Kraftfahrzeugführer, die einen von Beijing ausgestellten Führerschein besitzen oder mit einem von anderen Provinzen und Städten ausgestellten Führerschein in Beijing Verstöße gegen das Gesetz begehen, müssen innerhalb von 15 Tagen beim Fahrzeugverwaltungsbüro an einem 7-tägigen Aufbauseminar über Gesetze, Vorschriften und einschlägiges Wissen in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit teilnehmen, nachdem sie innerhalb eines Bewertungszeitraums 12 Punkte abgezogen bekommen haben. Nach dem Aufbauseminar müssen sie  einen Antrag auf eine Theorieprüfung über Gesetze, Vorschriften und einschlägiges Wissen in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit („Fach Eins“) stellen.

Kraftfahrzeugführer, die innerhalb eines Bewertungszeitraums zweimal oder öfter 12 Punkte bzw. insgesamt 24 Punkte abgezogen bekommen haben, müssen nach dem Bestehen der Prüfung „Fach Eins“ einen Antrag auf eine praktische Fahrprüfung („Fach Zwei“) bzw. „Fach Drei“-Prüfung über die Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr stellen.

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1. Identitätsnachweis des Kraftfahrzeugführers.

2. Zwei Fotos des Kraftfahrzeugführers. Fotoanforderungen: Biometrische farbige Oberkörper-Fotos des Antragstellers (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit geraden Seiten und weißem Hintergrund, die innerhalb der vergangenen 6 Monate vor der Beantragung aufgenommen wurden. Der Antragsteller darf keine Uniform tragen. Das Porträt muss klar, kontrastreich, mit natürlichem Gesichtsausdruck und ohne offensichtliche Verzerrungen sein. Die Fotogröße muss 32 mm × 22 mm(entspricht 1 Inch) betragen, die Kopfbreite muss 14-16 mm betragen und die Kopflänge muss 19-22 mm betragen.

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Bearbeitungsprozess

Antragsannahme und Überprüfung -- Aufbauseminar -- Teilnahme an der Theorieprüfung -- Nach dem Bestehen der Theorieprüfung folgt die Herstellung und die Ausstellung des Führerscheins.

Standorte

1. Ausländer und Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan können sich an das Fahrzeugverwaltungsbüro wenden.

2. Sonstige Personen, die an einer Prüfung „Fach Eins“ teilnehmen, können sich an eine beliebige Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros wenden.

3. Sonstige Personen, die an einer Prüfung „Fach Drei“ für Zugfahrzeuge oder Stadtbusse zulässiger Fahrzeugtypen teilnehmen, können sich an die Jingnan-Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros wenden.

4. Sonstige Personen, die an einer Prüfung „Fach Drei“ für mittelgroße Personenkraftwagen zulässiger Fahrzeugtypen teilnehmen, können sich an die Jingfeng-, Jingnan- und Jingbei-Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros wenden.

5. Sonstige Personen, die an einer Prüfung „Fach Drei“ für große Lastkraftwagen zulässiger Fahrzeugtypen teilnehmen, können sich an die Jingfeng-, Jingnan- und Jingbei-Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros wenden.

6. Sonstige Personen, die an einer Prüfung „Fach Drei“ für kleine Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen zulässiger Fahrzeugtypen teilnehmen, können sich an die Jingfeng- und Jingnan-Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros wenden.

7. Sonstige Personen, die an einer Prüfung „Fach Drei“ für sonstige zulässige Fahrzeugtypen teilnehmen, können sich an  eine beliebige Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros wenden.

Öffnungszeiten

Montags-freitags: 8:30-18:00 Uhr, samstags und sonntags: 9:00-16:00 Uhr (an gesetzlichen Feiertagen geschlossen)

Bearbeitungsdauer

1. Ein Kraftfahrzeugführer, der 12 Punkte abgezogen bekommen hat, muss an einem 7-tägigen Aufbauseminar über Gesetze, Vorschriften und einschlägiges Wissen in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit teilnehmen.

2. Nach dem Aufbauseminar sollte der Kraftfahrzeugführer innerhalb von 20 Tagen einen Termin für die Prüfung „Fach Eins“ vereinbaren.

3. Ein Kraftfahrzeugführer, der innerhalb eines Bewertungszeitraums zweimal oder öfter 12 Punkte abgezogen bekommen hat, muss nach dem Bestehen der Prüfung „Fach Eins“ innerhalb von 10 Tagen einen Termin für die Prüfung „Fach Drei“ vereinbaren.

Gebühren

1. CNY ¥10 pro Führerschein werden als Herstellungskosten erhoben.

2. Die Kosten für die Prüfung der Gesetze, Vorschriften und einschlägigen Kenntnisse zur Straßenverkehrssicherheit („Fach Eins“) betragen pro Person pro Versuch CNY ¥50.

