Wenn Ihr Kfz-Kennzeichen verloren geht, beschädigt oder nicht mehr lesbar ist oder wenn Ihr Fahrzeugschein verloren geht, beschädigt ist oder das Beiblatt des Fahrzeugscheins bereits voll mit Begleitnotizen ist, brauchen Sie nur die in den Gesetzen und Vorschriften festgelegten Antragsunterlagen einzureichen, um das Kfz-Kennzeichen bzw. den Fahrzeugschein zu ersetzen oder zu erneuern, solange Ihr Kraftfahrzeug in Beijing zugelassen ist und es den nationalen obligatorischen Verschrottungsstandard weder erfüllt noch übertrifft.
(I) Identitätsnachweis des Kfz-Halters.
(II) Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Halters einzureichen. (Falls eine Einrichtung in Vertretung ist, sollte der Identitätsnachweis der zuständigen Person eingereicht werden.)
(III) Wenn ein Kfz-Kennzeichen nicht mehr lesbar ist oder eines der Kennzeichen verloren geht, müssen die ursprünglichen Kfz-Kennzeichen zurückgegeben werden.
(IV) Um den Fahrzeugschein zu ersetzen bzw. erneuern, ist zusätzlich noch ein standardisiertes Foto des Fahrzeuges mit einzureichen.
Bearbeitungsprozess
Antragsannahme und Überprüfung -- Werden die Anforderungen erfüllt, werden die relevanten Unterlagen und Informationen eingesammelt und im System gespeichert -- Herstellung bzw. Ausstellung des Kfz-Kennzeichens bzw. des Fahrzeugscheins.
Standorte
(I) Standorte zum Ersatz (Erneuerung) des Kfz-Kennzeichens
1. Für Kraftfahrzeuge von Botschaften (Konsulaten), nicht-festlandchinesischen Personen und Organisationen sowie Polizeifahrzeuge kann man sich an das Fahrzeugverwaltungsbüro wenden.
2. Antragsteller, die einen „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macau/Taiwan-Ansässige“ besitzen, können sich an das Fahrzeugverwaltungsbüro und dessen Zweigstellen wenden.
3. Für Kraftfahrzeuge von Unternehmen mit Auslandskapital oder deren in Beijing ansässigen Geschäftsstellen (Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen ausgeschlossen) und sonstige Kraftfahrzeuge kann man sich an das Servicezentrum für Regierungsangelegenheiten oder jede Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros wenden.
Halter von Motorrädern, dreirädrigen Fahrzeugen, Lastkraftwagen mit geringer Geschwindigkeit und mechanische Radfahrzeuge mit Eigenantrieb mit dem Kennzeichen „京 B” können sich an jede Fahrzeugverwaltungsstation in den Außenbezirken und Kreisen wenden, wenn ihr in den Identitätsnachweisen vermerkter Wohnsitz in den Außenbezirken und Kreisen von Beijing liegt.
4. Die durch ein Interview registrierten Nutzer der Verkehrsverwaltungs-App „交管 (Jiaoguan) 12123“ können online einen Antrag über die App stellen.
(II) Standorte zum Ersatz (Erneuerung) des Fahrzeugscheins
1. Für Kraftfahrzeuge von Botschaften (Konsulaten), nicht-festlandchinesischen Personen und Organisationen sowie Polizeifahrzeuge kann man sich an das Fahrzeugverwaltungsbüro wenden.
2. Antragsteller, die einen „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macau/Taiwan-Ansässige“ besitzen, können sich an das Fahrzeugverwaltungsbüro und dessen Zweigstellen wenden.
3. Für Kraftfahrzeuge von Unternehmen mit Auslandskapital oder deren in Beijing ansässigen Geschäftsstellen (Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen ausgeschlossen) und sonstige Kraftfahrzeuge kann man sich an jede Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros oder eine Fahrzeugverwaltungsstation in den Außenbezirken und Kreisen wenden.
4. Die durch ein Interview registrierten Nutzer der Verkehrsverwaltungs-App „交管 (Jiaoguan) 12123“ können online einen Antrag über die App stellen.
Öffnungszeiten
Montags-freitags: 8:30-18:00 Uhr, samstags und sonntags: 9:00-16:00 Uhr (an gesetzlichen Feiertagen geschlossen)
Bearbeitungsdauer
1. Die Bearbeitung zum Ersatz (Erneuerung) des Kfz-Fahrzeugscheins geschieht in der Regel innerhalb von einem Arbeitstag nach Antragsannahme.
2. Die Bearbeitung zum Ersatz (Erneuerung) des Kfz-Kennzeichens geschieht in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Antragsannahme.
Gebühren
Ein Paar reflektierende Autokennzeichen: CNY ¥100
Ein Paar reflektierende Motorrad-Kennzeichen: CNY ¥35
Ein Paar reflektierende Anhänger-Kennzeichen: CNY ¥50
Ein Paar reflektierende Kennzeichen für dreirädrige Fahrzeuge und Lastkraftwagen mit geringer Geschwindigkeit: CNY ¥40
Eine separate Befestigungsvorrichtung für Kennzeichen: CNY ¥1
Provisorisches Kfz-Kennzeichen: CNY ¥5
Herstellungskosten für den Kfz-Fahrzeugschein: CNY ¥10
Tel.
