Kraftfahrzeugführer, die das Alter von 60 Jahren vollendet haben und deren Kfz-Führerscheine für großen Personenkraftwagen, Zugfahrzeug, Stadtbus, mittelgroßen Personenkraftwagen, großen LKW zulässiger Fahrzeugtypen in Beijing ausgestellt worden sind, müssen die Kfz-Führerscheine gegen Führerscheine für Kleinwagen oder Kleinwagen mit Automatikgetriebe zulässiger Fahrzeugtypen umtauschen. Kraftfahrzeugführer, die das Alter von 70 Jahren vollendet haben und deren Kfz-Führerscheine für gewöhnliche dreirädrige Motorräder oder gewöhnliche zweirädrige Motorräder in Beijing ausgestellt worden sind, müssen die Kfz-Führerscheine gegen Führerscheine für Mopeds umtauschen. Die Antragsteller sollen im aktuellen Bewertungszeitraum weniger als 12 Punkte angesammelt haben; Der Kfz-Führerschein wurde nicht rechtmäßig beschlagnahmt, sichergestellt, vorläufig entzogen, sofort vollziehbar entzogen, abgemeldet oder widerrufen. Kraftfahrzeugführer, deren Kfz-Führerscheine von anderen Provinzen oder Städten ausgestellt worden sind, die in Beijing eine Erneuerung des Kfz-Führerscheins beantragen möchten, wenn sie das erforderliche Alter erreichen, müssen zusätzlich zur Erfüllung der oben genannten Bedingungen noch einen Antrag auf Übertragung nach Beijing und Erneuerung des Führerscheins stellen.
(I) Der Identitätsnachweis des Kraftfahrzeugführers. Im Fall einer Vertretung ist zusätzlich der Identitätsnachweis des Vertreters vorzulegen. Liegt auf dem Antragsformular keine Unterschrift des Auftraggebers vor, kann eine Vollmacht separat eingereicht werden.
(II) Eine „Bescheinigung über den körperlichen Zustand des Kraftfahrzeugführers“, die von medizinischen Einrichtungen auf der Kreisebene oder höher, die von der Gesundheitskommission der Stadt Beijing anerkannt werden oder von medizinischen Einrichtungen auf Regimentsstufe oder höher, die von der Armee oder den bewaffneten Polizeikräften anerkannt werden, ausgestellt wird.
(III) Kfz-Führerschein.
(IV) 3 aktuelle Fotos vom Kraftfahrzeugführer. (Fotoanforderungen: Biometrische farbige Oberkörper-Fotos des Antragstellers mit geraden Seiten und weißem Hintergrund, die innerhalb der vergangenen 6 Monate vor der Beantragung des Kraftfahrzeugführerscheins aufgenommen wurden, wobei sie das gesamte Gesicht ohne Kopfbedeckung zeigen muss. Der Antragsteller darf keine Uniform tragen. Das Porträt muss klar, kontrastreich, mit natürlichem Gesichtsausdruck und ohne offensichtliche Verzerrungen sein. Die Größe des Fotos beträgt 32 mm × 22 mm, die einem Inch entspricht, die Kopfbreite muss 14 mm bis 16 mm betragen und die Kopflänge 19 mm bis 22 mm).
Bearbeitungsprozess
Antragsannahme und Überprüfung -- Werden die Anforderungen erfüllt, lassen sich die abgegebenen Unterlagen sowie Informationen einsammeln und in das System einspeichern --Herstellung, Ausstellung bzw. Erneuerung des Kfz-Führerscheins.
Standorte
(I) Diplomatisches Personal und Personen außerhalb des chinesischen Festlandes, deren Namen, Nationalitäten oder Dokumente geändert wurden, stellen den Antrag beim Fahrzeugverwaltungsbüro. Andere Personen außerhalb des chinesischen Festlandes können den Antrag beim Fahrzeugverwaltungsbüro oder bei einer Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros stellen.
(II) Andere Personen können zur Bearbeitung eine Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros, Fahrzeugverwaltungsstation von Verkehrsdezernat und -brigade beliebig auswählen.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00-16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
Bearbeitungsdauer
Innerhalb eines Arbeitstages
Gebühren
CNY ¥10 pro Führerschein werden als Herstellungskosten erhoben.
Tel.
+86-10-12122
Die Bedeutungen des Identitätsnachweises:
(I) Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“.
(II) Der Identitätsnachweis für aktive Soldaten (einschließlich der bewaffneten Volkspolizei) ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“. Vor dem Beantragen des „Personalausweises“ dienen die von der zuständigen Militärabteilung überprüften und ausgestellten „Offiziersausweis“, „Zivildienstausweis“, „Soldatenausweis“, „Pensionierungsausweis“ und die von der Truppenabteilung oberhalb der Regimentsstufe ausgestellte Wohnsitzbescheinigung als Identitätsnachweis.
(III) Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“. Für diejenigen ohne den „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“ werden der „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ oder der vom Außenministerium ausgestellte „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zum Zeitpunkt der Einreise und der „Personalausweis“ der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao zusammen mit einer von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“ als Identitätsnachweis betrachtet.
(IV) Der Identitätsnachweis für Einwohner Taiwans ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“. Für diejenigen ohne „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“ werden der fünf Jahre gültige, von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellte „Passierschein zum chinesischem Festland für Taiwan-Ansässige“ oder der vom chinesischen Außenministerium ausgestellte „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zusammen mit einer von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“ als Identitätsnachweis betrachtet.
(V) Der Identitätsnachweis für Überseechinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China“ zusammen mit der von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“.
(VI) Der Identitätsnachweis für Ausländer ist der Reisepass oder ein anderes Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise und das gültige Visum oder die Aufenthaltserlaubnis mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten zusammen mit einer von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung“. Der Identitätsnachweis für Ausländer mit unbefristetem Aufenthaltsrecht ist die „Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“.
(VII) Der Identitätsnachweis für Personal ausländischer Botschaften, Konsulate und der Vertretungen internationaler Organisationen in China ist gültige Identitätsausweise, die vom chinesischen Außenministerium ausgestellt werden.