Diese Regelung gilt für:

Kraftfahrzeuge, die in Beijing zugelassen sind;

Kraftfahrzeuge innerhalb der Gültigkeitsdauer der Inspektion;

Kraftfahrzeuge innerhalb der Gültigkeitsdauer der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung;

Die durch Gesetze, Verordnungen und Abteilungsregeln vorgeschriebenen Nachweise sind vorzulegen.

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1. Fahrzeugschein des Kraftfahrzeugs;

2. Bescheinigung über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Bearbeitungsprozess

Bearbeitung und Überprüfung -- werden die vorgelegten Unterlagen und Informationen eingesammelt und im System gespeichert -- Verifizierung und Ausstellung der Kfz-Prüfplakette.

Standorte

Für Kraftfahrzeuge von Botschaften (Konsulate) sowie nicht-festlandchinesischen Personen und Organisationen muss die Bearbeitung beim Fahrzeugverwaltungsbüro stattfinden. Für Kraftfahrzeuge von Personen mit dem „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macau/Taiwan-Ansässige“ kann die Bearbeitung beim Fahrzeugverwaltungsbüro oder einer Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros stattfinden. Für Fahrzeuge sonstiger Personen kann die Bearbeitung bei jeder Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros, Fahrzeugverwaltungsstation vom Verkehrsdezernat und der Verkehrsbrigade stattfinden. Die durch ein Interview registrierten Nutzer der Verkehrsverwaltungs-App „交管(Jiaoguan) 12123“ können die Plakette in der App online beantragen.

Öffnungszeiten

Montags-freitags: 8:30-18:00 Uhr, samstags und sonntags: 9:00-16:00 Uhr (an gesetzlichen Feiertagen geschlossen)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert maximal 0,5 Arbeitstage nach Antragsannahme.

Gebühren

Gebührenfrei

Tel.

+86-10-12122