Ausländer, die die Kriterien für die Anerkennung hochrangiger ausländischer Talente in der umfassenden Pilot-Demonstrationszone für die Erweiterung der Eröffnung der Dienstleistungsbranche in Beijing erfüllen, können mit einem Empfehlungsschreiben des Beijinger Handelsbüros eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer beantragen.

1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen).

2. Eine Kopie des gültigen Reisepasses und des Visums des Antragstellers.

3. Das ursprüngliche Empfehlungsschreiben des Beijinger Handelsbüros.

4. Eine Kopie der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“, der „Beschäftigungsbescheinigung für Ausländer“ oder vom „Zertifikat für ausländische Experten“. Die Angaben über den Arbeitgeber, die Position und die persönliche Situation sollten mit denen des Empfehlungsschreibens des Beijinger Handelsbüros.

5. Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsangehörigkeit besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats und des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorgelegt werden.

6. Lebenslauf des Antragstellers (ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden.

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Kopien müssen in zweifacher Ausfertigung im A4-Format vorliegen.

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“  drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.