Welche Bedingungen müssen bei der erstmaligen Beantragung eines Führerscheins erfüllt sein? Wie geht man bei der Beantragung vor? Die Beantragung eines Führerscheins ist beim ersten Mal etwas kompliziert, dies spielt aber keine Rolle. In den folgenden Abschnitten finden Sie alles, was Sie hierfür benötigen.


► Identitätsnachweis des Antragstellers (Einwohner aus anderen festlandchinesischen Provinzen und Städten, die einen Führerschein für einen Kleinwagen beantragen, müssen keinen Wohnsitznachweis vorlegen. Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan müssen einen Nachweis der Unterkunftsregistrierung, andere Bescheinigungen oder andere Nachweise müssen nicht vorgelegt werden).

► „Bescheinigung über den körperlichen Zustand des Kraftfahrzeugführers“, die von medizinischen Einrichtungen auf Kreisebene oder höher, die von der Gesundheitskommission der Stadt Beijing anerkannt werden oder von medizinischen Einrichtungen auf Regimentsstufe oder höher, die von der Armee oder den bewaffneten Polizeikräften anerkannt werden, ausgestellt wurde.

► Antragsteller, die einen Führerschein für einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für  Menschen mit Behinderungen beantragen, müssen eine „Bescheinigung über den körperlichen Zustand des Kraftfahrzeugführers“ vorlegen, die von einer von der  Gesundheitskommission der Stadt Beijing bestimmten speziellen medizinischen Einrichtung ausgestellt wurde.

► Antragsteller, die einen abgelaufenen Führerschein der Armee, der bewaffneten Polizeikräfte oder einen nicht-festlandchinesischen abgelaufenen Führerschein besitzen und direkt einen Führerschein beantragen wollen, müssen den abgelaufenen Führerschein vorlegen.

► 5 Fotos des Kraftfahrzeugführers. Fotoanforderungen: Biometrische farbige Oberkörper-Fotos des Antragstellers (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit geraden Seiten und weißem Hintergrund, die innerhalb der vergangenen 6 Monate vor der Beantragung aufgenommen wurden. Der Antragsteller darf keine Uniform tragen. Das Porträt muss klar, kontrastreich, mit natürlichem Gesichtsausdruck und ohne offensichtliche Verzerrungen sein. Die Fotogröße muss 32 mm x 22 mm (entspricht 1 Inch) betragen, die Kopfbreite muss 14-16 mm betragen und die Kopflänge muss 19-22 mm betragen.

Ausländer sowie Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan, die keinen „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macau/Taiwan-Ansässige“ haben, müssen sich beim Fahrzeugverwaltungsbüro melden. 

Einwohner des chinesischen Festlandes und Menschen, die einen „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macau/Taiwan-Ansässige“ haben, müssen sich an folgende Standorte wenden:

1. Zweigstelle Jingnan des Fahrzeugverwaltungsbüros bei der Beantragung eines Führerscheins für einen Stadtbus zugelassener Fahrzeugtypen.

2. Zweigstellen Jingfeng, Jingnan oder Jingbei des Fahrzeugverwaltungsbüros bei der Beantragung eines Führerscheins für einen großen Lastwagen zugelassener Fahrzeugtypen.

3. Zweigstellen Jingnan oder Jingfeng des Fahrzeugverwaltungsbüros bei der Beantragung eines Führerscheins für einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen zugelassener Fahrzeugtypen

4. Die Beantragung eines Führerscheins für einen anderen zugelassenen Fahrzeugtyp kann an jeder Zweigstelle erledigt werden.

Öffnungszeiten: 

Montags-freitags: 8:30-18:00 Uhr, samstags und sonntags: 9:00-16:00 Uhr

(an gesetzlichen Feiertagen geschlossen)

Telefonnummer: 

+86-10-12122

Antragsteller können einen Prüfungstermin über die Verkehrsverwaltungs-App „交 管(Jiaoguan) 12123“ vereinbaren.

Sie müssen einige Prüfungen ablegen. Die Inhalte und die Standards der Prüfungen sind landesweit einheitlich. Die Prüfungsgegenstände sind nach den verschiedenen zugelassenen Fahrzeugtypen vorgeschrieben.

