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29-06-2020  |  

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Ehegatten chinesischer Staatsbürger oder von Ausländern, im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, ist seit fünf Jahren verheiratet und hat seit 5 ununterbrochene Jahre in China aufgehalten mit einem Aufenthalt von mindestens neun Monaten pro Jahr, mit gesichertem Lebensunterhalt und Wohnsitz, die Einhaltung chinesische Recht gegeben, der Antragsteller gesund ist und keine Vorstrafen besitzt, kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

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1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Kopien der Pässe und gültigen Visa, der vergangenen 5 aufeinanderfolgenden Jahre vor dem Datum der Antragsstellung;

3. Eine Kopie der Heiratsurkunde (für im Ausland verheiratete Personen muss die Eheurkunde von der chinesischen Botschaft (Konsulat) beglaubigt werden oder eine von der chinesischen Botschaft (Konsulat) des jeweiligen Landes ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden. Die Bescheinigung und die Beglaubigung der chinesischen Botschaft (Konsulat) im Ausland darf am Tag der Antragsstellung nicht älter als 6 Monate sein);

4. Kopie der Personalausweise der Ehegatten (Personalausweis und Beijinger-Hukou bei Ehegatten mit chinesischer Staatsangehörigkeit oder gültiger Reisepass und „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ bei ausländischen Ehepartnern);

5. Eine beglaubigte Kopie des Mietvertrags oder Grundbucheintrags. Für Immobilien, die nicht im Besitz des Antragstellers und seines Ehepartners sind, ist auch eine beglaubigte Erklärung über die Zustimmung des Eigentümers zum Wohnsitz des Antragstellers erforderlich. Falls der Antragsteller zur Miete wohnt, muss ein beglaubigter Mietvertrag mit einer Mietdauer von mindestens 1 Jahr ab Datum der Antragsstellung vorgelegt werden (Beglaubigungen dürfen am Tag der Antragsstellung nicht älter als 6 Monate sein);

6. Eine Kopie des beglaubigten Kontoauszugs. Der Kontostand beträgt mehr als CNY ¥100.000, eingefroren für mehr als 6 Monate. Falls der Kontoauszug dem Ehegatten gehört, muss der Ehepartner eine beglaubigte Bereitschaftserklärung ausstellen, dem Antragsteller den Lebensunterhalt zu sichern (die Erklärung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Antragsdatum ausgestellt werden. Beglaubigungen dürfen am Tag der Antragsstellung nicht älter als 6 Monate sein);

7. Nachweis über das Fehlen eines Vorstrafenregisters im Ausland (Alle Länder oder Regionen, in denen sich der Antragsteller mehr als 2 Jahre vor dem Antragsdatum ununterbrochen aufgehalten hat). Der Nachweis muss von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt oder von der Botschaft (dem Konsulat) des Herkunftslandes in China ausgestellt werden. Der Nachweis und die Beglaubigung von der chinesischen Botschaft im Ausland sollten innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.

8. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

9. Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsangehörigkeit besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats und des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorgelegt werden.

10. Lebensläufe beider Ehepartner (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssenvon der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden.

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“  drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.

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Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600