Kraftfahrzeugführer, deren Kfz-Führerscheine von Beijing ausgestellt worden sind, stellen freiwillig den Antrag auf die Herunterstufung zulässiger Fahrzeugtypen ihrer Führerscheins; der Antragsteller hat weniger als 12 Punkte im aktuellen Bewertungszeitraum angesammelt; Der Kfz-Führerschein wurde nicht rechtmäßig beschlagnahmt, sichergestellt, vorläufig beschlagnahmt, sofort vollziehbar entzogen, abgemeldet oder widerrufen. Wenn ein Kraftfahrzeugführer im Besitz eines von einer anderen Provinz oder Stadt ausgestellten Kfz-Führerscheins freiwillig einen Antrag auf die Herunterstufung zulässiger Fahrzeugtypen stellen möchte, muss er zusätzlich zur Erfüllung der oben genannten Bedingungen noch einen Antrag auf Übertragung nach Beijing und Erneuerung des Führerscheins stellen.

(I) Der Identitätsnachweis des Kraftfahrzeugführers. Im Fall einer Vertretung ist zusätzlich der Identitätsnachweis des Vertreters vorzulegen. Liegt auf dem Antragsformular keine Unterschrift des Auftraggebers vor, kann eine Vollmacht separat eingereicht werden.

(II) Kfz-Führerschein.

(III) Zwei Farbfotos vom Kraftfahrzeugführer. (Fotoanforderungen: Biometrische farbige Oberkörper-Fotos des Antragstellers mit geraden Seiten und weißem Hintergrund, die innerhalb der vergangenen 6 Monate vor der Beantragung des Kraftfahrzeugführerscheins aufgenommen wurden, wobei sie das gesamte Gesicht ohne Kopfbedeckung zeigen muss. Der Antragsteller darf keine Uniform tragen. Das Porträt muss klar, kontrastreich, mit natürlichem Gesichtsausdruck und ohne offensichtliche Verzerrungen sein. Die Größe des Fotos beträgt 32 mm × 22 mm, die einem Inch entspricht, die Kopfbreite muss 14 mm bis 16 mm betragen und die Kopflänge 19 mm bis 22 mm.)

Bearbeitungsprozess

Antragsannahme und Überprüfung -- Werden die Anforderungen erfüllt, lassen sich die abgegebenen Unterlagen sowie Informationen einsammeln und in das System einspeichern -- Herstellung, Ausstellung bzw. Erneuerung des Kfz-Führerscheins.

Standorte

(I) Ausländer und Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan, welche ihren Namen, ihre Nationalität oder ihre Ausweise geändert haben sowie diplomatisches Personal müssen sich beim Fahrzeugverwaltungsbüro melden und dort die Beantragung durchführen. Andere Ausländer und Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan können die Beantragung bei dem Fahrzeugverwaltungsbüro oder einer Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros durchführen.

(II) Andere Personen können zur Bearbeitung eine Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros, Fahrzeugverwaltungsstation der Verkehrsdezernat und -brigade, Dienststelle für Führerscheinerneuerung oder Poststelle beliebig auswählen.

Öffnungszeiten

Montags bis freitags: 8:30-18:00 Uhr, samstags und sonntags 9:00-16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Bearbeitungsdauer

Innerhalb eines Arbeitstages

Gebühren

CNY ¥10 pro Führerschein werden als Herstellungskosten erhoben.

Tel.

+86-10-12122

Die Bedeutungen des Identitätsnachweises

(I) Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“.

(II) Der Identitätsnachweis für aktive Soldaten (einschließlich der bewaffneten Volkspolizei) ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“. Vor dem Beantragen des „Personalausweises“ dienen die von der zuständigen Militärabteilung überprüften und ausgestellten „Offiziersausweis“, „Zivildienstausweis“, „Soldatenausweis“, „Pensionierungsausweis“ und die von der Truppenabteilung oberhalb der Regimentsstufe ausgestellte Wohnsitzbescheinigung als Identitätsnachweis.

(III) Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“. Diejenigen, die den „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ oder den vom Außenministerium überprüften und ausgestellten „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zum Zeitpunkt der Einreise und den „Personalausweis der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao“ sowie die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“ als Identitätsnachweis benutzen.

(IV) Der Identitätsnachweis für Einwohner von Taiwan ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“. Diejenigen, die den „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüften und ausgestellten „Passierschein zum chinesischem Festland für Taiwan-Ansässige“ mit der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren oder den vom Außenministerium überprüften und ausgestellten „Reiseausweis der Volksrepublik China“ und die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“ als Nachweise benutzen.

(V) Der Identitätsnachweis für Überseechinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China“ zusammen mit der von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüften und ausgestellten „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“.

(VI) Der Identitätsnachweis für Ausländer ist der Reisepass oder andere Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise, ein gültiges Visum oder ein Aufenthaltsausweis mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 3 Monaten sowie die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“. Der Identitätsnachweis für Ausländer, mit unbefristetem Aufenthaltsrecht ist die „Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“.

(VII) Der Identitätsnachweis für Personal ausländischer Botschaften, Konsulate in China sowie der Vertretungen internationaler Organisationen in China ist der vom Außenministerium überprüfte und ausgestellte gültige Identitätsausweis.