Für eine geordnete Wiederaufnahme des zwischenmenschlichen Austauschs zwischen China und anderen Ländern führen die chinesischen Botschaften und Konsulate im Ausland ab dem 15. März 2021 folgende Erleichterungen für Visumantragsteller ein, welche mit in China hergestellten COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden und das entsprechende Impfzertifikat erhalten haben:

1.Visumantragssteller und deren Familienmitglieder, die für notwendige geschäftliche Aktivitäten in diversen Bereichen nach China kommen, müssen bei der Beantragung eines Visums lediglich die Dokumente vorbereiten und Anträge vorlegen, die vor dem Ausbruch der COVID-19-Epidemie erforderlich waren. Es ist nicht mehr notwendig, das von der Abteilung für auswärtige Angelegenheiten oder Handel auf Provinzebene ausgestellte Einladungsschreiben vorzulegen.

2.Der Umfang der Antragsteller, die ein Visum aus humanitärer Notlage beantragen können, wird ebenfalls erweitert. Ausländische Familienmitglieder chinesischer Staatsbürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz in China, einschließlich deren Ehepartner, Eltern, Kinder und andere enge Verwandte, die zusammen leben (in Bezug auf Geschwister, Großeltern und Enkelkinder), können Visumanträge zum Zweck der Familienzusammenführung, der Pflege älterer Menschen, des Besuchs von Verwandten, der Teilnahme an Beerdigungen oder des Besuchs schwerkranker Verwandter stellen.

3.Besitzer einer gültigen APEC-Geschäftsreisekarte können mit dieser und einem Einladungsschreiben einer einladenden Partei in China ein Handelsvisum bei den örtlichen chinesischen Botschaften oder Konsulaten beantragen.

Die Anforderung, dass Personen, die per Flugzeug nach China einreisen, zwei negative Bescheinigungen von Nukleinsäure-Tests und Antikörper (IgM)-Tests vorlegen müssen, bleibt unverändert. Nach der Einreise nach China sind die entsprechenden Quarantänevorschriften zu beachten.


Die chinesische Botschaft in Deutschland

15. März 2021