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29-06-2020  |  

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Ausländische ledige Kinder unter 18 Jahren, die von ihren chinesischen Eltern oder  ausländischen Eltern mit einem „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ abhängig sind, können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;

3. Eine Kopie der Geburtsurkunde oder der Mutter- oder Vaterschaftsanerkennung (Von ausländischen Institutionen ausgestellte Urkunden müssen von der chinesischen Botschaft (Konsulat) des jeweiligen Landes beglaubigt werden oder direkt von der Botschaft (dem Konsulat) des Landes, in dem sie ansässig ist, ausgestellt werden);

4. Kopien der Personalausweise beider Elternteile (chinesische Eltern müssen den Beijinger-Hukou und die Personalausweise vorlegen; ausländische Eltern müssen gültige Pässe und Visa vorlegen; Ausländische Eltern im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis müssen gültige Pässe und die „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ vorlegen);

5. Bei der Bearbeitung des Antrags muss zunächst die Staatsangehörigkeit des Antragstellers in Übereinstimmung mit dem chinesischen Staatsangehörigkeitsgesetz geprüft und bestätigt werden. Wenn das Kind des Antragstellers im Ausland geboren ist und beide Elternteile oder eines der Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt chinesischer Staatsbürger war, muss die „unbefristete Aufenthaltsbescheinigung“, die von einem oder beiden chinesischen Elternteilen vor der Geburt des Kindes erworben wurde, vorgelegt werden;

6. Eine Kopie der Heiratsurkunde der Eltern (Falls die Eltern des Antragsteller im Ausland geheiratet haben, muss die Heiratsurkunde von der chinesischen Botschaft (Konsulat) des jeweiligen Landes beglaubigt oder eine Bescheinigung von der Botschaft (dem Konsulat) des Landes, in dem sie ansässig ist, ausgestellt werden; wenn die Eltern geschieden sind, muss ein „Gerichtsbeschluss“ oder eine „Scheidungsvereinbarung“ ausgestellt werden, aus der ersichtlich ist, dass der Elternteil eine Vormundschaft für den Antragsteller hat);

7. Lebensläufe der Eltern (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden.

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“  drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.

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Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600