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Ein Antragsteller kann mit persönlichen Direktinvestitionen (tatsächlich eingezahltes Stammkapital) von insgesamt mehr als 2.000.000 US-Dollar, stabilen Investitionen und positiver Steuerbilanz über drei aufeinanderfolgende Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung durch die Gründung ausländisch investierter Unternehmen in Beijing oder durch die gemeinsame Durchführung von Erdölexploration und Entwicklungszusammenarbeit mit chinesischen Investoren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Name des Antragstellers muss mit dem Namen auf dem „Zulassungsnachweis für Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ oder der „Gründungsbestätigung von Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ oder der „Änderungsbestätigung von Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ identisch sein.

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1. Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;

2. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

3. Nachweis über das Fehlen eines Vorstrafenregisters im Ausland (Alle Länder oder Regionen, in denen sich der Antragsteller mehr als 2 Jahre vor dem Antragsdatum ununterbrochen aufgehalten hat). Der Nachweis muss von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt oder von der Botschaft (dem Konsulat) des Herkunftslandes in China ausgestellt werden. Der Nachweis und die Beglaubigung von der chinesischen Botschaft im Ausland sollten innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.

4. Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

5. Eine Kopie vom „Zulassungsnachweis für Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ oder der „Gründungsbestätigung von Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“ oder der „Änderungsbestätigung von Unternehmen mit Auslandsinvestitionen“. Der Name muss mit dem des Antragstellers identisch sein;

6. Eine Kopie der „Geschäftslizenz“;

7. Eine Kopie vom „Kapitalprüfungsbericht“;

8. Eine Kopie der von der Steuerbehörde ausgestellten Bescheinigung über die persönliche Steuerzahlung. Der erforderliche Mindeststeuerzahlungszeitraum beträgt 3 aufeinanderfolgende Jahre vor dem Datum der Antragstellung;

9. Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsbürgerschaft besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats oder der Abschrift des Familienbuchs (Hukou) und des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorgelegt werden;

10. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden.

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“  drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.

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Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600