Inhaber eines gültigen nicht-festlandchinesischen Führerscheins können nach den folgenden Hinweisen einen Führerschein in der VR China beantragen (entsprechend den Fahrzeugtypen des nicht-festlandchinesischen Führerscheins). Beantragungen mit einem „Internationalen Führerschein“ werden aber nicht akzeptiert.

► Original und eine Kopie des Identitätsnachweises;

► „Bescheinigung über den körperlichen Zustand des Kraftfahrzeugführers“, die von medizinischen Einrichtungen auf Kreisebene oder höher, die von der Gesundheitskommission der Stadt Beijing anerkannt werden, ausgestellt wird;

► Ihr nicht-festlandchinesischer Führerschein. Wenn Ihr Führerschein nicht auf Chinesisch verfasst ist, müssen Sie außerdem eine Übersetzung vorlegen;

► 5 1-Inch-Farbfotos ohne Kopfbedeckung und mit weißem Hintergrund;

► Einwohner des chinesischen Festlandes müssen außerdem ihren Reisepass oder den „Passierschein nach Hongkong/Macao für Einwohner des chinesischen Festlandes“ oder den „Passierschein nach Taiwan für Einwohner des chinesischem Festlandes“ vorlegen.

Standorte und Adressen:

Zweigstelle Jingbei des Fahrzeugverwaltungsbüros: Neben dem nördlichen Testgelände des Dorfes Machikou der Großgemeinde Machikou, Bezirk Changping 

Generalbüro der Fahrzeugverwaltung: Nansihuan-Oststraße 18, Bezirk Chaoyang

Verwaltungssektion für auswärtige Angelegenheiten des Fahrzeugverwaltungsbüros: Nansihuan-Oststraße 18, Bezirk Chaoyang

Zweigstelle Jingchao des Fahrzeugverwaltungsbüros: Poloyingbei-Straße 1, Bezirk Chaoyang

Zweigstelle Jingnan des Fahrzeugverwaltungsbüros: Luhua-Straße 28, Großgemeinde Huangcun, Bezirk Daxing

Zweigstelle Jingfeng des Fahrzeugverwaltungsbüros: Jingfeng Fahrzeugverwaltungsbüro, Xingyuan-Straße, Bezirk Fengtai

Zweigstelle Jinghai des Fahrzeugmanagementbüros: Innerhalb der Haidian-Fahrschule, Gemeinde Bei'anhe 69, Bezirk Haidian

Zweigstelle Jingshun des Fahrzeugverwaltungsbüros: Anfu-Straße, Großgemeinde Houshayu, Bezirk Shunyi (an der nordöstliche Ecke der Kreuzung Anfu-Straße und Huosi-Straße, 700 m von der Westseite der Houshayu-Station der U-Bahnlinie 15 entfernt)

Öffnungszeiten:

Montags-freitags: 8:30-18:00 Uhr, samstags und sonntags: 9:00-16:00 Uhr

(an gesetzlichen Feiertagen geschlossen)

Telefonnummer: 

+86-10-12122

Sobald das Fahrzeugverwaltungsbüro den Antrag annimmt, können Sie eine Prüfung für das „Fach Eins“ ansetzen. Wenn Sie einen Führerschein für einen großen Personenkraftwagen, ein  Zugfahrzeug, einen Stadtbus, einen mittelgroßen Personenkraftwagen und einen großen Lastwagen beantragen möchten, müssen Sie ebenfalls das „Fach Drei“ ablegen.

Die Prüfungen im „Fach Eins“ und „Fach Drei“ können jeweils zweimal durchgeführt werden. Wenn Sie den Test nicht bestehen, wird die Prüfung beendet und Sie müssen sich erneut anmelden. Die Prüfung für das „Fach Drei“ kann erst nach 20 Tagen erneut abgelegt werden. Während der Gültigkeitsdauer der „Fahrprüfungserlaubnis“ wird jede bestandene Prüfung als aktuellster Status angesehen.

Wenn Sie sich für den Führerschein für einen großen Personenkraftwagen und ein  Zugfahrzeug oder einen mittelgroßen Personenkraftwagen und einen großen Lastkraftwagen prüfen lassen wollen, müssen Sie die Prüfung „Fach Eins“ der höchsten Stufe des zugelassenen Fahrzeugtyps und die Prüfung „Fach Drei“  beider Fahrzeugtypen ablegen.

Einwohner des chinesischen Festlandes, die einen nicht-festlandchinesischen Führerschein besitzen und sich beim Erwerb des Führerscheins weniger als 3 Monate kontinuierlich in dem Land oder der Region aufgehalten haben, in dem der Führerschein  ausgestellt wurde, müssen die Prüfungen für „Fach Eins“, „Fach Zwei“ und „Fach Drei“ ablegen.

Wenn Sie während der Prüfung unangemessenes oder betrügerisches Verhalten aufweisen, werden Sie von der Prüfung ausgeschlossen und alle Ihre vorherigen Ergebnisse werden für ungültig erklärt.

  • Antragsvoraussetzungen
  • Zeitplan und Gebühren
  • Hinweise

Der Antragsteller kann einen Führerschein der VR China beantragen, der dem Fahrzeugtyp seines nicht-festlandchinesischen Führerscheins entspricht. Wenn die für eine Beantragung erforderlichen Bedingungen wie Alter oder Körpergröße jedoch nicht erfüllt werden, kann der Antragsteller den Fahrzeugtyp für die Beantragung seines chinesischen Führerscheins freiwillig herabstufen. Andernfalls wird sein Antrag abgelehnt.