 Prüfungsinhalte:

1. Prüfung der Gesetze, Vorschriften und einschlägigen Kenntnisse zur Straßenverkehrssicherheit („Fach Eins“): Straßenverkehr, Verkehrssignale, Umgang mit Verstößen gegen die Verkehrssicherheit sowie Verkehrsunfällen, Beantragung und Verwendung eines Führerscheins, Zulassung eines Kraftfahrzeugs und andere Bestimmungen sowie zusätzliche Gesetze, Vorschriften und Regeln zur Verkehrssicherheit.

2. Praktische Prüfung der Fahrfähigkeit („Fach Zwei“):

(1) Für einen Führerschein für einen Stadtbus oder einen großen Lastwagen: Rückwärtseinparken, Anhalten und Anfahren am Berg, paralleles Parken, Überqueren einer einseitigen Brücke, Kurvenfahrt, rechtwinklige Abbiegung, Überqueren eines schmalen Tors, Überqueren einer Reihe von Hindernissen, Fahren auf einer unebenen Straße und Wenden auf einer schmalen Straße sowie eine Simulation des Fahrens auf einer Schnellstraße/Autobahn, einer Bergstraße mit einer Reihe scharfer Kurven, durch einen Tunnel, an einem Regentag (oder Nebeltag), auf einer rutschigen Straße und bei Notsituationen;

(2) Für einen Führerschein für einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, einen kleinen automatischen Personenkraftwagen für Menschen mit Behinderungen oder ein Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit: Rückwärtseinparken, Anhalten und Anfahren am Berg, paralleles Parken, Kurvenfahrt und rechtwinklige Abbiegung;

(3) Für einen Führerschein für ein dreirädriges Kraftfahrzeug, ein allgemeines dreirädriges Motorrad, ein allgemeines zweirädriges Motorrad oder ein leichtes Motorrad: Rückwärtseinparken, Anhalten und Anfahren am Berg und Überqueren einer einseitigen Brücke;

(4) Für einen Führerschein für ein mechanisches Radfahrzeug mit Eigenantrieb, einen Trolleybus oder einen Straßenbahnwagen: Die Prüfungsinhalte werden vom Verkehrsverwaltungsbüro des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing festgelegt.

Für die in den Punkten (1) und (2) aufgeführten zugelassenen Fahrzeugtypen kann das Verkehrsverwaltungsbüro des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing die Prüfungsinhalte entsprechend den tatsächlichen Umständen hinzufügen.

3. Prüfung der  Fahrfähigkeiten auf der Straße und des Allgemeinwissens über sicheres und zivilisiertes Fahren („Fach Drei“): Für einen Führerschein für einen Stadtbus, einen großen Lastwagen, einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, ein Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit oder einen kleinen automatischen Personenkraftwagen für Menschen mit Behinderungen: Vorbereitung vor dem Fahren, losfahren, geradeaus fahren, den Gang wechseln, die Fahrspur wechseln, seitlich parken, eine Kreuzung überqueren, an einer Kreuzung links abbiegen, an einer Kreuzung rechts abbiegen, einen Zebrastreifen überqueren, eine Schulzone durchqueren, an einer Bushaltestelle vorbeifahren, an einem entgegenkommenden Fahrzeug vorbeifahren, überholen, eine Kehrtwende machen und nachts fahren; Für einen Führerschein anderer zugelassener Fahrzeugtypen werden die Prüfungsinhalte vom Verkehrsverwaltungsbüro des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing festgelegt.

Prüfungsinhalte für „Fach Drei“ zum Allgemeinwissen über sicheres und zivilisiertes Fahren umfassen: Betriebsanforderungen für sicheres und zivilisiertes Fahren, Kenntnisse über sicheres Fahren bei schlechtem Wetter und komplizierte Straßenbedingungen, Reaktionsmethoden bei Reifenpannen und anderen Notfällen, Kenntnisse über den Umgang mit einem Verkehrsunfall usw.

(1) Anforderungen an den Kilometerstand für eine Prüfung über die Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr: Für einen Führerschein für einen Stadtbus oder einen großen Lastwagen muss die Gesamtlänge der Prüfungsstrecke mindestens 10 Kilometer betragen, wobei der Tageskilometerstand mindestens 5 Kilometer betragen muss und der nächtliche Kilometerstand nicht weniger als 3 Kilometer betragen darf. Für einen Führerschein für einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, ein Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit oder einen kleinen automatischen Personenkraftwagen für Menschen mit Behinderungen muss die Prüfungsstrecke mindestens 3 Kilometer betragen, während des Tests am Tag wird der Test simulierter Nachtbeleuchtung durchgeführt.

