In Beijing lebende Ausländer, Ansässige aus Hongkong, Macao und Taiwan sowie Überseechinesen können ihre Eheschließung eintragen, indem beide Parteien persönlich einen Antrag auf Eheschließung bei der für die Eheregistrierung zuständigen Behörde stellen. Folgende Schritte sind für die Eheschließung wichtig.
I Ein ausländischer Bürger muss folgende Unterlagen vorlegen:
1. Gültiger Reisepass oder sonstige gültige internationale Reisedokumente;
2. Eine Ledigkeitsbescheinigung, die von den örtlichen Justizorganen oder Institutionen für Notariatsangelegenheiten des Landes der Staatsangehörigkeit ausgestellt wird. Die Ledigkeitsbescheinigung muss vom Außenministerium oder einer von ihm beauftragten Institution dieses Landes beglaubigt werden und dann von der Botschaft oder dem Konsulat der Volkrepublik China in diesem Land endbeglaubigt werden; oder eine von der Botschaft oder dem Konsulat des Landes der Staatsangehörigkeit in China ausgestelltes Ledigkeitsbescheinigung. Die persönlichen Daten in den Bestätigungsunterlagen müssen mit denen im gültigen Reisepass oder sonstigen gültigen internationalen Reisedokumenten stehenden Daten übereinstimmen (ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig);
3. Eine von einer Übersetzungsinstitution ausgestellte chinesische Übersetzung, die sowohl inhaltlich vollständig ist als auch im Format mit der Originalunterlage übereinstimmt (einschließlich aller fremdsprachlichen Inhalte wie persönliche Daten des Beteiligten, Vermerk von der Institution für Notariatsangelegenheiten, Beglaubigungsvermerk des Außenministeriums, Personen- und Ortsnamen, Unterschriften oder Stempel usw.). Die Übersetzung ist mit dem Stempel der Übersetzungsinstitution zu versehen;
4. Nachweis über den Aufenthalt. (Aufenthaltserlaubnis oder Bestätigung über kurzfristigen Aufenthalt) oder Bestätigung über den Arbeits- und Lebenszustand (Beschäftigungszertifikat, Arbeitsausweis, Studentenausweis usw.)
II Ein Überseechinese muss folgende Unterlagen vorlegen:
1. Gültiger Reisepass;
2. Eine Ledigkeitsbescheinigung, die von einer Institution für Notariatsangelegenheiten oder der zuständigen Behörde im Land der Staatsangehörigkeit ausgestellt und von der Botschaft oder dem Konsulat der Volkrepublik China in diesem Land beglaubigt wurde sowie eine Bestätigung, dass die Parteien innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt sind; oder eine von der Botschaft oder dem Konsulat der Volksrepublik China in diesem Land ausgestellte Ledigkeitsbescheinigung sowie eine Bestätigung, dass die Parteien innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt sind (ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig);
3. Fremdsprachige Unterlagen sind von einer Übersetzungsinstitution ins Chinesische zu übersetzen. Die Übersetzung muss sowohl inhaltlich als auch im Format mit der Originalunterlage übereinstimmen (einschließlich aller fremdsprachlichen Inhalte wie persönliche Daten des Beteiligten, Vermerke von Institutionen für Notariatsangelegenheiten, Beglaubigungsvermerk des Außenministeriums, Personen- und Ortsnamen, Unterschriften oder Stempel usw.). Die Übersetzung ist mit dem Stempel der Übersetzungsinstitution zu versehen;
4. Nachweis über den Aufenthalt oder den Arbeits- und Lebenszustand.
III Ansässige aus Hongkong müssen folgende Unterlagen vorlegen:
1. „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ sowie Personalausweis für Hongkong-Ansässige;
2. Eine Bescheinigung über die Aufzeichnung der Eheregistrierung, eine Ledigkeitsbescheinigung und eine Erklärung darüber, dass die Parteien innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt sind, die von der Stelle für Eheregistrierung von Hongkong ausgestellt wurden. Diese Unterlagen müssen von einem vom Justizministerium Hongkongs bevollmächtigten Notar beglaubigt werden (ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig);
3. Nachweis über den Aufenthalt oder den Arbeits- und Lebenszustand.
IV Ansässige aus Macao müssen folgende Unterlagen vorlegen:
1. „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ sowie Personalausweis für Macao-Ansässige;
2. Eine Bescheinigung über die Aufzeichnung der Eheregistrierung, eine Ledigkeitsbescheinigung und eine Erklärung darüber, dass die Parteien innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt sind, die von der Behörde für Zivilangelegenheiten Macao ausgestellt wurden. Diese Unterlagen müssen von einem Notar der Behörde für Notariatsangelegenheiten Macaos beglaubigt werden (ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig);
3. Nachweis über den Aufenthalt oder den Arbeits- und Lebenszustand.
V Ansässige aus Taiwan müssen folgende Unterlagen vorlegen:
1. „Passierschein zum chinesischen Festland für Taiwan-Ansässige“ sowie Personalausweis für Taiwan-Ansässige;
2. Ein Nachweis der Haushaltsregistrierung, eine Ledigkeitsbescheinigung und eine Erklärung darüber, dass die Parteien innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt sind, die von den örtlichen Justizorganen in Taiwan ausgestellt wurden. Diese Unterlagen müssen von einem Notar des Taiwaner Amtsgerichts beglaubigt werden (ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig);
3. Nachweis über den Aufenthalt oder den Arbeits- und Lebenszustand.
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Bitte besuchen Sie die Zentren für Eheregistrierungen des jeweiligen Bezirks und achten Sie bitte auf die Öffnungszeiten.
