Verfahren zur Hundehaltung
Innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt des Hundes muss der Hundehalter mit den gültigen Ausweispapieren und dem Hund zur zuständigen örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit gehen und vor Ort die „Verpflichtungserklärung für die Haltung von Hunden“ unterschreiben.
Dann muss der Hundehalter das entsprechende Registrierungsverfahren durchlaufen und die Behörde für öffentliche Sicherheit wird ihm die Bescheinigung für die Hundehaltung ausstellen.
Jahresüberprüfung der Bescheinigung für die Hundehaltung machen+
Der Hundehalter muss die Bescheinigung für die Hundehaltung zur Jahresüberprüfung zur zuständigen örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit bringen und die Verwaltungsgebühr bezahlen.
Das Büro für öffentliche Sicherheit prüft vor der Jahresüberprüfung, ob der Hund den Standards entspricht und ob die Bescheinigung gültig ist. Dann wird eine Prüfplakette auf die Bescheinigung für die Hundehaltung geklebt.
Tipps für die Jahresüberprüfung
+Innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt des Hundes muss der Hundehalter mit den gültigen Ausweispapieren und dem Hund zur zuständigen örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit gehen und vor Ort die „Verpflichtungserklärung für die Haltung von Hunden“ unterschreiben.
Dann muss der Hundehalter das entsprechende Registrierungsverfahren durchlaufen und die Behörde für öffentliche Sicherheit wird ihm die Bescheinigung für die Hundehaltung ausstellen.
Jahresüberprüfung der Bescheinigung für die Hundehaltung machen+
Der Hundehalter muss die Bescheinigung für die Hundehaltung zur Jahresüberprüfung zur zuständigen örtlichen Behörde für öffentliche Sicherheit bringen und die Verwaltungsgebühr bezahlen.
Das Büro für öffentliche Sicherheit prüft vor der Jahresüberprüfung, ob der Hund den Standards entspricht und ob die Bescheinigung gültig ist. Dann wird eine Prüfplakette auf die Bescheinigung für die Hundehaltung geklebt.
Tipps für die Jahresüberprüfung
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