Ausländische Kraftfahrzeugführer, die sich für kurze Zeit in China aufhalten, wobei die vorläufige Aufenthaltsdauer nicht mehr als drei Monate auf dem Territorium der Volksrepublik China beträgt, können einen Antrag auf eine vorläufige Kfz-Fahrerlaubnis für 3 Monate stellen. Übertrifft die Aufenthaltsdauer drei Monate, muss die Gültigkeitsdauer der vorläufigen Fahrerlaubnis mit der zulässigen Aufenthaltsdauer übereinstimmendie Gültigkeitsdauer der vorläufigen Fahrerlaubnis darf jedoch höchstens 1 Jahr betragen.

(I) Der Identitätsnachweis des Antragstellers bei Ein- und Ausreise.

1. Der Identitätsausweis für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan ist der „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“, der „Passierschein zum chinesischem Festland für Taiwan-Ansässige“ oder der vom Außenministerium überprüfte und ausgestellte „Reiseausweis der Volksrepublik China“.

2. Der Identitätsausweis für Überseechinesen bei Ein- und Ausreise ist der „Reisepass der Volksrepublik China“.

3. Der Identitätsausweis für Ausländer bei Ein- und Ausreise ist der Reisepass oder andere gültige Ein- und Ausreiseausweise, gültige Visa, Aufenthaltsausweis bzw. dauerhafter Aufenthaltsausweis zum Zeitpunkt der Einreise. Bei visumfreier Einreise ist der Identitätsausweis des Ausländers der Reisepass oder andere gültige Ein- und Ausreiseausweise.

Bei der „Gütigkeitsdauer der Einreisegenehmigung“ handelt es sich um den zugelassenen Einreisezeitraum, der auf dem Identitätsausweis bei Ein- und Ausreise von dem vorübergehend einreisenden Personal vermerkt ist.  

4. Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan mit dem „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao/Taiwan-Ansässige“ brauchen bei der Beantragung der vorläufigen Fahrerlaubnis den Identitätsausweis bei Ein- und Ausreise nicht mehr einzureichen.

(II) Für ausländische Kfz-Führerscheine sollte dazu noch ein ins Chinesische übersetztes Exemplar bereitstehen.

(III) Die vorübergehenden Einreisenden, deren relevante Bescheinigungen über den körperlichen Zustand von den von Beijinger Gesundheitskommission festgelegten medizinischen Einrichtungen auf der Kreisebene oder höher und von der bewaffneten Polizei festgelegten medizinischen Einrichtungen auf der Regimentsebene oder höher ausgestellt werden, möchten einen Antrag auf die vorläufige Fahrerlaubnis für Kleinwagen und Motorräder stellen, brauchen die Bescheinigungen über den körperlichen Zustand nicht vorzulegen.

(IV) Vorübergehende Einreisende, die sich an organisierten Wettbewerben oder anderen Austauschveranstaltungen beteiligen, sollten noch die von der dafür zuständigen chinesischen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorlegen.

5. Antragsteller, die mit ihren eigenen vorübergehend einreisenden Kraftfahrzeugen fahren, müssen noch das Kennzeichen und den Fahrzeugschein dieses Kraftfahrzeugs vorlegen.

6. Von Reisebüros organisierte Ausländer, die mit ihren privaten Verkehrsmitteln nach China reisen, sollten noch die Bescheinigungen vorlegen, die die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis in China erfüllen.

7. Zwei aktuelle 1-Zoll-Farbfotos des Antragstellers mit weißem Hintergrund, wobei es den Oberkörper sowie das gesamte Gesicht ohne Kopfbedeckung zeigen muss. Die Hintergrundfarbe ist weiß.

Bearbeitungsprozess

Antragsannahme und Überprüfung -- Werden die Anforderungen erfüllt, lassen sich die relevanten Unterlagen sowie Informationen einsammeln und ins System einspeichern -- Ausstellung der vorläufigen Kfz-Fahrerlabunis.

Standorte

1. Das Fahrzeugverwaltungsbüro und dessen Zweigstellen vom Verkehrsverwaltungsbüro des Büros für öffentliche Sicherheit Beijing.

