13-10-2020  |  

Ein Ausländer, der im Besitz von einem „Personalausweis für unbefristeten Aufenthalt für Ausländer“ ist, muss dessen Erneuerung innerhalb eines Monats vor Ablauf des Ausweises beantragen. Ferner muss er den Ersatz des Ausweises innerhalb eines Monats nach einer Inhaltsänderung des Ausweises beantragen. Bei Beschädigung oder Verlust des Ausweises muss er umgehend Ersatz oder Erneuerung beantragen.