Ausländische Fachkräfte mit einer in Beijing ausgestellten Arbeitsaufenthaltserlaubnis mit dem Zusatz „Talente“

Antragsteller.jpg

Ausländische hochqualifizierte Fachkräfte, die von der zuständigen Abteilung für Talente in Beijing anerkannt werden oder hochrangige Fachleute aus der Industrie, die von der zuständigen Abteilung für wissenschaftliche und technologische Innovationen in Beijing anerkannt werden und von Unternehmen beschäftigt und gesponsert werden; zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Arbeitserlaubnis für „Talente“ besitzen, seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen in Beijing arbeiten und von der Arbeitseinheit empfohlen werden, können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Benötigte-Unterlagen.jpg

1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Eine Kopie des gültigen ausländischen Reisepasses des Antragstellers und der in Beijing ausgestellten, mindestens seit 3 Jahren gültigen Arbeitserlaubnis (mit der Kennzeichnung „Talente“);

3. Kopie des Führungszeugnisses aus dem Heimatland (das Dokument muss entweder mit einer Apostille versehen oder von der chinesischen Botschaft/Konsulat im betreffenden Land beglaubigt sein. Alternativ kann ein von der Botschaft/Konsulat des Heimatlandes in China ausgestelltes Dokument vorgelegt werden. Sowohl das Dokument als auch die Beglaubigung dürfen nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragseinreichung sein);

4. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

5. Eine Kopie der „Akkreditierungsurkunde für ausländische hochrangige Talente“, die von der Organisationsabteilung des Beijinger Stadtkomitees und dem Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing ausgestellt wurde; oder eine Kopie des Arbeitsvertrags und des Garantiebriefs, die vom Unternehmen ausgestellt wurden und von der Kommission für Wissenschaft und Technologie der Stadt Beijing genehmigt wurden;

6. Eine Kopie der von der Steuerbehörde ausgestellten Bescheinigung über die persönliche Steuerzahlung. Der erforderliche Mindeststeuerzahlungszeitraum beträgt 3 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragstellung;

7. Das Original des vom aktuellen Arbeitgeber ausgestellten Empfehlungsschreibens;

8. Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers. Als Unternehmen sollte das Duplikat der Geschäftslizenz vorliegen. Andere Einheiten sollten Belege wie das „Juristische Zertifikat für öffentlichen Einrichtungen“ vorlegen. Unternehmen mit ausländischem Kapital sollten auch das „Genehmigungszertifikat für Unternehmen mit ausländischem Kapital“ oder die „Empfangsbescheinigung für die Registrierung und Veränderung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital“ vorlegen;

9. Kopie des Arbeitserlaubnisses für Ausländer. Der Gültigkeitszeitraum muss die ununterbrochenen drei Jahre vor dem Antragsdatum abdecken. Die Angaben zur beschäftigenden Einrichtung, Position und persönlichen Situation müssen mit den entsprechenden Nachweisen (z.B. Arbeitszeugnisse) übereinstimmen;

10. Falls der Antragsteller ehemalig die chinesische Staatsbürgerschaft besaß, muss er eine Kopie der „Auslandsaufenthaltzulassungsbescheinigung“, der Einbürgerungsurkunde oder der Abschrift der Hukou sowie eine Kopie des zum Zeitpunkt der Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorlegen;

11. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

Hinweise.jpg

1.Der Antragsteller muss den Antrag persönlich unterschreiben.

2.Im Falle einer Namensänderung ist ein amtlicher Nachweis über die Namensänderung vorzulegen.

3.Von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt oder durch die chinesische Botschaft/das chinesische Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden.

4.Fremdsprachige Unterlagen sind in beglaubigter chinesischer Übersetzung vorzulegen, die mit dem Stempel einer autorisierten Übersetzungsagentur versehen sein muss.

5.Vor Einreichung von Kopien (1 Exemplar im A4-Format) sind die Originaldokumente zur Prüfung vorzulegen.

6.Falls der Antragsteller seinen Namen in chinesischen Schriftzeichen auf der „Daueraufenthaltskarte für Ausländer“ abgedruckt haben möchte, ist dies im Antragsformular unter „Sonstige Anmerkungen“ anzugeben.

7.Personen, die noch im Besitz eines chinesischen Haushaltsregisters oder Personalausweises sind, müssen diese zuerst löschen lassen, bevor sie den Antrag stellen können.

Gebühren.jpg

Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600

Anhänge