Voraussetzungen für die Abmeldung des Kfz-Führerscheins:

Im Todesfall des Kfz-Fahrers; Ist der Kfz-Führer physisch nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu fahren; Hat der Kfz-Fahrer die Abmeldung beantragt; Hat der Kfz-Führer die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit verloren und sein Vormund die Abmeldung beantragt; Hat der Kfz-Führer die Gültigkeitsdauer des Führerscheins um mehr als ein Jahr überschritten und den Führerschein nicht erneuert; Ist der Kfz-Führer über 60 Jahre alt und besitzt den Führerschein für großen Personenkraftwagen, Zugfahrzeuge, Stadtbus, mittelgroßen Personenkraftwagen, großen LKW, Trolleybus oder Straßenbahnwagen zulässiger Fahrzeugtypen und hat keinen Nachweis des körperlichen Zustands innerhalb eines Jahres nach dem Ende eines Bewertungszeitraums erbracht; Ist der Kfz-Führer über 60 Jahre alt und gilt der Kfz-Führerschein, die er besitzt, nur für Trolleybus oder Straßenbahnenwagen oder ist der Kfz-Führer über 70 Jahre alt und gilt der Kfz-Führerschein, die er besitzt, nur für Lastkraftwagen mit niedriger Geschwindigkeit, dreirädrige Fahrzeuge oder mechanische Radfahrzeuge mit Eigenantrieb zulässiger Fahrzeugtypen; Wird der Kfz-Führerschein rechtmäßig entzogen oder die Fahrerlaubnis nach dem Gesetz widerrufen.

(I) Das ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformular des Kfz-Führerscheins.

(II) Das Original des Identitätsnachweises des Antragstellers; Wird der Antragsteller infolge des Todes durch einen Bevollmächtigten vertreten, sind das Original und die Kopie des Identitätsnachweises des Bevollmächtigten sowie das Original und die Kopie der Sterbeurkunde des Fahrers vorzulegen; Wird der Antragsteller infolge der Verlust der zivilrechtlichen Geschäftsfähigkeit durch einen Vormund vertreten, sind das Original und die Kopie des Identitätsnachweises des Vormunds ebenfalls vorzulegen.

(III) Originalkopie des Kfz-Führerscheins;

(IV) Für Beantragung der Abmeldung des Kfz-Führerscheins ist ebenfalls 1 Fotos vom Kfz-Führer vorzulegen. Fotoanforderungen: Biometrische farbige Oberkörper-Fotos des Antragstellers mit geraden Seiten und weißem Hintergrund, die innerhalb der vergangenen 6 Monate vor der Beantragung aufgenommen wurden, wobei sie das gesamte Gesicht ohne Kopfbedeckung zeigen muss. Der Antragsteller darf keine Uniform tragen. Das Porträt muss klar, kontrastreich, mit natürlichem Gesichtsausdruck und ohne offensichtliche Verzerrungen sein. Die Größe des Fotos beträgt 32 mm × 22 mm, die einem Inch entspricht, die Kopfbreite muss 14 mm bis 16 mm betragen und die Kopflänge 19 mm bis 22 mm).

Bearbeitungsprozess

Antragsannahme und Überprüfung -- Werden die Anforderungen erfüllt, lassen sich die abgegebenen Unterlagen sowie Informationen einsammeln und in das System einspeichern --Herstellung des Schreibens der Entscheidung über die Abmeldung.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb eines Arbeitstages

Standorte

(I) Ausländer und Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan können sich an die Abteilung für die Verwaltung von Auswärtiges betreffenden Angelegenheiten des Fahrzeugverwaltungsbüros wenden.

(II) Sonstige Personen können zur Bearbeitung ein beliebiges Fahrzeugverwaltungsbüro oder eine beliebige Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros auswählen.

Gebühren

Gebührenfrei

Die Bedeutung des Identitätsnachweises

(I) Der Identitätsnachweis für lokale Einwohner in Beijing bezieht sich auf den „Personalausweis“. Der Identitätsnachweis für die Personen, die vorübergend in Beijing wohnen ist den „Personalausweis“ und die von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellte Wohnsitzbescheinigung.

(II) Der Identitätsnachweis für aktive Soldaten (einschließlich der bewaffneten Volkspolizei) ist der „Personalausweis“ oder die von der zuständigen Militärabteilung überprüften und ausgestellten „Offiziersausweis“, „Zivildienstausweis“, „Soldatenausweis“, „Pensionierungsausweis“ und die von der Truppenabteilung oberhalb der Regimentsstufe ausgestellte Wohnsitzbescheinigung.

(III) Der Identitätsnachweis für Ausländer und Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan ist der Identitätsnachnachweis zum Zeitpunkt der Einreise und die Aufenthaltsbescheinigung.

(IV) Der Identitätsnachweis für Personal ausländischer Botschaften, Konsulate in China sowie der Vertretungen internationaler Organisationen in China ist der vom Außenministerium überprüfte und ausgestellte gültige Identitätsausweis.