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In Beijing in High-Tech-Unternehmen, staatlich geförderten ausländisch investierte Unternehmen, ausländisch investierte fortschrittliche Technologieunternehmen oder ausländisch  investierte Produktexportunternehmen als stellvertretender Generaldirektor, stellvertretender Fabrikdirektor oder höher angestellte Mitarbeiter oder Personen in Besitz eines außerordentlichen Professortitels, assoziierten Forscher oder höher genießen die gleiche Behandlung wie Ausländer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und vor dem Antragsdatum vier Jahre in Folge gedient haben, sich mindestens drei Jahre in China aufgehalten haben und über eine gute Steuerbilanz verfügen, können  eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Eine Kopie des gültigen ausländischen Reisepasses des Antragstellers und der in Beijing ausgestellten, in den vergangenen 4 Jahren ununterbrochen erhaltenen Arbeitserlaubnisse;

3. Ausländisches polizeiliches Führungszeugnis;

4. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

5. Eine Kopie der von der Steuerbehörde ausgestellten Bescheinigung über die persönliche Steuerzahlung. Der erforderliche Mindeststeuerzahlungszeitraum beträgt 4 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragsstellung;

6. Eine vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeitsbescheinigung, dass der Antragsteller vor dem Datum der Antragsstellung 4 Jahre ununterbrochen die Position eines stellvertretenden Generaldirektors oder höher; eines Assistenzprofessor oder eines assoziierten Forschers oder höher besetzt hat oder die gleiche Behandlung genoss;

7. Eine Kopie des Handelsregisterauszugs des Arbeitgebers. Unternehmen sollten eine Kopie der „Geschäftslizenz“ ausstellen; Sonstige Institutionen sollten Belegdokumente wie z.B. das „Zertifikat der juristischen Person einer Institution“ ausstellen. Wenn es sich bei der Arbeitseinheit um ein ausländisch investiertes Unternehmen handelt, muss das Unternehmen auch die „Zulassungsnachweis für Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ oder der „Gründungsbestätigung von Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ oder der „Änderungsbestätigung von Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ ausstellen;

8. Eine Kopie Arbeitgeberbescheinigung. High-Tech-Unternehmen sollten ein „High-Tech-Unternehmenszertifizierungszertifikat“ vorlegen; geförderte Unternehmen mit ausländischer Investition sollten ein „Bestätigung für vom Staat geförderte Auslandsinvestitionsprojekte“ oder „Änderungsbestätigung von Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ vorlegen. Ausländisch investierte Unternehmen mit fortschrittlicher Technologie sollten eine „Bestätigung der Investition in Unternehmen mit fortschrittlicher Technologie“ vorlegen; Ausländisch investierte Produktexportunternehmen sollten die  „Bestätigung ausländisch investierter Produktexportunternehmen“ vorlegen oder eine von der zuständigen Behörde Beijings ausgestellte Bescheinigung vorlegen, dass das Unternehmen über die oben genannten Qualifikationen verfügt. Der gültige Zeitraum muss mindestens 4 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Antragsdatum des Antragstellers liegen und der Amtszeit des Antragstellers entsprechen;

9. Eine Kopie der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“, „Beschäftigungszertifikats für Ausländer“ oder des „Zertifikat für ausländische Experten“. Die Gültigkeitsdauer muss mindestens 4 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragstellung des Antragstellers betragen. Die Informationen über den Arbeitgeber, die Position und die persönliche Situation müssen mit der Beschäftigungsbescheinigung und anderen relevanten Bescheinigungen übereinstimmen;

10. Falls der Antragsteller ehemalig die chinesische Staatsbürgerschaft besaß, muss er eine Kopie der „Auslandsaufenthaltzulassungsbescheinigung“, der Einbürgerungsurkunde oder der Abschrift der Hukou sowie eine Kopie des zum Zeitpunkt der Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorlegen;

11. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssens von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden.

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“  drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.

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Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600