(2) Für einen Führerschein für einen Stadtbus oder einen großen Lastwagen zugelassener Fahrzeugtypen fügt das Verkehrsverwaltungsbüro des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing  entsprechend den tatsächlichen Umständen auf komplizierten Straßen wie Bergstraßen, Tunneln und steilen Hängen Inhalte der Fahrprüfung hinzu. Für einen Führerschein anderer zugelassener Fahrzeugtypen kann das Verkehrsverwaltungsbüro des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing zusätzlich entsprechend der tatsächlichen Umstände die Inhalte der Prüfung ergänzen.

 Kriterien für das Bestehen der Prüfungen:

1. Der Antragsteller hat die Prüfung „Fach Eins“ bestanden, wenn er mindestens 90 von 100 Punkten erreicht hat.

2. Für einen Führerschein eines Stadtbusses oder eines großen Lastwagens zugelassener Fahrzeugtypen gilt die Prüfung „Fach Zwei“ des Antragstellers als bestanden, wenn er 90 von 100 Punkten erreicht hat. Für einen Führerschein anderer zugelassener Fahrzeugtypen hat der Antragsteller die Prüfung „Fach Zwei“ bestanden, wenn er 80 von 100 Punkten erreicht hat.

3. Die Prüfung „Fach Drei“ besteht aus zwei Teilen: Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr und Allgemeinwissen über sicheres und zivilisiertes Fahren. Der Antragsteller hat die Prüfung bestanden, wenn er jeweils 90 von 100 Punkten erzielt hat.

△ Für einen Antragsteller, der die Voraussetzungen für die Beantragung eines Führerscheins erfüllt und zum ersten Mal einen Führerschein beantragt, sollte die Fahrzeugverwaltungsbüro den Antrag annehmen und zum vereinbarten Termin eine Prüfung veranlassen. Nachdem der Antragsteller die Prüfung „Fach Eins“ bestanden hat, sollte das Fahrzeugverwaltungsbüro innerhalb eines Tages eine Fahrschulbescheinigung ausstellen. Die Fahrschulbescheinigung ist für 3 Jahre gültig. Während dieser Zeit muss der Antragsteller die Prüfungen „Fach Zwei“ und „Fach Drei“ erfolgreich bestehen. Wenn der Antragsteller nicht alle Prüfungen innerhalb der Gültigkeitsdauer besteht, werden die Ergebnisse der bereits bestandenen Prüfungen ungültig. Innerhalb der Gültigkeitsdauer der Fahrschulbescheinigung darf der Antragsteller die Prüfungen „Fach Zwei“ und „Fach Drei“ nicht mehr als fünfmal durchführen. Wenn ein Antragsteller eine Prüfung auch nach 5 Versuchen  nicht besteht, werden die Ergebnisse der bereits bestandenen Prüfungen ungültig.

Die Fahrschulbescheinigung kann in Papierform oder in elektronischer Form vorliegen. Beide Formen sind gleichermaßen wirksam. Der Antragsteller kann die Fahrschulbescheinigung über die Online-Plattform des umfassenden Dienstleistungsmanagements für Verkehrssicherheit ausdrucken oder herunterladen.

△ Das Fahrzeugverwaltungsbüro veranlasst Prüfungen zur vereinbarten Zeit und an einem vereinbarten Prüfungsort. Der Antragsteller kann nach der bestandenen Prüfung „Fach Eins“ die Prüfungen „Fach Zwei“ und „Fach Drei“ (Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr) vereinbaren. Nach bestandenen Prüfungen „Fach Zwei“ und „Fach Drei“ (Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr) kann er am selben Tag die Prüfung „Fach Drei“ (Allgemeinwissen über sicheres und zivilisiertes Fahren) ablegen. Jede Prüfung kann pro Termin einmal wiederholt werden. Wenn der Antragsteller den ersten Versuch nicht besteht und nicht an der Nachprüfung teilnimmt oder die Nachprüfung ebenfalls nicht besteht, wird die Prüfung beendet und der Antragsteller muss eine neue Prüfung vereinbaren. Für die Prüfungen „Fach Zwei“ und „Fach Drei“ darf ein neuer Prüfungstermin mindestens 10 Tage später erfolgen. Wenn ein Antragsteller die Prüfung „Fach Drei“ (Allgemeinwissen über sicheres und zivilisiertes Fahren) nicht besteht, bleibt die bestandene Prüfung der Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr gültig.

