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Weltweit hochqualifizierte Fachkräfte, Fachkräfte mit besonderen Fähigkeiten und Prominente, die einen wichtigen und herausragenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum sozialen Fortschritt des Landes geleistet haben oder einen bedeutenden Wert für das Land haben, darunter weltbekannte Gewinner von Wissenschaftspreisen, weltbekannte Wissenschaftler, Unternehmer, Sportler, Künstler und andere Ausländer, können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers (Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

3. Eine Kopie des Empfehlungsschreibens der zuständigen Ministerien, Kommissionen und Büros des Staatsrates (Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

4. Eine Kopie der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“, der „Beschäftigungsbescheinigung für Ausländer“ oder vom „Zertifikat für ausländische Experten“ (Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

5. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich);

6. Relevante Errungenschafts- und Leistungsnachweise. Falls das Empfehlungsschreiben eine detaillierte Beschreibung enthält, ist kein zusätzlicher Nachweis erforderlich;

7. Chinesischstämmige Ausländer als wissenschaftliche und technologische Talente müssen ein vom Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit ausgestelltes Empfehlungs- oder Identitätsbestätigungsschreiben oder das „Expertenzertifikat für die Ansiedlung in China“ einreichen (1 Kopie. Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

8. Wenn der Antragsteller ein chinesischstämmiger Ausländer ist, müssen Kopien des Einbürgerungszertifikats oder der Abschrift des Familienbuchs (Hukou), des chinesischen Passes und des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt im Ausland vorgelegt werden (1 Kopie. Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

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1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden oder es muss ein von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes in China ausgelegter Beweis vorgelegt werden.

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ drucken lassen wollen, muss dies bei der Beantragung ausdrücklich angegeben werden.

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.

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Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600