Wenn die Scheidungsurkunde des Antragstellers verloren gegangen ist oder beschädigt wurde oder dessen Inhalt abweichend von den Angaben des Personalausweises ist, kann er bei den folgenden für die Eheregister zuständigen Behörden eine Ersatzurkunde beantragen: 

(1) Wenn eine Partei einen ständigen Wohnsitz in Beijing registriert hat, darf sie beim Heiratsbüro des Standesamtes in einem beliebigen Bezirk von Beijing die Ersatzurkunde beantragen.

(2) Ein aktiver Soldat mit dem Militärdienstort bzw. einem ständigen Wohnsitz in Beijing vor der Gestellung darf beim Heiratsbüro des Standesamtes in einem beliebigen Bezirk von Beijing die Ersatzurkunde beantragen. 

(3) Wenn keine der Parteien einen ständigen Wohnsitz in Beijing registriert hat oder keine Einwohner vom chinesischen Festland sind, dürfen sie beim Heiratsbüro des Standesamtes in einem beliebigem Bezirk von Beijing die Ersatzurkunde beantragen, sofern ihre Eheschließung ursprünglich bei dem Stadtheiratsbüro des Standesamtes in Beijing registriert wurde. 

(4) Wenn keine der Parteien einen ständigen Wohnsitz in Beijing registriert hat oder keine Einwohner vom chinesischen Festland sind, dürfen sie bei dem entsprechenden Bezirksheiratsbüro des Standesamtes die Ersatzurkunde beantragen, sofern ihre Eheschließung ursprünglich bei diesem Bezirksheiratsbüro des Standesamtes registriert wurde.

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1. Familienbuch (Hukou) (Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

2. Personalausweis (Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

3. Überseechinesen müssen einen gültigen Reisepass vorlegen (Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

4. Zwei aktuelle Lichtbilder im 2-Zoll-Format und ohne Kopfbedeckung von beiden Parteien

5. Wenn die Heiratsurkunde beschädigt wurde oder von den aktuellen persönlichen Informationen abweicht, muss der Antragsteller eine Heiratsbescheinigung vorlegen (Das Original dient nur zur Einsichtnahme)

Hinweis: Die im Auftrag des Antragstellers von einem ausländischen Notariat ausgestellte notarielle Beglaubigung muss von der Botschaft oder dem Konsulat der Volkrepublik China in dem entsprechenden Land endbeglaubigt werden. Eine vom Übersetzungsbüro ausgestellte chinesische Übersetzung, die sowohl inhaltlich vollständig ist als auch im Format mit der Originalunterlage übereinstimmt, muss ebenfalls beigefügt werden.

6. Akten der Heiratsregistrierung (Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

Hinweis: Wenn die Akten der Heiratsregistrierung verloren oder schwer einzusehen sind, muss der Antragsteller eine von der Archivierungsabteilung ausgestellte Bescheinigung vorlegen, um den Verlust bzw. Einsichtsschwierigkeit der Akten nachzuweisen. Wenn die oben genannte Bescheinigung tatsächlich unmöglich vorzulegen ist, muss der Antragsteller eine schriftliche Erklärung über die Akteneinsicht abgeben, nachdem die für Eheregister zuständige Behörde den Sachverhalt überprüft hat. 

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Bezirk Shijingshan:

Standort: Heiratsbüro des Standesamtes, Bezirk Shijingshan: Yangzhuang Str. 17, Bezirk Shijingshan, Stadt Beijing

Öffnungszeiten: Werktags vormittags 09:00 - 12:00, nachmittags 14:00 - 17:30;

Bezirk Daxing:

Standort: Heiratsbüro des Standesamtes im Servicezentrum der Bezirksverwaltung Daxing, Stadt Beijing: 1. Etage, Shuangguan Gasse 2, Guanyinsi Straße, Bezirk Daxing, Stadt Beijing

Öffnungszeiten: Werktags vormittags 09:00 - 11:30, nachmittags 13:30 - 17:00

Bezirk Fengtai:

Standort: Heiratsbüro des Standesamtes im Servicezentrum der Bezirksverwaltung Fengtai, Stadt Beijing: Dongxingfu Str. 2 (2. Etage, Servicezentrum der Gemeindeverwaltung), Gemeinde Fengtai, Bezirk Fengtai, Stadt Beijing

Öffnungszeiten: Werktags vormittags 09:00 - 11:30, nachmittags 13:30 - 17:00; Samstags mit vorheriger Online-Terminvereinbarung (Gesetzliche Feiertage ausgenommen); 

Bezirk Miyun:

Standort: Heiratsbüro des Standesamtes im Servicezentrum der Bezirksverwaltung Miyun, Stadt Beijing: Xinxi Str. 32, Bezirk Miyun, Stadt Beijing

Öffnungszeiten: Werktags vormittags 08:30 – 17:00; Samstags nur mit vorheriger Online-Terminvereinbarung (Gesetzliche Feiertage ausgenommen); 

Bezirk Chaoyang:

Standort: Heiratshalle des Standesamtes des Bezirks Chaoyang, Stadt Beijing: Unteres Geschoss, Nordostecke, Zhujiangdijing Plaza, Guangqu Str. 28 – A208, Bezirk Chaoyang, Stadt Beijing

Öffnungszeiten: Werktags (Montag bis Freitag, nur mit erfolgreicher vorheriger Terminvereinbarung) vormittags 09:00 - 12:00, nachmittags 13:30 - 17:00; Samstags: vormittags 09:00 - 12:00, nachmittags 14:00 - 15:00; Gesetzliche Feiertage werden gemäß den Bestimmungen des Staatsrats und der Stadtregierung geregelt;

