Ausländer mit chinesischer Abstammung, die einen Doktortitel oder höher haben, eine Arbeitserlaubnis besitzen und in Beijing arbeiten, können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Eine Kopie des gültigen ausländischen Reisepasses und der in Beijing ausgestellten gültigen Arbeitserlaubnis des Antragstellers;

3. Antragsteller müssen das Qualifikationszertifikat für den Aufenthalt, das Einbürgerungspapier oder das Duplikat des Familienbuchs (Hukou) sowie den für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Pass oder das Original des Zertifikats für chinesischstämmige Ausländer vorlegen, das vom Beijinger Büro für chinesische Angelegenheiten in Übersee ausgestellt wurde;

4. Eine Kopie der Studien- oder Ausbildungsabschlüsse (Abschlusszeugnis und Zeugnis über den akademischen Grad) (das Zeugnis muss von der chinesischen Botschaft (Konsulat) des jeweiligen Landes oder von einer vom staatlichen Bildungsministerium benannten Zertifizierungsstelle beglaubigt werden);

5. Nachweis über das Fehlen eines Vorstrafenregisters im Ausland (Alle Länder oder Regionen, in denen sich der Antragsteller mehr als 2 Jahre vor dem Antragsdatum ununterbrochen aufgehalten hat). Der Nachweis muss von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt oder von der Botschaft (dem Konsulat) des Herkunftslandes in China ausgestellt werden. Der Nachweis und die Beglaubigung von der chinesischen Botschaft im Ausland sollten innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden;

6. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.);

7. Eine Kopie des von der Steuerbehörde ausgestellten Belegs über die persönliche Steuerzahlung;

8. Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers. Als Unternehmen sollte das Duplikat der Geschäftslizenz vorliegen. Andere Einheiten sollten Belege wie das „Juristische Zertifikat für öffentlichen Einrichtungen“ vorlegen. Unternehmen mit ausländischem Kapital sollten auch das „Genehmigungszertifikat für Unternehmen mit ausländischem Kapital“ oder die „Empfangsbescheinigung für die Registrierung und Veränderung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital“ vorlegen;

9. Original der vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsbescheinigung;

10. Eine Kopie der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“, der „Beschäftigungsbescheinigung für Ausländer“ oder vom „Zertifikat für ausländische Experten“. Die Angaben über den Arbeitgeber, die Position und die persönliche Situation müssen mit der Beschäftigungsbescheinigung usw. übereinstimmen;

11. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

Öffnungszeiten

1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing; Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing; Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang/Shunyi/Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

2. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Montags-samstags 9:00-12:00 Uhr; 13:30-17:30 Uhr

Für gesetzliche Feiertage gelten separate Regelungen.

Kontakt

Tel. für Anfragen: +86-10-84020101 

Tel. für Aufsicht: +86-10-84015300

  • Gebühren
  • Hinweise

Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600

1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat im Land beglaubigt werden.

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“  drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.