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29-06-2020  |  

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Ausländer, die kein unmittelbares Familienmitglied im Ausland haben, ein unmittelbares volljähriges chinesisches Familienmitglied oder ein ausländisches unmittelbares Familienmitglied besitzen, das seinen ständigen Wohnsitz in China hat, über 60 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung 5 Jahre in Folge in China gelebt haben und mindestens neun Monate im Jahr in China wohnen, einen stabilen Lebensunterhalt und Wohnsitz vorweisen können, die chinesischen Gesetze einhalten, gesund sind und keine Vorstrafen haben, können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Kopie der Pässe und gültigen Visa der vergangenen 5 aufeinanderfolgenden Jahre vor dem Datum der Antragsstellung;

3. Beglaubigte Kopie der Bescheinigung eines unmittelbaren Familienmitglieds im Ausland oder der Bescheinigung, die von der Botschaft (Konsulat) des Landes in China ausgestellt wurde;

4. Beglaubigte Kopie der inländischen Bescheinigung, die die familiäre Beziehung bestätigt;

5. Kopie des Personalausweises des chinesischen Staatsbürgers und des Beijinger-Hukou des Familienangehörigen oder eine Kopie des gültigen Reisepasses des ausländischen Familienangehörigen und eine Kopie vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“;

6. Beglaubigte Kopie der Wohneigentums-Bescheinigung. Falls der Antragsteller zur Miete wohnt, muss er einen notariellen beglaubigten Mietvertrag mit einer Mietdauer von mindestens 1 Jahr ab dem Datum der Antragsstellung vorlegen. (Beglaubigungen dürfen am Tag der Antragsstellung nicht älter als 6 Monate sein);

7. Eine Kopie des beglaubigten Kontoauszugs. Der Kontostand beträgt mehr als CNY ¥ 100.000, eingefroren für mindestens 6 Monate. Falls der Kontoauszug dem Unterhaltsberechtigten Familienangehörigen gehört, muss er eine beglaubigte Bereitschaftserklärung ausstellen, dem Antragsteller den Lebensunterhalt zu sichern (Beglaubigungen dürfen am Tag der Antragsstellung nicht älter als 6 Monate sein).

8. Nachweis über das Fehlen eines Vorstrafenregisters im Ausland (Alle Länder oder Regionen, in denen sich der Antragsteller mehr als 2 Jahre vor dem Antragsdatum ununterbrochen aufgehalten hat). Der Nachweis muss von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt oder von der Botschaft (dem Konsulat) des Herkunftslandes in China ausgestellt werden. Der Nachweis und die Beglaubigung von der chinesischen Botschaft im Ausland sollten innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.

9. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

10. Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsbürgerschaft besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats oder der Abschrift des Familienbuchs (Hukou) und des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorgelegt werden;

11. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden.

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“  drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.

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Erster Antrag: CNY ¥ 1500

Ausweis erstellen: CNY ¥ 300

Ausweis erneuern: CNY ¥ 300

Ausweis ersetzen: CNY ¥ 600