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Gemäß den „ Verwaltungsvorschriften für die Hundehaltung in Beijing“ gelten für Hunde, die in den schwerpunktmäßigen Verwaltungsgebieten für Hundehaltung in Beijing zugelassen sind, folgende konkrete Standards:

I. Grundsätzlich sollten nur kleine Zierhunde mit einer erwachsenen Körpergröße von 35 cm oder weniger (einschließlich 35 cm) in den schwerpunktmäßigen Verwaltungsgebieten gehalten werden. Zum Beispiel: Mops, Pekingese, Pomeranian, King Charles Spaniel, Papillon, Chihuahua, Malteser, Miniatur-Dobermann, Shih Tzu, Yorkshire, Miniatur-Pudel und andere Hunderassen.

II. Die Haltung von aggressiven Hunden und Hunderassen mit einer erwachsenen Körpergröße von mehr als 35 cm ist in den schwerpunktmäßigen Verwaltungsgebieten verboten. Zum Beispiel: Mastiff, Deutscher Dobermann, Bernhardiner, Deutsche Dogge, Pyrenäenberghund, Berner Sennenhund, Rottweiler, Weimaraner, Setter, Afghanischer Windhund, Foxhound, Bluthund, Irischer Wolfshund, Saluki, Windhund, Barzoi, Basenji, Australischer Schäferhund, Belgischer Schäferhund, Bouvier des Flandres, Bearded Collie, Collie, Deutscher Schäferhund, Alter Englischer Schäferhund, Englische Bulldogge, Chow-Chow, Dalmatiner, Wolfsspitz, Akita, Neufundländer, Schlittenhund, Bedlington Terrier, Border Terrier, Bullterrier, Kerry Blue Terrier und andere Hunderassen.

III. Arbeitshunde, die von Blinden und körperlich schwerbehinderten Personen in den schwerpunktmäßigen Verwaltungsgebieten zum Zwecke der Blindenführung und Lebenshilfe gehalten werden, unterliegen nicht der Höhenbeschränkung von 35 cm. 

(Inhaltsquelle: Büro für für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten der Stadt Beijing)