I Identitätsnachweise

1. Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“. Der Identitätsnachweis für Einwohner des chinesischen Festlandes, die außerhalb des Ortes der Haushaltsregistrierung wohnen ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“ und die von der Behörde für öffentliche Sicherheit ausgestellte Wohnsitzbescheinigung.

2. Der Identitätsnachweis für aktive Soldaten (einschließlich der bewaffneten Volkspolizei) ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“. Vor dem Beantragen des „Personalausweises“ dienen die von der zuständigen Militärabteilung überprüften und ausgestellten „Offiziersausweis“, „Zivildienstausweis“, „Soldatenausweis“, „Pensionierungsausweis“ und die von der Truppenabteilung oberhalb der Regimentsstufe ausgestellte Wohnsitzbescheinigung als Identitätsnachweis.

3. Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“. Diejenigen, die den „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ oder den vom Außenministerium überprüften und ausgestellten „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zum Zeitpunkt der Einreise und den „Personalausweis der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao“ sowie die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“ als Identitätsnachweis benutzen.

4. Der Identitätsnachweis für Einwohner von Taiwan ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“. Diejenigen, die den „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüften und ausgestellten „Passierschein zum chinesischem Festland für Taiwan-Ansässige“ mit der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren oder den vom Außenministerium überprüften und ausgestellten „Reiseausweis der Volksrepublik China“ und die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“ als Nachweise benutzen.

5. Der Identitätsnachweis für Überseechinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China“ zusammen mit der von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüften und ausgestellten „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“.

6. Der Identitätsnachweis für Ausländer ist der Reisepass oder andere Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise, ein gültiges Visum oder ein Aufenthaltsausweis mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 3 Monaten sowie die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“. Der Identitätsnachweis für Ausländer, mit unbefristetem Aufenthaltsrecht ist die „Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“.

7. Der Identitätsnachweis für Personal ausländischer Botschaften, Konsulate in China sowie der Vertretungen internationaler Organisationen in China ist der vom Außenministerium überprüfte und ausgestellte gültige Identitätsausweis.

II „Bescheinigung über den körperlichen Zustand des Kraftfahrzeugführers“

Eine „Bescheinigung über den körperlichen Zustand des Kraftfahrzeugführers“, die von medizinischen Einrichtungen auf der Kreisebene oder höher, die von der Gesundheitskommission der Stadt Beijing anerkannt werden oder von medizinischen Einrichtungen auf Regimentsstufe oder höher, die von der Armee oder den bewaffneten Polizeikräften anerkannt werden, ausgestellt wird.

(III) 5 Fotos des Kraftfahrzeugführers. 

Fotoanforderungen: Biometrische farbige Oberkörper-Fotos des Antragstellers (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit geraden Seiten und weißem Hintergrund, die innerhalb der vergangenen 6 Monate vor der Beantragung aufgenommen wurden. Der Antragsteller darf keine Uniform tragen. Das Porträt muss klar, kontrastreich, mit natürlichem Gesichtsausdruck und ohne offensichtliche Verzerrungen sein. Die Fotogröße muss 32 mm x 22 mm (entspricht 1 Inch) betragen, die Kopfbreite muss 14-16 mm betragen und die Kopflänge muss 19-22 mm betragen.

Ist der Antragsteller einer/eine Studierende, der/die eine Vollzeit-Berufsausbildung im Bereich Fahren erhält und die Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Fahrzeugtypen eines großen Personenkraftwagens oder eines Zugfahrzeugs beantragt, ist die von der Schule ausgestellte Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.

Standorte

1. Ausländer und Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan sollten sich an das städtische Fahrzeugverwaltungsbüro wenden.

2. Einwohner des chinesischen Festlandes und Personen, die den „ Aufenthaltsausweis für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan“ beantragt haben, können bei den folgenden Dienststellen den Antrag stellen:

Antragsteller für die Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Fahrzeugtypen eines großen Personenkraftwagens oder eines großen LKWs sollten sich an die Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros Jingfeng, Jingnan, Jingbei wenden.

Antragsteller für die Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Fahrzeugtypen eines Zugfahrzeugs oder eines Stadtbusses sollten sich an die Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros Jingnan wenden.

Antragsteller für die Erweiterung der Fahrerlaubnis um den Fahrzeugtyp eines mittelgroßen Personenkraftwagens sollten sich an die Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros Jingfeng, Jingnan oder Jingbei wenden.

Antragsteller für die Erweiterung der Fahrerlaubnis um sonstige Fahrzeugtypen können sich an eine beliebige Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros wenden.


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00-16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Gebühren

CNY ¥10 pro Führerschein werden als Herstellungskosten erhoben.

Tel.

+86-10-12122

Für Antragsteller, die einen von Beijing ausgestellten Führerschein besitzen und eine Erweiterung der Fahrerlaubnis um zusätzliche Fahrzeugtypen beantragen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

(I) Altersbeschränkungen:

1. Beantragungen für Führerscheine für Kleinwagen, Kleinwagen mit Automatikgetriebe, kleine Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen und leichte Motorräder zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 70 Jahre.

2. Beantragungen für Führerscheine für Frachtfahrzeuge mit niedriger Geschwindigkeit, dreirädrige Kraftfahrzeuge, allgemeine dreirädrige Motorräder, allgemeine zweirädrige Motorräder und mechanische Radfahrzeuge mit Eigenantrieb zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 60 Jahre.

