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[Foto: VCG]

Vom 1. November 2022 bis zum 31. Januar 2023 kann man sich für die Basiskrankenversicherung der Stadt- und Landbewohner für das Jahr 2023 melden, wobei die Gebühren im Folgemonat nach der Meldung erhoben werden.

Ab November läuft die Zahlungsfrist für die Basiskrankenversicherung der Stadt- und Landbewohner vom 5. bis zum 20. eines jeden Monats, wobei die Gebühren am 15. eines jeden Monats von Ihrem Bankkonto abgebucht (Mengenabbuchung) werden. Antragsteller, die der Krankenversicherung während des zentralen Meldezeitraums erfolgreich beitreten, haben vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 Anspruch auf alle Leistungen der Basiskrankenversicherung der Stadt- und Landbewohner.

Hinweis: Antragsteller, die das Melde- oder Zahlungsverfahren aus persönlichen Gründen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgeschlossen haben, müssen nach Einzahlung ihrer Beiträge drei Monate warten, um die Leistungen der Basiskrankenversicherung der Stadt- und Landbewohner bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres in Anspruch nehmen zu können. Es wird allen Antragstellern empfohlen, sich so früh wie möglich anzumelden und zu bezahlen, um den Jahreswechsel mit einer manueller Erstattung zu vermeiden.

Die Höhe des individuellen Beitrags wurde für das Jahr 2023 angepasst und die Höhe der finanziellen Zulage entsprechend angehoben. So muss jeder Rentner 370 Yuan RMB pro Jahr, jeder Student und jedes Kind 345 Yuan RMB pro Jahr und jeder Bürger im arbeitsfähigen Alter 665 Yuan RMB pro Jahr zahlen. Der finanzielle Zuschuss für Studenten und Kinder beträgt 1665 Yuan RMB pro Jahr, für Bürger im arbeitsfähigen Alter 2295 Yuan RMB pro Jahr und für Senioren 4290 Yuan RMB pro Jahr.

Diejenigen, die nicht bereit sind oder die Voraussetzungen für die Fortführung der Basiskrankenversicherung der Stadt- und Landbewohner im Jahr 2023 nicht mehr erfüllen, sollten sich rechtzeitig im Büro für Sozialversicherung, bei dem sie ursprünglich angemeldet waren, rechtzeitig abmelden, damit keine Beiträge abgezogen werden.

4 Zahlungsoptionen:

(I) Zahlung über mobile Bankanwendungen

Anwender von mobilen Bankanwendungen der folgenden Banken können während des Zahlungszeitraums (vom 5. bis zum 20. eines jeden Monats) Zahlungen für sich selbst oder für andere über die Anwendung der jeweiligen Bank vornehmen: Postal Savings Bank of China, Bank of Beijing, Beijing Rural Commercial Bank, SPD Bank und Bank of China.

(II) Automatischer Bankeinzug (Mengenabbuchung)

Die folgenden Banken unterstützen diese Zahlungsmethode und können die Abbuchung am monatlichen Abzugstermin vom Konto des Antragstellers automatisch vornehmen: Postal Savings Bank of China, Bank of Beijing, Beijing Rural Commercial Bank, Bank of Communications, SPD Bank, Huaxia Bank, Agricultural Bank of China, China Construction Bank, China CITIC Bank, China Merchants Bank, China Everbright Bank, China Minsheng Bank, Industrial and Commercial Bank of China (ICBC), und Bank of China. 

Antragsteller, die eine neue Zahlungsvereinbarung unterzeichnen müssen, wenden sich bitte an die folgenden Banken: Postal Savings Bank of China, Bank of Beijing, Beijing Rural Commercial Bank, Bank of Communications, SPD Bank, Huaxia Bank und Bank of China.

(III) Zahlung durch E-Steuerdienste

Antragsteller können während der Zahlungsfrist (vom 5. bis zum 20. eines jeden Monats) die offizielle Webseite des Beijinger E-Steuerbüros der Staatlichen Steuerverwaltung der Volksrepublik China (https://etax.beijing.chinatax.gov.cn/) besuchen, um die Beiträge zu zahlen.

(IV) Zahlung am Bankschalter

Antragsteller und bevollmächtigte Personen können während der Zahlungsfrist (vom 5. bis 20. eines jeden Monats) an den Schaltern der folgenden Banken die Beiträge zahlen: Postal Savings Bank of China, Bank of Beijing, Beijing Rural Commercial Bank, Bank of Communications, SPD Bank, Huaxia Bank, Agricultural Bank of China, China Construction Bank, China CITIC Bank, China Merchants Bank, China Everbright Bank und China Minsheng Bank. Die Antragsteller müssen ihre eigenen Personalausweise und die bevollmächtigten Personen müssen ihre eigenen Personalausweise und zugleich die Personalausweise des Antragsstellers mitbringen.

Ab dem 1. Dezember 2022 stehen die Guthaben auf den persönlichen Konten (einschließlich der gemeinsamen Konten der unmittelbaren Familienangehörigen) für die Zahlung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung der Stadt- und Landbewohner zur Verfügung.

Bei Fragen können Sie sich an die Beratungshotline für Humanressourcen und soziale Sicherheit +86-10-12333 wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Wenn Sie Fragen zur Vereinbarung über den automatischen Abzug, zur Beendigung von Diensten und zur Zahlung haben, rufen Sie bitte die Steuerberatungshotline +86-10-12366 an. Wenn Sie Fragen zu Dienstleistungen vom Beijinger E-Steuerbüro haben, rufen Sie bitte +86-10-4007112366 für den technischen Support an.

(Inhaltsquelle: Beijing Daily)