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Ausländische hochqualifizierte Fachkräfte, die von der zuständigen Abteilung für Talente in Beijing anerkannt werden oder hochrangige Fachleute aus der Industrie, die von der zuständigen Abteilung für wissenschaftliche und technologische Innovationen in Beijing anerkannt werden und von Unternehmen beschäftigt und gesponsert werden; zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Arbeitserlaubnis für „Talente“ besitzen, seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen in Beijing arbeiten und von der Arbeitseinheit empfohlen werden, können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Eine Kopie des gültigen ausländischen Reisepasses des Antragstellers und der in Beijing ausgestellten, mindestens seit 3 Jahren gültigen Arbeitserlaubnis (mit der Kennzeichnung „Talente“);

3. Nachweis über das Fehlen eines Vorstrafenregisters im Ausland (Alle Länder oder Regionen, in denen sich der Antragsteller mehr als 2 Jahre vor dem Antragsdatum ununterbrochen aufgehalten hat). Der Nachweis muss von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt oder von der Botschaft (dem Konsulat) des Herkunftslandes in China ausgestellt werden. Der Nachweis und die Beglaubigung von der chinesischen Botschaft im Ausland sollten innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden;

4. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

5. Eine Kopie der „Akkreditierungsurkunde für ausländische hochrangige Talente“, die von der Organisationsabteilung des Beijinger Stadtkomitees und dem Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing ausgestellt wurde; oder eine Kopie des Arbeitsvertrags und des Garantiebriefs, die vom Unternehmen ausgestellt wurden und von der Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing genehmigt wurden;

6. Eine Kopie der von der Steuerbehörde ausgestellten Bescheinigung über die persönliche Steuerzahlung. Der erforderliche Mindeststeuerzahlungszeitraum beträgt 3 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragstellung;

7. Das Original des vom aktuellen Arbeitgeber ausgestellten Empfehlungsschreibens;

8. Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers. Als Unternehmen sollte das Duplikat der Geschäftslizenz vorliegen. Andere Einheiten sollten Belege wie das „Juristische Zertifikat für öffentlichen Einrichtungen“ vorlegen. Unternehmen mit ausländischem Kapital sollten auch das „Genehmigungszertifikat für Unternehmen mit ausländischem Kapital“ oder die „Empfangsbescheinigung für die Registrierung und Veränderung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital“ vorlegen;

9. Eine Kopie der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“, der „Beschäftigungsbescheinigung für Ausländer“ oder vom „Zertifikat für ausländische Experten“. Die Gültigkeitsdauer muss mindestens 3 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragstellung betragen. Die Angaben über den Arbeitgeber, die Position und die persönliche Situation müssen mit der Beschäftigungsbescheinigung usw. übereinstimmen;

10. Falls der Antragsteller ehemalig die chinesische Staatsbürgerschaft besaß, muss er eine Kopie der „Auslandsaufenthaltzulassungsbescheinigung“, der Einbürgerungsurkunde oder der Abschrift der Hukou sowie eine Kopie des zum Zeitpunkt der Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorlegen;

11. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden;

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden, eine Kopie im A4-Format ist erforderlich;

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“  drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.;

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.

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Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600