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Die Ehepartner von Investoren und Mitarbeitern (von Zhongguancun und der umfassenden Pilot-Demonstrationszone zur Erweiterung und Öffnung der Dienstleistungsindustrie in Beijing angestellten oder investierenden chinesischstämmigen Ausländern; von Mitarbeitern, welche den erforderlichen Gehalts- und Steueranforderungen der Stadt Beijing gerecht werden; von hochrangigen ausländischen Mitarbeitern und chinesischstämmigen Ausländern mit Doktortitel) und deren ledige Kinder unter 18 Jahren können eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

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1. Antragsunterlagen von Ehepartnern:

(1) Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

(2) Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;

(3) Nachweis über das Fehlen eines Vorstrafenregisters im Ausland (Alle Länder oder Regionen, in denen sich der Antragsteller mehr als 2 Jahre vor dem Antragsdatum ununterbrochen aufgehalten hat). Der Nachweis muss von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt oder von der Botschaft (dem Konsulat) des Herkunftslandes in China ausgestellt werden. Der Nachweis und die Beglaubigung von der chinesischen Botschaft im Ausland sollten innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden;

(4) Bescheinigung über die körperliche Untersuchung. Diese Bescheinigung muss von der von der chinesischen Regierung designierten Gesundheits- und Quarantäneabteilung oder von einer ausländischen medizinischen Einrichtung ausgestellt werden, die von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert wurde. (Die in Beijing designierte Gesundheits- und Quarantäneabteilung für Ein- und Ausreise ist das Beijing International Travel Healthcare Center (ITHC). Die Zertifizierung sollte innerhalb von 6 Monaten vor dem Datum der Antragsstellung ausgestellt werden.)

(5) Eine Kopie der Heiratsurkunde (für im Ausland verheiratete Personen muss die Heiratsurkunde von der chinesischen Botschaft (Konsulat) des jeweiligen Landes beglaubigt werden oder eine von der chinesischen Botschaft (Konsulat) des jeweiligen Landes ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden. Die Bescheinigung und die Beglaubigung der chinesischen Botschaft (Konsulat) im Ausland darf am Tag der Antragsstellung nicht älter als 6 Monate sein);

(6) Eine Kopie des gültigen Reisepasses der Investoren und Mitarbeiter sowie eine Kopie vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“. Falls der Antrag zusammen mit dem Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Investoren und Mitarbeiter eingereicht wird, entfällt die Notwendigkeit der Vorlage vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“;

(7) Wenn der Antragsteller jemals die chinesische Staatsangehörigkeit besessen hat, müssen Kopien des Qualifikationszertifikats für den Daueraufenthalt, des Einbürgerungszertifikats und des für die Einbürgerung verwendeten chinesischen Passes vorgelegt werden;

(8) Lebenslauf des Antragstellers (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

2. Antragsunterlagen von Kindern:

(1) Zwei 2-Inch biometrische Farbfotos mit weißem oder hellblauem Hintergrund ohne Kopfbedeckung und Fotos in elektronischer Version (auf CD einreichen);

(2) Eine Kopie des gültigen ausländischen Passes und des Visums des Antragstellers;

(3) Eine Kopie der Geburtsurkunde oder die Mutter- oder Vaterschaftsanerkennung. (Von ausländischen Institutionen ausgestellte Urkunden müssen von der chinesischen Botschaft (Konsulat) des jeweiligen Landes beglaubigt werden oder direkt von der Botschaft (dem Konsulat) des Landes, in dem sie ansässig ist, ausgestellt werden);

(4) Eine Kopie der Heiratsurkunde der Eltern (Falls die Eltern des Antragsteller im Ausland geheiratet haben, muss die Heiratsurkunde von der chinesischen Botschaft (Konsulat) des jeweiligen Landes beglaubigt oder eine Bescheinigung von der Botschaft (dem Konsulat) des Landes, in dem sie ansässig ist, ausgestellt werden; wenn die Eltern geschieden sind, muss ein „Gerichtsbeschluss“ oder eine „Scheidungsvereinbarung“ ausgestellt werden, aus der ersichtlich ist, dass der Elternteil eine Vormundschaft für den Antragsteller hat);

(5) Kopien der Personalausweise beider Elternteile (chinesische Eltern müssen den Beijing-Hukou und die Personalausweise vorlegen; ausländische Eltern müssen gültige Pässe und Visa vorlegen);

(6) Bei der Bearbeitung des Antrags muss zunächst die Staatsangehörigkeit des Antragstellers in Übereinstimmung mit dem chinesischen Staatsangehörigkeitsgesetz geprüft und bestätigt werden. Wenn das Kind des Antragstellers im Ausland geboren ist und beide Elternteile oder eines der Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt chinesischer Staatsbürger war, muss die „unbefristete Aufenthaltsbescheinigung“, die von einem oder beiden chinesischen Elternteilen vor der Geburt des Kindes erworben wurde, vorgelegt werden;

(7) Eine Kopie des gültigen Reisepasses der Investoren und Mitarbeiter sowie eine Kopie vom  „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“. Falls der Antrag zusammen mit dem Antrag auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Investoren und Mitarbeiter eingereicht wird, entfällt die Notwendigkeit der Vorlage vom „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“;

(8). Lebensläufe der Eltern (Ab dem 18. Lebensjahr, zeitliche Kontinuität von Jahr und Monat erforderlich).

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1. Die von ausländischen Institutionen ausgestellten Bescheinigungen müssen von der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in dem Land beglaubigt werden.

2. Fremdsprachige Unterlagen müssen ins Chinesische übersetzt und vom Übersetzungsunternehmen abgestempelt werden.

3. Die Originale müssen vor dem Einreichen der Kopien überprüft werden. Eine Kopie im A4-Format ist erforderlich.

4. Wenn Antragsteller ihren chinesischen Namen auf den „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“  drucken lassen wollen, muss dies in der Spalte „Sonstiges“ des Antragsformulars ausdrücklich angegeben werden.

5. Der Antrag kann erst nach der Abmeldung der Haushaltsregistrierung gestellt werden.

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Erster Antrag: CNY ¥1500

Ausweis erstellen: CNY ¥300

Ausweis erneuern: CNY ¥300

Ausweis ersetzen: CNY ¥600