Bezirk Shunyi:

Standort: Servicezentrum der Bezirksverwaltung Shunyi, Stadt Beijing:

Schalter für Eheschließung / –scheidung, Zone für Heiratsregistrierung (Zone A), Fuxingdong-Str. 3, Bezirk Shunyi, Stadt Beijing

Öffnungszeiten: Werktags 09:00 - 17:00; Samstags vormittags 09:00 – 12:00, nachmittags 14:00 – 15:00 (Samstags mit vorheriger Terminvereinbarung; Gesetzliche Feiertage ausgenommen)

Bezirk Yanqing:

Standort: Heiratsbüro des Standesamtes im Servicezentrum der Bezirksverwaltung Yanqing, Stadt Beijing: Guishui Südstr. 8, Bezirk Yanqing, Stadt Beijing

Öffnungszeiten: Wintersaison: vormittags 08:30 - 11:30, nachmittags 13:30 - 17:00; Sommersaison: vormittags 08:30 - 11:30, nachmittags 14:00 - 17:30;

Bezirk Haidian:

Standort: Kexueyuannan-Str. 31 (1. Etage, Servicezentrum der Gemeinschaftsverwaltung Haidian), Bezirk Haidian, Stadt Beijing

Öffnungszeiten: Werktags 09:00 – 17:00; Samstags mit vorheriger Terminvereinbarung; Gesetzliche Feiertage werden gemäß den Bestimmungen des Staatsrats und der Stadtregierung geregelt;

Bezirk Dongcheng:

Standort: Servicezentrum der Bezirksverwaltung Dongcheng: Baojin Str. 52, Bezirk Dongcheng, Stadt Beijing

Öffnungszeiten: Werktags 09:00 – 17:00;

Bezirk Tongzhou:

Standort: Heiratsbüro des Standesamtes im Servicezentrum der Bezirksverwaltung Tongzhou, Stadt Beijing: Zi. 203, 2. Etage, Servicezentrum der Gemeinschaftsverwaltung Tongzhou, Tonghuibei-Str. 14, Bezirk Tongzhou, Stadt Beijing

Öffnungszeiten: Werktags vormittags 08:30 - 11:30, nachmittags 13:30 - 17:00;

Bezirk Fangshan:

Standort: Heiratshalle des Standesamtes des Bezirks Fangshan, Stadt Beijing: Hinteres Nebengebäude, Liangxiang Weststr. 10, Bezirk Fangshan, Stadt Beijing

Öffnungszeiten: Sommersaison (Mai – Sep.): Werktags vormittags 09:00 - 12:00, nachmittags 14:00 - 17:30; Wintersaison (Okt. – Apr.): Werktags vormittags 09:00 - 12:00, nachmittags 13:30 - 17:00; Samstags mit vorheriger Terminvereinbarung (Gesetzliche Feiertage nach den Bestimmungen des Staatsrats und der Stadtregierung ausgenommen): vormittags 09:00 - 11:00, nachmittags 14:00 - 15:00;

Bezirk Pinggu:

Standort: Heiratsbüro des Standesamtes im Servicezentrum der Bezirksverwaltung Pinggu, Stadt Beijing: Schalter für allgemeine Angelegenheiten, Zi. 1 & 2, 1. Etage, Fuqianxi-Str. 17, Bezirk Pinggu, Beijing 

Öffnungszeiten: Sommersaison (Mai – Sep.): Werktags vormittags 08:30 - 11:30, nachmittags 14:00 - 17:30; Wintersaison (Okt. – Apr.): Werktags vormittags 08:30 – 11:30, nachmittags 13:30 - 17:00;

Bezirk Huairou:

Standort: Heiratsbüro des Standesamtes im Servicezentrum der Bezirksverwaltung Pinggu, Stadt Beijing: Schalter 1-8, 1. Etage, Beida Str. 26, Bezirk Huairou, Stadt Beijing

Öffnungszeiten: Werktags vormittags 08:30 - 11:30, nachmittags 13:30 - 17:00;

Bearbeitungprozess: Ohne Wartezeit

Gebühren: Gebührenlos

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Wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind, wird die Ersatzurkunde ausgestellt. Bei Nichterfüllung wird der Antrag auf eine Ersatzurkunde verweigert.

(1) Die für Eheregister zuständige Behörde muss das entsprechende Verwaltungsrecht haben. 

(2) Der Antragsteller muss seine Ehe bzw. Scheidung rechtmäßig registriert haben und der Status muss bis heute unverändert geblieben sein.

(3) Der Antragsteller muss einen gültigen Personalausweis besitzen. Ein aktiver Soldat muss eine Registrierungsbescheinigung für Ehe für Soldaten haben.

(4) Wenn die Heiratsurkunde des Antragstellers beschädigt oder abweichend von den Angaben des Personalausweises ist und eine Ersatzurkunde deswegen auszustellen ist, muss der Antragsteller die alte Heiratsurkunde einreichen.

(5) Der Antragsteller muss die Kopie der Akten für Heiratsregistrierung mit dem speziellen Siegel zur Akteneinsicht einreichen. 

(6) Der Antragsteller muss persönlich den Antrag bei der für Eheregister zuständigen Behörde einreichen und die „Erklärung zum Antrag auf Ersatzscheidungsurkunde“ ausfüllen. 

(7) Der Antragsteller muss die ursprüngliche Aktenbescheinigung für Heirats- oder Scheidungsregistrierung besitzen.