2. Die Servicestation für Fahrzeugmanagement im Erdgeschoss des Terminals 3 vom internationalen Flughafen Beijing und die Servicestation für Fahrzeugmanagement vom internationalen Flughafen Beijing-Daxing.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00-16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Antragsannahme bearbeitet.

Gebühren

Kosten für die vorläufige Kfz-Fahrgenehmigung: CNY ¥10

Tel.

+86-10-12122

(I) Vorübergehend einreisende Kraftfahrzeugführer, die mit ihren eigenen vorübergehend einreisenden Kraftfahrzeugen auf chinesischen Straßen fahren, müssen eine vorläufige Kfz-Fahrerlaubnis bei der Verkehrsverwaltungsabteilung von der Behörde für öffentliche Sicherheit der regierungsunmittelbaren Städten oder Städten mit verschiedenen Bezirken beantragen, wo sie einreisen oder abreisen.

(II) Vorübergehend einreisende Kraftfahrzeugführer, die mit gemieteten chinesischen Kraftfahrzeugen fahren, müssen eine vorläufige Kfz-Fahrerlaubnis bei der Verkehrsverwaltungsabteilung von der Behörde für öffentliche Sicherheit der regierungsunmittelbaren Städten oder Städten mit verschiedenen Bezirken beantragen, wo sich Kraftfahrzeug-Vermietungsfirmen befinden. 

(III) Der Antragsteller sollte bezüglich dessen körperlichen Zustands und dessen Alter folgende Voraussetzungen für die Beantragung der Kfz-Fahrerlaubnis in China erfüllen.

Körperliche Voraussetzungen:

1. Körpergröße: Für Antragsteller, die Führerscheine für große Personenkraftwagen, Zugfahrzeuge, Stadtbusse, große LKW oder Trolleybusse zulässiger Fahrzeugtypen beantragen, ist eine Körpergröße von mindestens 155 cm vorgeschrieben. Für Antragsteller, die Führerscheine für mittelgroße Personenkraftwagen zulässiger Fahrzeugtypen beantragen, ist eine Körpergröße von mindestens von 150 cm vorgeschrieben.

2. Sehvermögen: Beantragungen für Führerscheine für einen Stadtbus, einen großen Lastwagen, einen Trolleybus oder einen Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen: die unkorrigierte Sicht oder die korrigierte Sicht beider Augen des Antragstellers muss mindestens 5,0 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) betragen.

Beantragungen für andere zugelassene Fahrzeugtypen: die unkorrigierte Sicht oder die korrigierte Sicht beider Augen des Antragstellers muss mindestens 4,9 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) betragen.

Wenn ein Antragsteller monokulare Sehstörungen hat, aber seine unkorrigierte Sicht oder korrigierte Sicht des guten Auges beträgt mindestens 5,0 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) und sein horizontales Sichtfeld beträgt 150 Grad, ist der Antragsteller zulässig für die Beantragung für einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, ein Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit, ein dreirädriges Kraftfahrzeug und einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen zugelassener Fahrzeugtypen.

3. Farbunterscheidungsvermögen : Keine Rot-Grün-Sehschwäche;

4. Hörvermögen: Der Antragsteller muss in der Lage sein, die Richtung einer Schallquelle zu erkennen, wenn jedes Ohr des Antragstellers 50 Zentimeter von der Stimmgabel entfernt ist. Wenn ein Antragsteller hörgeschädigt ist, aber in der Lage ist, die oben genannten Bedingungen mit Hörgeräten erfüllen zu können, kann dennoch einen Führerschein für einen Kleinwagen und einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.

5. Obere Gliedmaßen: Der Antragsteller muss an jeder Hand einen intakten Daumen und mindestens drei intakte Finger haben, und die Gliedmaßen und Finger des Antragstellers müssen normale motorische Bewegungen ausführen können. Antragsteller, die verkrüppelte oder fehlende Fingerspitzen oder nur drei intakte Finger auf der linken Hand, aber intakte Handflächen haben, können ebenfalls einen Führerschein für einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, ein Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit, ein dreirädriges Kraftfahrzeug zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.