Wenn ein Antragsteller eine Prüfung für „Fach Zwei“ oder „Fach Drei“ (Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr) vereinbart, aber das Fahrzeugverwaltungsbüro die Prüfung nicht innerhalb von 60 Tagen arrangieren kann, darf der Antragsteller eine Prüfung an einem anderen Prüfungsort in derselben Stadt buchen.

Das Fahrzeugverwaltungsbüro nutzt das landesweite Prüfungsreservierungssystem. Antragsteller können eine Prüfung über das Internet, per Telefon, am Serviceschalter oder auf andere Weise vereinbaren.

△ Zeitanforderungen für die Vereinbarung einer Prüfung:

1. Vereinbarung einer Prüfung „Fach Zwei“:

(1) Für einen Führerschein für einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, ein großes Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit, ein dreirädriges Kraftfahrzeug, einen kleinen automatischen Personenkraftwagen für Menschen mit Behinderungen, ein mechanisches Radfahrzeug mit Eigenantrieb, einen Trolleybus oder einen Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen:  Antragsteller können 10 Tage nach dem Erhalt der Fahrschulbescheinigung eine Prüfung „Fach Zwei“ vereinbaren.

(2) Für einen Führerschein für einen Stadtbus oder einen großen Lastwagen zugelassener Fahrzeugtypen: Antragsteller können 20 Tage nach dem Erhalt der Fahrschulbescheinigung eine Prüfung „Fach Zwei“ vereinbaren.

2. Vereinbarung einer Prüfung „Fach Drei“:

(1) Für einen Führerschein für ein großes Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit, ein dreirädriges Kraftfahrzeug, ein mechanisches Radfahrzeug mit Eigenantrieb, einen Trolleybus oder einen Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen: Antragsteller können 20 Tage nach dem Erhalt der Fahrschulbescheinigung eine Prüfung vereinbaren.

(2) Für einen Führerschein für einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe oder einen kleinen Personenkraftwagen für Menschen mit Behinderungen zulässiger Fahrzeugtypen: Antragsteller können 30 Tage nach dem Erhalt der Fahrschulbescheinigung eine Prüfung vereinbaren.

(3) Für einen Führerschein für einen Stadtbus oder einen großen Lastwagen zulässiger Fahrzeugtypen: Antragsteller können 40 Tage nach Erhalt der Fahrschulbescheinigung eine Prüfung vereinbaren.

△ Wenn ein Antragsteller die Prüfung zum vereinbarten Zeitpunkt aus eigenen Gründen nicht ablegen kann, sollte er eine Stornierung des Termins einen Tag im Voraus beantragen. Sollte keine rechtzeitige Stornierung erfolgen und wenn der Antragsteller zum vereinbarten Zeitpunkt keine Prüfung ablegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

△ Die Prüfungszeit für „Fach Eins“ beträgt 45 Minuten. Für einen Stadtbus oder einen großen Lastwagen beträgt die Prüfungszeit für das Rückwärtseinparken in „Fach Zwei“ maximal 8 Minuten, während die Prüfungszeit für das Allgemeinwissen über sicheres und zivilisiertes Fahren in „Fach Drei“ 45 Minuten beträgt.

△ Wenn ein Betrugsversuch des Antragstellers während der Prüfung festgestellt wird, wird die Qualifikation des Antragstellers für diese Prüfung annulliert und die Ergebnisse bestandener Prüfungen in anderen Fächern werden für ungültig erklärt. Der Antragsteller darf innerhalb eines Jahres keinen neuen Kfz-Führerschein beantragen.

