Kfz-Führer, deren Führerscheine von Beijing ausgestellt worden sind, können einen Antrag auf eine Verlängerung stellen, wenn sie aufgrund von Wehrdienst, Ausreise usw. nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit den Führerschein erneuern bzw. überprüfen lassen oder die „Bescheinigung über den körperlichen Zustand“ abgeben können. Die Verlängerungsfrist darf maximal drei Jahre betragen und in diesem Zeitraum darf der Kfz-Führer keine Kraftfahrzeuge führen.
1. Der Identitätsnachweis des Kraftfahrzeugführers. Im Fall einer Vertretung ist zusätzlich der Identitätsnachweis des Vertreters vorzulegen. Liegt auf dem Antragsformular keine Unterschrift des Bevollmächtigenden vor, kann eine Vollmacht separat eingereicht werden.
2. Ein Foto vom Kraftfahrzeugführer. (Fotoanforderungen: Biometrische farbige Oberkörper-Fotos des Antragstellers mit geraden Seiten und weißem Hintergrund, die innerhalb der vergangenen 6 Monate vor der Beantragung des Kraftfahrzeugführerscheins aufgenommen wurden, wobei sie das gesamte Gesicht ohne Kopfbedeckung zeigen muss. Der Antragsteller darf keine Uniform tragen. Das Porträt muss klar, kontrastreich, mit natürlichem Gesichtsausdruck und ohne offensichtliche Verzerrungen sein. Die Größe des Fotos beträgt 32 mm × 22 mm, die einem Inch entspricht, die Kopfbreite muss 14 mm bis 16 mm betragen und die Kopflänge 19 mm bis 22 mm.)
Bearbeitungsprozess
Antragsannahme und Überprüfung -- Werden die Anforderungen erfüllt, lassen sich die vorgelegten Unterlagen sowie Informationen einsammeln und einspeichern sowie ins System eingeben.
Standorte
1. Ausländer und Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan können sich an das Fahrzeugverwaltungsbüro wenden.
2. Sonstige Personen können sich an eine beliebige Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros wenden.
3. Antragsteller können über die Verkehrsverwaltungs-App „交管 (Jiaoguan) 12123” den Antrag stellen.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00 - 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
Bearbeitungsdauer
Innerhalb eines Arbeitstages
Gebühren
Gebührenfrei
Tel.
+86-10-12122
Die Bedeutungen des Identitätsnachweises:
1. Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“.
2. Der Identitätsnachweis für aktive Soldaten (einschließlich der bewaffneten Volkspolizei) ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“. Vor dem Beantragen des „Personalausweises“ dienen die von der zuständigen Militärabteilung überprüften und ausgestellten „Offiziersausweis“, „Zivildienstausweis“, „Soldatenausweis“, „Pensionierungsausweis“ und die von der Truppenabteilung oberhalb der Regimentsstufe ausgestellte Wohnsitzbescheinigung als Identitätsnachweis.
3. Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“. Diejenigen, die den „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ oder den vom Außenministerium überprüften und ausgestellten „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zum Zeitpunkt der Einreise und den „Personalausweis der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao“ sowie die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“ als Identitätsnachweis benutzen.
4. Der Identitätsnachweis für Einwohner von Taiwan ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“. Diejenigen, die den „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüften und ausgestellten „Passierschein zum chinesischem Festland für Taiwan-Ansässige“ mit der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren oder den vom Außenministerium überprüften und ausgestellten „Reiseausweis der Volksrepublik China“ und die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“ als Nachweise benutzen.
5. Der Identitätsnachweis für Überseechinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China“ zusammen mit der von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüften und ausgestellten „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“.
6. Der Identitätsnachweis für Ausländer ist der Reisepass oder andere Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise, ein gültiges Visum oder ein Aufenthaltsausweis mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 3 Monaten sowie die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“. Der Identitätsnachweis für Ausländer, mit unbefristetem Aufenthaltsrecht ist die „Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“.
7. Der Identitätsnachweis für Personal ausländischer Botschaften, Konsulate in China sowie der Vertretungen internationaler Organisationen in China ist der vom Außenministerium überprüfte und ausgestellte gültige Identitätsausweis.