Einwohner Beijings mit Führerscheinen, die im Ausland, in der Sonderverwaltungszone Hongkong/Macao oder in Taiwan ausgestellt wurden,  oder in Beijing lebende oder verweilende Ausländern müssen die folgenden Bedingungen erfüllen, um sich für die Beantragung eines festlandchinesischen Führerscheins zu qualifizieren.

I Altersbeschränkungen

(1) Führerscheine für Kleinwagen, Kleinwagen mit Automatikgetriebe und leichte Motorräder zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 70 Jahre.

(2) Führerscheine für Frachtfahrzeuge mit niedriger Geschwindigkeit, dreirädrige Kraftfahrzeuge, allgemeine dreirädrige Motorräder, allgemeine zweirädrige Motorräder und  andere Nutzfahrzeuge zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 60 Jahre.

(3) Führerscheine für Busse, mittelgroße Personenkraftwagen, große Lastwagen, Trolleybusse oder Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 21 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.

(4) Führerscheine für Zugfahrzeuge zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 24 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.

(5) Führerscheine für große Personenkraftwagen zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 26 Jahre, Höchstalter 50 Jahre. 

II Gesundheitliche Eignung

(1) Körpergröße

Die Beantragung eines Führerscheins für einen großen Personenkraftwagen, ein  Zugfahrzeug, einen Bus, einen großen Lastwagen, einen Trolleybus oder einen Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen setzt eine Körpergröße von mindestens 155 Zentimeter voraus.

(2) Sehvermögen

Beantragung eines Führerscheins für einen großen Personenkraftwagen, ein  Zugfahrzeug, einen Bus, einen mittelgroßen Personenkraftwagen, einen großen Lastwagen, einen Trolleybus oder einen Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen: die unkorrigierte oder korrigierte Sicht beider Augen des Antragstellers muss mindestens 5,0 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) betragen.

Beantragung eines Führerscheins für andere zugelassene Fahrzeugtypen: die unkorrigierte oder korrigierte Sicht beider Augen des Antragstellers muss mindestens 4,9 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) betragen.

(3) Farbunterscheidungsvermögen: Keine Rot-Grün-Sehschwäche. 

(4) Hörvermögen: Der Antragsteller muss in der Lage sein, die Richtung einer Schallquelle zu erkennen, wenn jedes Ohr des Antragstellers 50 Zentimeter von der Stimmgabel entfernt ist.

(5) Obere Gliedmaßen: Der Antragsteller muss an jeder Hand einen intakten Daumen und mindestens drei intakte Finger haben und die Gliedmaßen und Finger des Antragstellers müssen normale motorische Bewegungen ausführen können.

(6) Untere Gliedmaßen: Die unteren Gliedmaßen des Antragstellers müssen intakt sein und normale motorische Bewegungen ausführen können. Um ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren zu können, darf die Differenz der unteren Gliedmaßen nicht größer als fünf Zentimeter sein. Um ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe fahren zu können, muss sich die rechte untere Gliedmaße in gutem Zustand befinden.

(7) Rumpf und Hals: Rumpf und Hals des Antragstellers dürfen keine motorischen Störungen aufweisen.

III Personen mit folgenden Bedingungen dürfen keinen Führerschein erwerben:

(1) Der Antragsteller leidet an einer organischen Herzkrankheit, Epilepsie, Menière-Krankheit, Langzeitschwindel, Hysterie, Parkinson-Krankheit, einer psychischen Störung, Demenz, einer Erkrankung des Nervensystems, die die Bewegung der Gliedmaßen beeinträchtigt, oder anderen Krankheiten, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs verhindern.

(2) Einnahme von Suchtmitteln oder suchterzeugenden Medikamenten, die den Geisteszustand beeinflussen.

(3) Personen, deren Führerschein innerhalb von drei Jahren nach der Beantragung widerrufen wurde.

(4) Personen, deren Führerschein wegen Fahrerflucht entzogen wurde.

(5) Personen, deren Führerschein innerhalb von drei Jahren nach der Beantragung rechtmäßig abgemeldet wurde.

(6) Andere Bedingungen in Bezug auf Gesetze und Vorschriften der VR China.

Zeitplan: 

Nach dem Bestehen aller Prüfungen muss der Antragsteller mindestens eine halbe Stunde lang über das allgemeine Wissen für Verkehrssicherheit und zivilisiertes Fahren informiert sowie vor Verkehrsunfällen gewarnt werden. Anschließend nimmt der Antragsteller an einer Zeremonie zum Erhalt seines Führerscheins und zur Eidesleistung teil. Am Tag der Zeremonie wird dem Antragsteller sein Führerschein vom Fahrzeugverwaltungsbüro erteilt.

Gebühren:

CNY ¥10 pro Führerschein werden als Herstellungskosten erhoben.

Die Kosten für die Prüfung der Gesetze, Vorschriften und einschlägigen Kenntnisse zur Straßenverkehrssicherheit („Fach Eins“) betragen pro Person pro Versuch CNY ¥50.

Die Kosten für die Prüfung der Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr und des Allgemeinwissens über sicheres und zivilisiertes Fahren („Fach Drei“) betragen pro Person pro Versuch CNY ¥60.

Wenn der Antragsteller einen von Belgien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgestellten Führerschein (Stufe C1) besitzt, kann er von den Prüfungen befreit werden. In diesem Fall wird direkt ein Führerschein der VR China ausgestellt.

Für Mitglieder ausländischer Botschaften, Konsulate und Vertretungen internationaler Organisationen in China kann ein chinesischer Führerschein nach dem Prinzip der diplomatischen Gegenseitigkeit von den zuständigen Behörden innerhalb von fünf Arbeitstagen ausgestellt werden.

Alle Prüfungen müssen innerhalb von drei Jahren nach Antragsannahme durch das Fahrzeugverwaltungsbüro abgeschlossen werden.