△ Prüfungen in einer anderen Provinz oder Stadt (für einen Führerschein für einen Kleinwagen):

Wenn ein Antragsteller, der einen Führerschein für einen Kleinwagen beantragt, die Prüfung „Fach Eins“, die Prüfung „Fach Zwei“ oder  die Prüfung „Fach Drei“ (Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr) bei einem Fahrzeugverwaltungsbüro einer anderen Provinz oder Stadt bestanden hat (er sollte mindestens die Prüfung „Fach Eins“ zum Zeitpunkt der Beantragung bereits bestanden haben), kann er die verbleibenden Prüfungen bei einem Fahrzeugverwaltungsbüro oder einer Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros gemäß dem Ort der erstmaligen Beantragung eines Führerscheins beantragen. Die ursprüngliche Fahrschulbescheinigung (innerhalb der Gültigkeitsdauer) und die Ergebnisse bestandener Prüfungen bleiben gültig. Ein Ortswechsel ist nur einmal zulässig. Bei den Prüfungen für „Fach Zwei“ und „Fach Drei“ (Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr) darf die Gesamtzahl der Termine am ursprünglichen Prüfungsort und in der anderen Stadt für jedes Prüfungsfach fünf nicht überschreiten.

Nach dem Bestehen aller Prüfungen muss der Antragsteller mindestens eine halbe Stunde lang über das allgemeine Wissen für Verkehrssicherheit und zivilisiertes Fahren informiert sowie vor Verkehrsunfällen gewarnt werden. Anschließend nimmt der Antragsteller an einer Zeremonie zum Erhalt seines Führerscheins und zur Eidesleistung teil. Am Tag der Zeremonie wird dem Antragsteller sein Führerschein vom Fahrzeugverwaltungsbüro erteilt.

  • Antragsvoraussetzungen
  • Gebühren
  • Hinweise

► Altersbeschränkungen:

1. Führerscheine für Kleinwagen, Kleinwagen mit Automatikgetriebe, kleine Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen und leichte Motorräder zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 70 Jahre.

2. Führerscheine für Frachtfahrzeuge mit niedriger Geschwindigkeit, dreirädrige Kraftfahrzeuge, allgemeine dreirädrige Motorräder, allgemeine zweirädrige Motorräder und mechanische Radfahrzeuge mit Eigenantrieb zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 60 Jahre.

3. Führerscheine für Stadtbusse, große Lastwagen, Trolleybusse oder Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 21 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.

► Gesundheitliche Eignung:

1. Körpergröße

Die Beantragung eines Führerscheins für einen Stadtbus, einen großen Lastwagen oder einen Trolleybus zugelassener Fahrzeugtypen setzt eine Körpergröße von mindestens 155 Zentimeter voraus.

2. Sehvermögen

Beantragung eines Führerscheins für einen Stadtbus, einen großen Lastwagen, einen Trolleybus oder einen Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen: die unkorrigierte oder korrigierte Sicht beider Augen des Antragstellers muss mindestens 5,0 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) betragen.

Beantragung eines Führerscheins für andere zugelassene Fahrzeugtypen: die unkorrigierte oder korrigierte Sicht beider Augen des Antragstellers muss mindestens 4,9 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) betragen.

Wenn ein Antragsteller eine monokulare Sehstörungen hat, seine unkorrigierte oder korrigierte Sicht des guten Auges jedoch mindestens 5,0 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) und sein horizontales Sichtfeld  150 Grad beträgt, ist der Antragsteller zulässig für die Beantragung eines Führerscheins für einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, ein Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit, ein dreirädriges Kraftfahrzeug und einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen zugelassener Fahrzeugtypen.

3. Farbunterscheidungsvermögen: Keine Rot-Grün-Sehschwäche.

4. Hörvermögen: Der Antragsteller muss in der Lage sein, die Richtung einer Schallquelle zu erkennen, wenn jedes Ohr des Antragstellers 50 Zentimeter von der Stimmgabel entfernt ist. Wenn ein Antragsteller hörgeschädigt, aber in der Lage ist, die oben genannten Bedingungen mit Hörgeräten zu erfüllen, kann er dennoch einen Führerschein für einen Kleinwagen und einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.

5. Obere Gliedmaßen: Der Antragsteller muss an jeder Hand einen intakten Daumen und mindestens drei intakte Finger haben und die Gliedmaßen und Finger des Antragstellers müssen normale motorische Bewegungen ausführen können. Antragsteller, die verkrüppelte oder fehlende Fingerspitzen oder nur drei intakte Finger an der linken Hand, aber intakte Handflächen haben, können ebenfalls einen Führerschein für einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, ein Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit und ein dreirädriges Kraftfahrzeug zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.

