Das Beijinger Büro für Krankenversicherung hat vor kurzem die „Ergänzungsmitteilung über den Anwendungsbereich von Einzelkonten der Basiskrankenversicherung von Stadt- bzw. Landbewohnern“ veröffentlicht. Sie lautet:

„An die Büros für Krankenversicherung in allen Bezirken und das Büro für soziale Dienstleistungen der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungszone Beijing:

Um den Geist der 'Leitlinien zum Aufbau eines soliden Garantiesystems für die gemeinsame Anwendung der Basiskrankenversicherung von Stadt- bzw. Landbewohnern bei der klinischen Behandlung' (Guo Ban Fa [2021] Nr. 14) umzusetzen, die gegenseitige Unterstützung der Einzelkonten der Basiskrankenversicherung von Stadt- bzw. Landbewohnern (kurz: Einzelkonten) und die Nutzungseffizienz der Einzelkonten zu erhöhen, wird über den Anwendungsbereich der Einzelkonten Folgendes mitgeteilt:

1. Einzelkonten dienen hauptsächlich zur Deckung der Selbstbeteiligung, die den Versicherten im Rahmen der entsprechenden Regulierungen bei ausgewiesenen medizinischen Einrichtungen oder Einzelhandelsapotheken entstehen.

2. Einzelkonten können für die Deckung der Selbstbeteiligung, die den Versicherten oder ihren Ehepartnern, Eltern und Kindern bei ausgewiesenen medizinischen Einrichtungen oder beim Kauf von Medikamenten, medizinischen Geräten und medizinischen Verbrauchsartikeln bei ausgewiesenen Einzelhandelsapotheken entstehen, verwendet werden.

3. Einzelkonten können probeweise für die Deckung der Selbstbeteiligung der Basiskrankenversicherung von Stadt- bzw. Landbewohnern und der Pflegeversicherung, die den Versicherten und ihren Ehepartnern, Eltern sowie Kindern entstehen. Die Versicherten können an ergänzenden Krankenversicherungen der Stadt Beijing teilnehmen.

4. Einzelkonten dürfen nicht für Ausgaben des öffentlichen Gesundheitswesens, für Sport und Fitness, für die Gesundheitserhaltung und für andere Ausgaben verwendet werden, die nicht von der Basiskrankenversicherung gedeckt sind.

5. Diese Mitteilung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Beijinger Büro für Krankenversicherung

11. August 2021

(Inhaltsquelle: Beijinger Büro für Krankenversicherung)

(Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Übersetzung aus dem Chinesischen. Die Übersetzung dient nur als Referenz. Bei inhaltlichen Abweichungen der übersetzten Version gegenüber der chinesischen Version gilt die chinesische Version.)