Hinweis: Während der COVID-19-Pandemie ist bei den Institutionen für Eheregistrierungen gemäß den Bestimmungen der Behörde für Zivilangelegenheiten eine vorherige Terminvereinbarung nötig.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 - 17:30 Uhr
(Verlängerte Arbeitszeiten: 8:30 - 9:00 Uhr, 12:00 - 1:30 Uhr, 17:00 - 17:30 Uhr)
Verlängerte Arbeitszeiten am Samstag: 9:00 - 13:00 Uhr (außerhalb der gesetzlichen Feiertage)
An Spitzentagen für die Anmeldung von Eheschließungen gilt die im kommunalen Notfallplan festgelegten Zeiten.Gemäß den Bestimmungen der Behörden für Zivilangelegenheiten ist während der COVID-19-Pandemie für die Dienststellen für Eheregistrierung eine Voranmeldung benötigt.
Standorte
Bezirk Fengtai:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Fengtai
Adresse: 3. Etage, Zentrum für Regierungsdienstleistungen des Bezirks Fengtai, Nanyuan-Straße 7 (南苑路7号政务服务中心三层)
Tel.: +86-10-63892457
Bezirk Shijingshan:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Shijingshan
Adresse: Yangzhuang-Straße 17 (杨庄路17号)
Tel.: +86-10-68863614
Bezirk Fangshan:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Fangshan
Adresse: 1. Etage des hinteren Hofs, Liangxiangxi-Straße 10 (良乡西路10号后院一楼)
Tel.: +86-10-69370244
Bezirk Dongcheng:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Dongcheng
Adresse: Im Yuting-Park, Dongbinhe-Straße 17, Yongwai (永外东滨河路17号玉蜓公园内)
Adresse: +86-10-84012502
Bezirk Chaoyang:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Chaoyang
Adresse: an der nordöstlichen Ecke vom Unteren Geschoss, Zhujiangdijing (Gebäude), Guangqu Straße 28-A208 (广渠路28号院甲208珠江帝景底商东北角)
Tel.: +86-10-58631818
Bezirk Daxing:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Daxing
Adresse: Shuangguan-Gasse A2, Guanyinsi-Straßenviertel (观音寺街道双观巷甲2号)
Tel.: +86-10-69233665
Bezirk Mentougou:
Stelle für Eheregistrierungen des Bezirks Mentougou
Adresse: Gebäude 15, Heishan-Straße (黑山大街15号楼)
Tel.: +86-10-61893270
Bezirk Changping:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Changping
Adresse: 1. Etage, Bürogebäude des Büros für des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Changping, Zhengfu-Straße 23 (政府街23号昌平区民政局办公楼一层)
Tel.: +86-10-69716640
Bezirk Shunyi:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Shunyi
Adresse: Hof 3, Fuxingdong-Straße (复兴东街3号院内)
Tel.: +86-10-69460605
Bezirk Yanqing:
Subzentrum für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Yanqing
Adresse: 1. Etage, Zentrum für soziale Dienstleistungen, Guishuinan-Straße 8 (妫水南街8号社区服务中心一层)
Tel.: +86-10-81190297
Bezirk Pinggu:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Pinggu
Adresse: 1. Etage, Zentrum für soziale Dienstleistungen, Fuqianxi-Straße 17 (府前西街17号社会服务中心一层)
Tel.: +86-10-89980682
Bezirk Miyun:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Miyun
Adresse: 1. Etage, Bürogebäude des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Huairou, Xinxi-Straße 32 (新西路32号民政局办公楼一层)
Tel.: +86-10-69081107
Bezirk Haidian:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Haidian
Adresse: 1. Etage, Servicezentrum der Wohngemeinschaften des Bezirks Haidian, Kexueyuannan-Straße 31 (科学院南路31号海淀区社区服务中心一层)
Tel.: +86-10-62615167
Bezirk Tongzhou:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Tongzhou
Adresse: 2. Etage, Servicezentrum der Wohngemeinschaften des Bezirks Tongzhou, Tonghuibei-Straße 14 (通惠北路14号通州区社区服务中心二层)
Tel.: +86-10-80548738
Bezirk Huairou:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Huairou
Adresse: 1. Etage, Bürogebäude des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Huairou, Bei-Straße 26 (北大街26号区民政局办公楼一层)
Bezirk Xicheng:
Stelle für Eheregistrierungen des Büros für Zivilangelegenheiten des Bezirks Xicheng
Adresse: 3. Etage, Changdianshichang- Gebäude, Nanxinhua-Straße 58 (南新华街58号厂甸市场大楼三层)
Tel.: +86-10-66007070
Bearbeitungsdauer: ohne Wartezeit (Wenn die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, wird die Eheschließung ohne Wartezeit vor Ort registriert und eine Heiratsurkunde ausgestellt.)
