Ausländer, die als Professor oder Assistenzprofessor an Schlüsseluniversitäten oder -hochschulen in Beijing tätig sind oder gleiche Behandlung genießen, am Datum der Antragsstellung mindestens 4 Jahre ununterbrochen  gearbeitet haben, sich in diesen 4 Jahren kumulativ mindestens 3 Jahre in China aufgehalten haben und eine positive Steuerbilanz nachweisen können, dürfen die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Eine Kopie des gültigen ausländischen Reisepasses des Antragstellers und der in Beijing ausgestellten, in den vergangenen 4 Jahren ununterbrochen erhaltenen Arbeitserlaubnisse;

3. Ausländisches polizeiliches Führungszeugnis;

4. Eine Kopie der Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

5. Eine vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeitsbescheinigung, dass der Antragsteller vor dem Datum der Antragstellung 4 Jahre ununterbrochen die Position eines Assistenzprofessors oder eines assoziierten Forschers oder höher besetzt hat oder die gleiche Behandlung genoss;

6. Eine Kopie der von der Steuerbehörde ausgestellten Bescheinigung über die persönliche Steuerzahlung. Der erforderliche Mindeststeuerzahlungszeitraum beträgt 4 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragstellung;

7. Eine Kopie des „Juristischen Zertifikats für öffentliche Einrichtungen“ des Arbeitgebers;

8. Eine Kopie der Genehmigung, dass der Arbeitgeber Teil des 211-Projektes ist oder als Schwerpunkthochschule, die in der ersten Gruppe in Beijing allgemeine Studenten aufnehmen darf, gilt;

9. Eine Kopie der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“, der „Beschäftigungsbescheinigung für Ausländer“ oder vom „Zertifikat für ausländische Experten“. Die Gültigkeitsdauer muss mindestens 4 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragstellung betragen. Die Angaben über den Arbeitgeber, die Position und die persönliche Situation müssen mit der Beschäftigungsbescheinigung usw. übereinstimmen;

10. Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsbürgerschaft besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats oder der Abschrift des Familienbuchs (Hukou) und des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorgelegt werden;

11. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

Standorte

1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing;

Adresse: Andingmendong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße)

2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing;

Adresse: Shuangyushu Beili A Hof 22, Bezirk Haidian

3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing (Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ und  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw.  für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.);

Adresse: 1. und 2. Etage, Gebäude 304, BEZ IT PARK, Jiuxianqiaobei-Straße A-10, Bezirk Chaoyang

4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing;

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ und ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. nur Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: 1. und 2. Etage, Bürogebäude 3, Tianzhudong-Straße A, Bezirk Shunyi

5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing;

(nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Gucheng Nanli A-3, Bezirk Shijingshan

6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing;

(nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Beiguan-Straße 19, Yongshun Gemeinde, Bezirk Tongzhou

Öffnungszeiten

Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing; Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing; Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang/Shunyi/Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Montags-samstags 9:00-12:00 Uhr; 13:30-17:30 Uhr.

Für gesetzliche Feiertage gelten separate Regelungen.

Kontakt

Tel. für Anfragen: +86-10-84020101

Tel. für Aufsicht: +86-10-84015300

  • Gebühren
  • Hinweise

Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600

1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden.

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“  drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.