Personen, die herausragende Beiträge für China geleistet haben und die besondere Bedürfnisse Chinas erfüllen

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Weltweit hochqualifizierte Fachkräfte, Fachkräfte mit besonderen Fähigkeiten und Prominente, die einen wichtigen und herausragenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum sozialen Fortschritt des Landes geleistet haben oder einen bedeutenden Wert für das Land haben, darunter weltbekannte Gewinner von Wissenschaftspreisen, weltbekannte Wissenschaftler, Unternehmer, Sportler, Künstler und andere Ausländer, können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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1. Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

2. Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers (Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

3. Eine Kopie des Empfehlungsschreibens der zuständigen Ministerien, Kommissionen und Büros des Staatsrates (Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

4. Eine Kopie der „Arbeitserlaubnis für Ausländer“, der „Beschäftigungsbescheinigung für Ausländer“ oder vom „Zertifikat für ausländische Experten“ (Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

5. Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich);

6. Relevante Errungenschafts- und Leistungsnachweise. Falls das Empfehlungsschreiben eine detaillierte Beschreibung enthält, ist kein zusätzlicher Nachweis erforderlich;

7. Chinesischstämmige Ausländer als wissenschaftliche und technologische Talente müssen ein vom Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit ausgestelltes Empfehlungs- oder Identitätsbestätigungsschreiben oder das „Expertenzertifikat für die Ansiedlung in China“ einreichen (1 Kopie. Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

8. Wenn der Antragsteller ein chinesischstämmiger Ausländer ist, müssen Kopien des Einbürgerungszertifikats oder der Abschrift des Familienbuchs (Hukou), des chinesischen Passes und des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt im Ausland vorgelegt werden (1 Kopie. Das Original dient nur zur Einsichtnahme);

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1.Der Antragsteller muss den Antrag persönlich unterschreiben.

2.Im Falle einer Namensänderung ist ein amtlicher Nachweis über die Namensänderung vorzulegen.

3.Von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt oder durch die chinesische Botschaft/das chinesische Konsulat im jeweiligen Land legalisiert werden.

4.Fremdsprachige Unterlagen sind in beglaubigter chinesischer Übersetzung vorzulegen, die mit dem Stempel einer autorisierten Übersetzungsagentur versehen sein muss.

5.Vor Einreichung von Kopien (1 Exemplar im A4-Format) sind die Originaldokumente zur Prüfung vorzulegen.

6.Falls der Antragsteller seinen Namen in chinesischen Schriftzeichen auf der „Daueraufenthaltskarte für Ausländer“ abgedruckt haben möchte, ist dies im Antragsformular unter „Sonstige Anmerkungen“ anzugeben.

7.Personen, die noch im Besitz eines chinesischen Haushaltsregisters oder Personalausweises sind, müssen diese zuerst löschen lassen, bevor sie den Antrag stellen können.

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Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600

Anhänge