6. Untere Gliedmaßen: Die unteren Gliedmaßen des Antragstellers müssen intakt sein und normale motorische Bewegungen ausführen können. Der Längenunterschied darf nicht mehr als 5 Zentimeter betragen. Antragsteller mit einem fehlenden oder motorisch beeinträchtigten linken Bein können einen Führerschein für einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.

7. Rumpf und Hals: Rumpf und Hals des Antragstellers dürfen keine motorischen Störungen aufweisen.

8. Wenn einem Antragsteller  das rechte Bein fehlt oder beide Beine fehlen oder motorisch beeinträchtigt sind, der Antragsteller jedoch unabhängig sitzen und stehen kann und seine oberen Gliedmaßen den Bestimmungen von Punkt 5 über die Bedingungen der oberen Gliedmaßen entsprechen, kann der Antragsteller einen Führerschein für einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen zugelassener Fahrzeugtypen beantragen. 

Wenn einem Antragsteller eine Handfläche fehlt, seine andere Hand jedoch einen intakten Daumen und mindestens zwei intakte Finger besitzt, die oberen Gliedmaßen und Finger des Antragstellers normale motorische Bewegungen ausführen können, und die unteren Gliedmaßen des Antragstellers den Bestimmungen von Punkt 6 entsprechen, darf er in diesem Fall einen Führerschein für einen kleinen  Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.

► Umstände, unter denen kein Führerschein beantragt werden darf:

1. Der Antragsteller leidet an einer organischen Herzkrankheit, Epilepsie, Menière-Krankheit, Langzeitschwindel, Hysterie, Parkinson-Krankheit, einer psychischen Störung, Demenz, einer Erkrankung des Nervensystems, die die Bewegung der Gliedmaßen beeinträchtigt, oder anderen Krankheiten, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs verhindern.

2. Der Antragsteller hat in den vergangenen drei Jahren Drogen genommen, innerhalb der vergangenen drei Jahre an obligatorischen Isolierungs- und Rehabilitationsmaßnahmen teilgenommen oder leidet unter einer langfristigen Einnahme und anhaltenden Abhängigkeit von Psychopharmaka.

3. Der Antragsteller hat zuvor einen Verkehrsunfall mit Fahrerflucht verursacht und  damit eine Straftat begangen.

4. Der Antragsteller hat zuvor einen schweren Verkehrsunfall nach dem Genuss von Alkohol oder wegen Trunkenheit am Steuer verursacht und damit eine Straftat begangen.

5. Der Antragsteller hat seinen Führerschein innerhalb der vergangenen 5 Jahre  rechtmäßig entzogen bekommen, weil er betrunken ein Kraftfahrzeug oder nach dem Genuss von Alkohol ein Nutzfahrzeug gefahren hat.

6. Der Antragsteller hat seinen Führerschein innerhalb der vergangenen 10 Jahre wegen Trunkenheit am Steuer eines Nutzfahrzeuges rechtmäßig entzogen bekommen.

7. Der Antragsteller hat innerhalb der vergangenen 2 Jahre seinen Führerschein aufgrund anderer Umstände rechtmäßig entzogen bekommen.

8. Der Kfz-Führerschein des Antragstellers wurde innerhalb der vergangenen 3 Jahre  rechtmäßig widerrufen. 

9. Andere durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften vorgeschriebene Umstände.

Wenn der Antragsteller ein Kraftfahrzeug ohne Führerschein gefahren und eine der in den Punkten 5 bis 7 genannten Handlungen begangen hat, darf der Antragsteller innerhalb der vorgeschriebenen Frist keinen Führerschein beantragen.

► Anforderungen an den Antragsteller:

1. Wohnt der Antragsteller am Ort seines Hukou, muss der Antragsteller den Antrag an diesem Ort stellen.

2. Wenn ein Antragsteller an einem anderen Ort wohnt als sein Hukou, kann er den Antrag am Ort seines aktuellen Wohnsitzes stellen.

3. Militärpersonal (einschließlich bewaffneter Polizisten) müssen den Antrag am Ort ihres Wohnsitzes stellen.

4. Ausländer müssen den Antrag am Aufenthaltsort oder am Ort ihres Wohnsitzes  stellen.

► Umstände, unter denen kein Führerschein für einen Stadtbus oder einen großen Lastwagen beantragt werden darf:

1. Der Antragsteller haftete gleichermaßen oder mehr für einen Verkehrsunfall, der zum Tod geführt hat.

2. Der Antragsteller hat zuvor ein Kraftfahrzeug betrunken gefahren.

3. Der Führerschein für Kraftfahrzeuge des Antragstellers wurde innerhalb der vergangenen 10 Jahre entzogen oder widerrufen.

