Bei Verlust der Registrierungsbescheinigung für Hundehaltung muss der Hundehalter innerhalb von 15 Tagen ab dem Verlustdatum mit der Gebührenquittung für die Zahlung der Verwaltungsservicegebühr oder mit einem persönlichen Identitätsnachweis bei der ursprünglichen Registrierungsbehörde für Hundehaltung sich eine erneue Bescheinigung ausstellen lassen und anschließend die Formalitäten für die jährliche Kontrolle durchlaufen.