Nach dem Bewertungsstandard für ausländische Talente der umfassenden Pilot-Demonstrationszone für die Erweiterung der Öffnung der Dienstleistungsbranche in Beijing können ausländische Mitglieder des Unternehmerteams sowie ausländische Management- und technische Talente mit einer Punktzahl von mindestens 70 mit dem Empfehlungsschreiben vom Beijinger Handelsbüros eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer beantragen.

1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen).

2. Eine Kopie des gültigen Reisepasses und des Visums des Antragstellers.

3. Das ursprüngliche Empfehlungsschreiben des Beijinger Handelsbüros.

4. Nachweis über das Fehlen eines Vorstrafenregisters im Ausland.

5. Kopie der Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

6. Kopie des von der Steuerbehörde ausgestellten persönlichen Steuerzahlungsbelegsoder der Steuergutschrift.

7. Kopie der Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers. Als Unternehmen sollte das Duplikat der Geschäftslizenz vorliegen. Andere Einheiten sollten Belege wie das „Juristische Zertifikat für öffentliche Einrichtungen“ vorlegen. Unternehmen mit ausländischem Kapital sollten auch das „Genehmigungszertifikat für Unternehmen mit ausländischem Kapital“ oder die „Empfangsbescheinigung für die Registrierung und Veränderung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital“ vorlegen.

8. Das Original der von dem aktuellen Arbeitgeber ausgestellten Beschäftigungsbescheinigung.

9. Kopie der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“, der „Beschäftigungsbescheinigung für Ausländer“ oder vom „Zertifikat für ausländische Experten“. Die Angaben über den Arbeitgeber, die Position und die persönliche Situation sollten mit denen der Beschäftigungsbescheinigung usw. übereinstimmen.

10. Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsangehörigkeit besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats und des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorgelegt werden.

11. Lebenslauf des Antragstellers (ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden.

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“  drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.