► Voraussetzungen für eine direkte Beantragung eines Führerscheins:

Wenn ein Antragsteller die Bedingungen für einen Kfz-Führerschein erfüllt und einer der folgenden Punkte auf ihn zutrifft, kann der Antragsteller direkt beantragen, die Prüfung für einen Führerschein des entsprechenden zugelassenen Fahrzeugtyps abzulegen:

1. Der ursprüngliche Führerschein des Antragstellers wurde abgemeldet, weil er nicht vor dem Ablaufdatum erneuert wurde.

2. Der ursprüngliche Führerschein des Antragstellers wurde abgemeldet, weil der Antragsteller keinen Nachweis über seinen körperlichen Zustand vorgelegt hat.

3. Der Antragsteller hat persönlich die Abmeldung seines ursprünglichen  Führerscheins beantragt.

4. Der ursprüngliche Führerschein des Antragstellers wurde abgemeldet, weil der körperliche Zustand des Antragstellers vorübergehend den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprach.

5. Der Antragsteller hat seinen ursprünglichen Führerschein aus anderen Gründen abgemeldet (mit Ausnahme von Entzug oder Widerruf des Führerscheins).

6. Der Antragsteller verfügt über einen abgelaufenen Führerschein für Kraftfahrzeuge der Armee oder bewaffneter Polizeikräfte.

7. Der Antragsteller besitzt einen abgelaufenen nicht-festlandchinesischen Führerschein.

Wenn der Antragsteller Aufzeichnungen über rechtswidrige Handlungen gegen die Straßenverkehrssicherheit oder ungeklärte Verkehrsunfälle hat, muss er Fälle wie Straßenverkehrssicherheit gefährdendes Verhalten und Verkehrsunfälle zunächst klären, bevor er einen Führerschein für ein Kraftfahrzeug beantragt.

1. CNY ¥10 pro Führerschein werden als Herstellungskosten erhoben.

2. Die Kosten für die Prüfung der Gesetze, Vorschriften und einschlägigen Kenntnisse zur Straßenverkehrssicherheit („Fach Eins“) betragen pro Person mit jedem Versuch CNY ¥50.

3. Die Kosten für die Prüfung der Fahrfähigkeit vor Ort („Fach Zwei“) betragen pro Person mit jedem Versuch CNY ¥40.

4. Die Kosten für die Prüfung der Fahrfähigkeit im Straßenverkehr und des Allgemeinwissens über sicheres und zivilisiertes Fahren („Fach Drei“) betragen pro Person mit jedem Versuch CNY ¥60.

△ Ein Antragsteller, der zum ersten Mal einen Führerschein beantragt, kann einen Führerschein für einen Stadtbus, einen großen Lastwagen, einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, ein Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit, ein dreirädriges Kraftfahrzeug, einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen, ein allgemeines dreirädriges Motorrad, ein allgemeines zweirädriges Motorrad, ein leichtes Motorrad, ein mechanisches Radfahrzeug mit Eigenantrieb, einen Trolleybus oder einen Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.

Bedeutung des „Identitätsnachweises“:

1. Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis“ oder der „Vorläufige Personalausweis“. Wenn ein Einwohner des chinesischen Festlandes, der nicht an seinem Hukou-Ort wohnt, zum ersten Mal einen Führerschein beantragt oder seinem Führerschein einen neuen zugelassenen Fahrzeugtyp außer Kleinwagen hinzufügen möchte sowie im Besitz eines militärischen Führerscheins bzw. eines ausländischen Führerscheins ist, wird sein „Personalausweis“ oder der „Vorläufige Personalausweis“ zusammen mit einem von einer Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten Wohnsitznachweis als Identitätsnachweis betrachtet.