Gebühren: Gebührenfrei
1. Eine der Parteien arbeitet oder lebt in der Stadt Beijing (außer der Eheschließung zwischen Ausländern);
2. Beide Parteien streben freiwillig die Eheschließung an und stellen den Antrag auf die Eheschließung bei der Stelle für Eheregistrierungen gemeinsam;
3. Der Mann hat sein 22. und die Frau ihr 20. Lebensjahr vollendet;
4. Keiner der Partei hat einen Ehepartner;
5. Keiner der Parteien hat eine Krankheit, die aus medizinischer Sicht dazu führt, dass eine Eheschließung für sie nicht geeignet wäre;
6. Die Parteien sind innerhalb von 3 Generationen nicht direkt (in gerader Linie) und auch nicht in einer Seitenlinie miteinander blutsverwandt.
1. Ausländische Bürger und Überseechinesen haben beim Antrag auf die Anmeldung der Eheschließung eine Ledigkeitsbescheinigung vorzulegen. Sollte die ausgestellte Ledigkeitsbescheinigung nicht bestätigen können, dass der/die Beteiligte keinen Ehepartner hat, kann die Ledigkeitsbescheinigung nur in Kombination mit den folgenden Unterlagen wirksam verwendet werden:
(1) Sollte das Zeugnis in Form von einer Bestätigung über „keine Hindernisse für die Eheschließung“ oder über „die rechtliche Ehefähigkeit“ sein, muss zusätzlich vorgelegt werden:
Die von der zuständigen Behörde ausgestellten Nachweisunterlagen zu diesen Bestätigungen über „keine Hindernisse für die Eheschließung“ oder über „die rechtliche Ehefähigkeit“, nämlich Nachweisunterlagen zum Beiweisen, dass der/die Beteiligte keinen Ehepartner hat;
(2) Sollte das Dokument in Form von einer Bestätigung über „Null-Treffer im Eheregister“ oder einer „Aufzeichnung des Suchergebnisses im Eheregister“ sein (und Scheidungsurteile und andere Scheidungsdokumente von dem/der Beteiligten werden ebenfalls zur Verfügung gestellt) oder die Angabe über den Familienstand in den vorgelegten Nachweise über die Haushaltsregistrierung fehlt oder nicht ausgefüllt wird, muss zusätzlich vorgelegt werden:
Eine Erklärung, die von der Botschaft oder dem Konsulat der VR China in diesem Land oder von der Botschaft oder dem Konsulat dieses Landes in China beglaubigt wird, mit dem Hinweis, dass der/die Beteiligte keinen Ehepartner hat;
(3) Sollte China bereits von diesem Land darüber informiert sein, dass eine von diesem Land ausgestellte Bestätigung über „keine Hindernisse für die Eheschließung“ oder über „die rechtliche Ehefähigkeit“ bedeutet, dass der/die Beteiligte keinen Ehepartner hat, darf die oben genannten Bestätigungen bei uns als wirksame Ledigkeitsbescheinigung verwendet werden. Zu diesen Ländern gehören beispielsweise Frankreich, Irland und Südkorea.
2. In einigen Ländern wird die Ledigkeitsbescheinigung mit einer Übersetzung ausgestellt. Allerdings könnte es vorkommen, dass der Beglaubigungsvermerk des Außenministeriums dieses Landes oder der von ihm beauftragen Institution nicht übersetzt wurde und der/die Beteiligte irrtümlicherweise davon ausgeht, dass die Übersetzung vollständig wäre. Wurde in diesem Fall die Ledigkeitsbescheinigung bereits im Ausland übersetzt, benötigen Sie eine Ergänzungsübersetzung in Beijing für die Beglaubigungsvermerke von der Behörde für Notariatsangelegenheit und dem Außenministerium, damit Ihre Anmeldung erfolgreich bearbeitet werden kann;
3. Eine auf Antrag eines Überseechinesen und von der Botschaft oder dem Konsulat der Volkrepublik China in dem Aufenthaltsland direkt ausgestelltes Ledigkeitsbescheinigung ist auf Chinesisch verfasst und bedarf keiner Übersetzung;
4. Die Beteiligten dürfen selbst eine Übersetzungsinstitution in Beijing beauftragen. Alle chinesischen Übersetzungen, die von einer Übersetzungsinstitution mit in China anerkannter Lizenz und gemäß den Übersetzungsstandards ausgestellt worden sind, werden anerkannt.