Vom 19. September bis zum 31. Oktober um 24:00 Uhr ist es Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Organisationen und Einzelpersonen untersagt, „niedrige, langsame und kleine“ Luftfahrzeuge zu verwenden, um alle Arten von nicht genehmigten Flugaktivitäten und Aktivitäten zum Steigenlassen von Ballons im Verwaltungsgebiet der Volksregierung der Stadt Beijing durchzuführen.

Laut der „Mitteilung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing über die verstärkte Verwaltung von „niedrigen, langsamen und kleinen“ Luftfahrzeugen in Beijing“, die vom Büro für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing herausgegeben wurde, beziehen sich „niedrige, langsame und kleine“ Luftfahrzeuge auf Fluggeräte mit niedriger Flughöhe, langsamer Fluggeschwindigkeit und kleinem Radarreflexionsbereich, die hauptsächlich zwölf Arten von Geräten umfassen, wie leichte und ultraleichte Flugzeuge (einschließlich leichter und ultraleichter Hubschrauber), Segelflugzeuge, Deltaflügel, Motordeltaflügel, bemannte Ballons (Heißluftballons), Luftschiffe, Gleitschirme, Motorgleitschirme, Drohnen, Modellflugzeuge, unbemannte Freiballons und Fesselballons.

Gemäß Artikel 35 der „Grundregeln für Flüge in der Volksrepublik China“ müssen alle Flüge im Voraus beantragt und genehmigt werden, bevor sie durchgeführt werden können. Für die Durchführung von Flugaktivitäten mit „niedrigen, langsamen und kleinen“ Luftfahrzeugen ist im Voraus ein Antrag bei der Luftwaffe des Zentralen Kampfgebietskommandos oder der Luftkontrollabteilung der Zivilluftfahrt einzureichen, und die Flugaktivität darf nur nach Genehmigung ausgeführt werden. 

(Inhaltsquelle: Beijing Daily)