2. Der Identitätsnachweis für Militärpersonal (einschließlich bewaffneter Polizisten) ist der „Personalausweis“ oder der „Vorläufige Personalausweis“. Wenn ein Antragsteller keinen „Personalausweis“ besitzt, werden die von einer zuständigen militärischen Dienststelle ausgestellten gültigen militärischen Ausweise, wie der „Offiziersausweis“, der „Zivilkaderausweis“, der „Soldatenausweis“, der „Ausweis für ausscheidende Veteranen“ und der „Pensionierungsausweis“ zusammen mit einem von seiner Dienststelle auf Regimentsstufe oder höher ausgestellten Wohnsitznachweis als Identitätsnachweis betrachtet.

3. Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“. Für diejenigen ohne den „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“ werden der „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ oder der vom chinesischen Außenministerium ausgestellte „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zum Zeitpunkt der Einreise und der „Personalausweis“ der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao zusammen mit einer von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“ als Identitätsnachweis betrachtet.

4. Der Identitätsnachweis für Einwohner Taiwans ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“. Für diejenigen ohne „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“ werden der fünf Jahre gültige, von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellte „Passierschein zum chinesischen Festland für Taiwan-Ansässige“ oder der vom chinesischen Außenministerium ausgestellte „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zusammen mit einer von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“ als Identitätsnachweis betrachtet.

5. Der Identitätsnachweis für Auslandschinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China“ zusammen mit der von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“.

6. Der Identitätsnachweis für Ausländer ist der Reisepass oder ein anderes Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise und das gültige Visum oder die Aufenthaltserlaubnis mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten zusammen mit einer von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“. Der Identitätsnachweis für Ausländer mit unbefristetem Aufenthaltsrecht  ist die „Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“.

7. Der Identitätsnachweis für Personal ausländischer Botschaften, Konsulate und Vertretungen internationaler Organisationen in China sind gültige Identitätsausweise, die vom chinesischen Außenministerium ausgestellt wurden.

Regelung während der Probezeit:

1. Die Probezeit beträgt 12 Monate, nachdem ein Fahrer zum ersten Mal einen Führerschein erhalten hat.

Hat ein Fahrer den Führerschein für einen Stadtbus oder einen großen Lastwagen erhalten, muss der Fahrer innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Probezeit eine Prüfung der Gesetze und Vorschriften zur Straßenverkehrssicherheit, des sicheren und zivilisierten Fahrens im Straßenverkehr, der Notfallmaßnahmen und anderer Kenntnisse zur Verkehrssicherheit ablegen. Außerdem muss der Fahrer mindestens eine halbe Stunde an einer warnenden Schulung über Verkehrsunfälle teilnehmen.

2. Beim Fahren eines Kraftfahrzeugs während der Probezeit muss der Fahrer ein genormtes Probezeichen an der Rückseite Fahrzeugs befestigen.

3. Während der Probezeit darf ein Kraftfahrzeugführer keinen Bus, kein gewerbliches Personenkraftfahrzeug, keinen Polizeiwagen im Dienst, kein Feuerwehrfahrzeug, keinen Krankenwagen oder Abschleppwagen und kein Kraftfahrzeug mit Sprengstoff, brennbaren oder explosiven Chemikalien bzw. hochgiftigen, radioaktiven oder anderen gefährlichen Stoffen fahren; Mit dem Fahrzeug darf kein Anhänger gezogen werden.

Beim Fahren eines Kraftfahrzeugs auf einer Autobahn während der Probezeit, muss der Fahrer von einem Fahrer begleitet werden, der seit mehr als 3 Jahren einen Führerschein für den entsprechenden zugelassenen Fahrzeugtyp oder höher besitzt. Ein Fahrer, der einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen fährt, kann von einem Fahrer begleitet werden, der einen Führerschein für einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe oder höher besitzt.

4. Hat ein Fahrer innerhalb der Probezeit 12 Punkte abgezogen bekommen, wird seine Qualifikation zum Fahren eines Fahrzeugs des zugelassenen Fahrzeugtyps annulliert.

Wenn ein Fahrer, der einen Führerschein für einen Stadtbus oder einen großen Lastwagen besitzt, innerhalb der einjährigen Probezeit mehr als 6 Punkte, aber weniger als 12 Punkte abgezogen bekommt, wird die Probezeit um ein weiteres Jahr verlängert. Hat der Fahrer während der verlängerten Probezeit mehr als 6 Punkte, jedoch weniger als 12 Punkte abgezogen bekommen, wird seine Qualifikation zum Fahren eines Fahrzeugs des zugelassenen Fahrzeugtyps annulliert.