6. Untere Gliedmaßen: Die unteren Gliedmaßen des Antragstellers müssen intakt sein und normale motorische Bewegungen ausführen können. Der Längenunterschied darf nicht mehr als 5 Zentimeter sein. Antragsteller mit einem fehlenden oder motorisch beeinträchtigten linken Bein können einen Führerschein für einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.

7. Rumpf und Hals: Rumpf und Hals des Antragstellers dürfen keine motorischen Störungen aufweisen. 

8. Wenn das rechte Bein oder beide Beine einem Antragsteller fehlen oder motorisch beeinträchtigt sind, der Antragsteller jedoch unabhängig sitzen und stehen kann und seine oberen Gliedmaßen den Bestimmungen von Punkt 5 über die Bedingungen der oberen Gliedmaßen entsprechen, kann der Antragsteller einen Führerschein für einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.

Wenn einem Antragsteller eine fehlende Handfläche hat, seine andere Hand jedoch einen intakten Daumen und mindestens zwei intakte Finger hat, die oberen Gliedmaßen und Finger des Antragstellers normale motorische Bewegungen ausführen können, und die unteren Gliedmaßen des Antragstellers die Bestimmungen von Punkt 6 entsprechen, darf er in diesem Fall einen Führerschein für einen kleinen  Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.   

Altersbeschränkungen: 

1. Beantragung für Führerscheine für Kleinwagen, Kleinwagen mit Automatikgetriebe und leichte Motorräder zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 70 Jahre. 

2. Beantragungen für Führerscheine für Frachtfahrzeuge mit niedriger Geschwindigkeit, dreirädrige Kraftfahrzeuge, allgemeine dreirädrige Motorräder, allgemeine zweirädrige Motorräder und mechanische Radfahrzeuge mit Eigenantrieb zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 60 Jahre.

3. Beantragungen für Führerscheine für Stadtbusse, große Lastwagen, Trolleybusse oder Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 21 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.

4. Beantragungen für Führerscheine für Zugfahrzeuge zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 24 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.

6. Beantragungen für Führerscheine für große Personenkraftwagen zugelassener Fahrzeugtypen beantragen: Mindestalter 26 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.

Die Umstände, unter denen ein Antragsteller keine vorläufige Fahrerlaubnis beantragen darf:

1. Der Antragsteller leidet an einer organischen Herzkrankheit, Epilepsie, Menière-Krankheit, Langzeitschwindel, Hysterie, Parkinson-Krankheit, einer psychischen Störung, Demenz, einer Erkrankung des Nervensystems, die die Bewegung der Gliedmaßen beeinträchtigt, oder anderen Krankheiten, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs verhindern.

2. Der Antragsteller hat sich Drogen genommen oder injiziert oder hat eine langfristige Einnahme und eine anhaltende Abhängigkeit von Psychopharmaka.

3. Antragsteller, die ungültige Nachweise und Bescheinigungen vorgelegt haben.

4. Antragsteller, die die in den chinesischen Gesetzen und Vorschriften festgelegten Antragsvoraussetzungen nicht erfüllen.

5. Antragsteller, die im früheren Einreisedatensatz an Verstößen gegen die Straßenverkehrssicherheit oder an Verkehrsunfällen beteiligt waren, die noch ungeklärt sind.

6. Antragsteller, die in China Fahrerflucht begangen haben.

7. Sonstige Umstände, die in den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften festgelegt sind.

Die zu beantragenden Fahrzeugtypen:

Antragsteller können den Fahrzeugtyp beantragen, der dem im nicht-festlandchinesischen Kfz-Führerschein angegebenen zulässigen Fahrzeugtyp entspricht und darüber hinaus sind außerdem noch folgende Regeln zu befolgen.

1. Für Antragsteller, die mit ihren eigenen vorübergehend einreisenden Kraftfahrzeugen fahren, sollten der in der vorläufigen Kfz-Fahrerlaubnis zulässige Fahrzeugtyp und der Fahrzeugtyp des eigenen Kraftfahrzeugs identisch sein.

2. Für Antragsteller, die mit gemieteten chinesischen Kraftfahrzeugen fahren, beziehen sich die in der vorläufigen Kfz-Fahrerlaubnis zulässigen Fahrzeugtypen auf Kleinwagen (C1) bzw. Kleinwagen mit Automatikgetriebe (C2).