3. Die Kosten für die Prüfung der Fahrfähigkeit im Straßenverkehr und des Allgemeinwissens über sicheres und zivilisiertes Fahren („Fach Drei“) betragen pro Person pro Versuch CNY ¥60.

Tel.

+86-10-12122

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Prüfungen:

1. Nachdem der Kraftfahrzeugführer an dem Aufbauseminar teilgenommen hat, nimmt er innerhalb von 20 Tagen an einer Prüfung „Fach Eins“ vom Fahrzeugverwaltungsbüro teil. Für Antragsteller, die die Prüfung bestehen, werden die Punkte zurückgesetzt und der Führerschein zurückgegeben. Diejenigen, die die Prüfung nicht bestehen, müssen weiterhin an Aufbauseminaren bzw. Prüfungen teilnehmen.

Wenn eine Person innerhalb von 15 Tagen nach der Benachrichtigung durch die Verkehrsverwaltungsabteilung der Behörde für öffentliche Sicherheit kein Aufbauseminar besucht, wird der Führerschein entwertet.

2. Kraftfahrzeugführer, die innerhalb eines Bewertungszeitraums zweimal oder öfter 12 Punkte bzw. insgesamt 24 Punkte abgezogen bekommen haben, sollten innerhalb von 10 Tagen nach dem Bestehen der Prüfung „Fach Eins“ gemäß dem auf dem Führerschein angegebenen höchstzulässigen Fahrzeugtyp an einer Prüfung „Fach Zwei und einer Prüfung „Fach Drei“ über die Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr teilnehmen.

Kraftfahrzeugführer, die einen Führerschein für große Personenkraftwagen, Zugfahrzeuge, Stadtbusse, mittelgroße Personenkraftwagen und große Lastkraftwagen besitzt, sollten gemäß dem herabgestuften höchstzulässigen Fahrzeugtyp an einer Prüfung „Fach Drei“ über die Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr teilnehmen. Wer einen Antrag auf die Prüfung mit 12 abgezogenen Punkten und gleichzeitig auf die freiwillige Herabstufung des zulässigen Fahrzeugtyps stellt, sollte gemäß dem freiwillig herabgestuften zulässigen Fahrzeugtyp an der Prüfung „Fach Drei“ über die Fahrfähigkeiten im Straßenverkehr teilnehmen.

3. Die Prüfungszeit für „Fach Eins“ beträgt 45 Minuten.

4. Wenn der Kraftfahrzeugführer bei der Prüfung betrügt, wird er nicht nur disqualifiziert. Alle bereits bestandenen Prüfungen werden ebenfalls annulliert. Der Antragsteller muss einen neuen Antrag stellen. 

Die Bedeutungen des „Identitätsnachweises“

1. Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis“ oder der „Vorläufige Personalausweis“.

2. Der Identitätsnachweis für Militärpersonal (einschließlich bewaffneter Polizisten) ist der „Personalausweis“ oder der „Vorläufige Personalausweis“. Wenn ein Antragsteller keinen „Personalausweis“ besitzt, werden die von einer zuständigen militärischen Dienststelle ausgestellten gültigen militärischen Ausweise, wie der „Offiziersausweis“, der „Zivilkaderausweis“, der „Soldatenausweis“, der „Ausweis für ausscheidende Veteranen“ und der „Pensionierungsausweis“ zusammen mit einem von seiner Dienststelle auf Regimentsstufe oder höher ausgestellten Wohnsitznachweis als Identitätsnachweis betrachtet.

3. Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“. Für diejenigen ohne den „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“ werden der „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ oder den vom chinesischen Außenministerium ausgestellte „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zum Zeitpunkt der Einreise und der „Personalausweis“ der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao zusammen mit einer von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“ als Identitätsnachweis betrachtet.

4. Der Identitätsnachweis für Einwohner Taiwans ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“. Für diejenigen ohne „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“ werden der fünf Jahre gültige, von der Behörde für öffentliche Sicherheit  ausgestellte „Passierschein zum chinesischem Festland für Taiwan-Ansässige“ oder der vom chinesischen Außenministerium ausgestellte „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zusammen mit der von der Behörde für öffentliche Sicherheit  ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“ als Identitätsnachweis betrachtet.

5. Der Identitätsnachweis für Auslandschinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China“ zusammen mit der von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“.

6. Der Identitätsnachweis für Ausländer ist der Reisepass oder andere Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise, ein gültiges Visum oder die Aufenthaltserlaubnis mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten zusammen mit einer von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“. Der Identitätsnachweis für Ausländer, mit unbefristetem Aufenthaltsrecht ist die „Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“.

7. Der Identitätsnachweis für Personal ausländischer Botschaften, Konsulate und Vertretungen internationaler Organisationen in China sind gültige Identitätsausweise, die vom chinesischen Außenministerium ausgestellt wurden.