+86-10-12122
(I) Der Kfz-Halter ist die Einzelperson, eine Einrichtung oder eine Organisationseinheit, die das Kraftfahrzeug besitzt.
1. Unter Einzelperson versteht man festlandchinesische Einwohner und Militärpersonal (einschließlich der bewaffneten Polizei), Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao sowie Taiwans, Auslandschinesen und Ausländer.
2. Unter Einrichtung oder eine Organisationseinheit versteht man Behörden, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen und ausländische Botschaften, Konsulate, geschäftsführende Organe und Vertretungen internationaler Organisationen in China.
(II) Bedeutung des „Identitätsnachweises“:
1. Der Identitätsnachweis einer Behörde, Firma, öffentlichen Einrichtung und gesellschaftlichen Organisation ist entweder das „ Zertifikat des Organisationscodes“ oder die mit dem einheitlichen Sozialkredit-Code versehenen Ausweisdokumente oder eine mit dem amtlichen Siegel versehene Vollmacht des Unternehmens in Verbindung mit dem Identitätsnachweis des Bevollmächtigten. Wenn der Kfz-Halter eine interne Abteilung einer Einheit ist und die Anforderungen für die Erlangung des „Zertifikats des Organisationscodes“ nicht erfüllt werden, kann das „Zertifikat des Organisationscodes“ eines Übergeordneten als Identitätsnachweis des Kfz-Halters verwendet werden. Wenn es zur Abmeldung, zum Widerruf oder zur Insolvenz der Einheiten kommt und für deren Fahrzeuge ein Antrag auf den Ersatz (Erneuerung) des Kfz-Zulassungsbescheinigung, des Kfz-Kennzeichens und des Fahrzeugscheins gestellt wird, ist der Identitätsnachweis des abgemeldeten Unternehmens die von der Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel ausgestellte Abmeldebescheinigung; der Identitätsnachweis einer widerrufenen Behörde, öffentlichen Einrichtung und sozialen Organisation ist die von der dafür zuständigen Behörde auf höherer Ebene ausgestellte relevante Bescheinigung; der Identitätsnachweis von insolventen Unternehmen ist die von der rechtmäßig gegründeten Liquidationsinstitution ausgestellte relevante Bescheinigung.
2. Bescheinigungen, die von ausländischen Botschaften und Konsulaten, geschäftsführenden Organen und Vertretungen internationaler Organisationen in China ausgestellt worden sind, gelten als ihre Identitätsnachweise.
3. Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis“ oder der „Vorläufige Personalausweis“.
4. Der Identitätsnachweis für Militärpersonal (einschließlich bewaffneter Polizisten) ist der „Personalausweis“ oder der „Vorläufige Personalausweis“. Wenn ein Antragsteller keinen „Personalausweis“ besitzt, werden die von einer zuständigen militärischen Dienststelle ausgestellten gültigen militärischen Ausweise, wie der „Offiziersausweis“, der „Zivilkaderausweis“, der „Soldatenausweis“, der „Ausweis für ausscheidende Veteranen“ und der „Pensionierungsausweis“ zusammen mit einem von seiner Dienststelle auf Regimentsstufe oder höher ausgestellten Wohnsitznachweis als Identitätsnachweis betrachtet.
5. Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“. Für diejenigen ohne den „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“, werden der „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ (der „Ausweis für die Rückkehr von Landsleuten aus Hongkong und Macao“) und der „Personalausweis” der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao zusammen mit der von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Aufenthaltsbescheinigung“ oder „Vorläufigen Aufenthaltsbescheinigung“ als Identitätsnachweis betrachtet.
6. Der Identitätsnachweis für Einwohner Taiwans ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“. Für diejenigen ohne „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“, werden der für mehr als 6 Monate gültige, von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellte „Passierschein zum chinesischen Festland für Taiwan-Ansässige“ oder der vom chinesischen Außenministerium ausgestellte „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zusammen mit der von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Aufenthaltsbescheinigung“ oder „Vorläufigen Aufenthaltsbescheinigung“ als Identitätsnachweis betrachtet.
7. Der Identitätsnachweis für Auslandschinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China“ zusammen mit der von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Aufenthaltsbescheinigung“ oder „Vorläufigen Aufenthaltsbescheinigung“.
8. Der Identitätsnachweis für Ausländer ist der gültige Reisepass oder andere Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise, das gültige Visum oder die Aufenthaltserlaubnis mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten zusammen mit einer von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“.
9. Der Identitätsnachweis für Personal ausländischer Botschaften, Konsulate und Vertretungen internationaler Organisationen in China ist der vom chinesischen Außenministerium ausgestellte gültige Identitätsausweis.