Übergibt der Hundehalter seinen Hund an eine andere Person, so muss der Übernehmer innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Übergabe mit der ursprünglichen Registrierungsbescheinigung für Hundehaltung bei der zuständigen Behörde für öffentliche Sicherheit seines Wohnsitzes die Registrierung der Änderung durchführen und anschließend die Formalitäten für die jährliche Kontrolle durchlaufen.

Wenn der Hund verstirbt oder vermisst wird bzw. wenn der Hundehalter den Hund abgibt, muss der Hundehalter mit der Registrierungsbescheinigung für Hundehaltung die Abmeldeformalitäten bei der ursprünglichen Registrierungsbehörde bearbeiten. Ein Hundehalter, der die Abmeldeformalitäten für die Hundehaltung nicht durchlaufen hat, kann nicht erneut Hunde halten.

Muss der Hundehalter aus irgendwelchen Gründen seinen Hund wirklich abgeben, sollte er den Hund zu einer Aufnahmestelle für Hunde bringen und bei der zuständigen Behörde für öffentliche Sicherheit die Abmeldeformalitäten erledigen.