3. Beantragungen für Führerscheine für Stadtbusse, große Lastwagen, Trolleybusse oder Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 20 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.

4. Beantragungen für Führerscheine für mittelgroßen Personenkraftwagen zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 21 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.

5. Beantragungen für Führerscheine für Zugfahrzeuge zugelassener Fahrzeugtypen: Mindestalter 24 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.

6. Beantragungen für Führerscheine für große Personenkraftwagen zugelassener Fahrzeugtypen beantragen: Mindestalter 26 Jahre, Höchstalter 50 Jahre.

7. Ist der Antragsteller ein/e Schüler/in, der/die eine Fahrausbildung in Vollzeit erhält und die Führerscheine für großen Personenkraftwagen oder Zugfahrzeuge beantragt, muss der Antragsteller über 20 und unter 50 Jahren alt sein.

(II) Körperliche Voraussetzungen

1. Körpergröße: Für Antragsteller, die Führerscheine für große Personenkraftwagen, Zugfahrzeuge, Stadtbusse, große LKW oder Trolleybusse zulässiger Fahrzeugtypen beantragen, ist eine Körpergröße von mindestens 155 cm vorgeschrieben. Für Antragsteller, die Führerscheine für mittelgroße Personenkraftwagen zulässiger Fahrzeugtypen beantragen, ist eine Körpergröße von mindestens von 150 cm vorgeschrieben;

2. Sehvermögen: Beantragungen für Führerscheine für einen Stadtbus, einen großen Lastwagen, einen Trolleybus oder einen Straßenbahnwagen zugelassener Fahrzeugtypen: die unkorrigierte Sicht oder die korrigierte Sicht beider Augen des Antragstellers muss mindestens 5,0 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) betragen.

Beantragungen für andere zugelassene Fahrzeugtypen: die unkorrigierte Sicht oder die korrigierte Sicht beider Augen des Antragstellers muss mindestens 4,9 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) betragen.

Wenn ein Antragsteller monokulare Sehstörungen hat, aber seine unkorrigierte Sicht oder korrigierte Sicht des guten Auges beträgt mindestens 5,0 in der logarithmischen Sehschärfentabelle (LogMAR chart) und sein horizontales Sichtfeld beträgt 150 Grad, ist der Antragsteller zulässig für die Beantragung für einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, ein Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit, ein dreirädriges Kraftfahrzeug und einen kleinen Personenkraftwagen mit Automatikgetriebe für Menschen mit Behinderungen zugelassener Fahrzeugtypen.

3. Farbunterscheidungsvermögen : Es ist keine Rot-Grün-Blindheit vorhanden;

4. Hörvermögen: Der Antragsteller muss in der Lage sein, die Richtung einer Schallquelle zu erkennen, wenn jedes Ohr des Antragstellers 50 Zentimeter von der Stimmgabel entfernt ist. Wenn ein Antragsteller hörgeschädigt ist, aber in der Lage ist, die oben genannten Bedingungen mit Hörgeräten erfüllen zu können, kann dennoch einen Führerschein für einen Kleinwagen und einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.

5. Obere Gliedmaßen: Der Antragsteller muss an jeder Hand einen intakten Daumen und mindestens drei intakte Finger haben, und die Gliedmaßen und Finger des Antragstellers müssen normale motorische Bewegungen ausführen können. Antragsteller, die verkrüppelte oder fehlende Fingerspitzen oder nur drei intakte Finger auf der linken Hand, aber intakte Handflächen haben, können ebenfalls einen Führerschein für einen Kleinwagen, einen Kleinwagen mit Automatikgetriebe, ein Frachtfahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit, ein dreirädriges Kraftfahrzeug zugelassener Fahrzeugtypen beantragen.

6. Rumpf und Hals: Rumpf und Hals des Antragstellers dürfen keine motorischen Störungen aufweisen.

(III) Trifft einer der nachfolgenden Fälle zu, ist es unzulässig einen Führerschein für große Personenkraftwagen, Zugfahrzeuge, Stadtbusse, mittelgroßen Personenkraftwagen und große LKW zulässiger Fahrzeugtypen zu beantragen:

1. Wenn der Antragsteller einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte, bei dem er mehr als 50 Prozent Schuld am Unfall trug;

2. Trunkenheitsfahrt;

3. Der Entzug und Widerruf des Führerscheins liegt weniger als zehn Jahre zurück.

(IV) Zur Fahrerfahrung und Punktestand des Antragstellers:

Antragsteller, die bereits einen Kraftfahrzeugführerschein besitzen und eine Erweiterung um einen zusätzlichen Fahrzeugtyp beantragen, müssen im aktuellen Bewertungszeitraum sowie im Bewertungszeitraum vor der Antragstellung einen Punktestand von weniger als 12 Punkten angesammelt und entsprechende Tests ablegen.

Für Antragsteller, die eine Erweiterung um die Fahrzeugtypen eines mittelgroßen Personenkraftwagens, eines Zugfahrzeugs oder eines großen Personenkraftwagens beantragen, gelten folgende Voraussetzungen:

1. Antragsteller, die eine Erweiterung der Fahrerlaubnis um den Fahrzeugtyp eines mittelgroßen Personenkraftwagens beantragen, müssen seit mehr als drei Jahren einen Führerschein für einen Stadtbus, einen großen LKW, ein Kleinwagen, ein Kleinwagen mit Automatikgetriebe, einen LKW mit geringer Geschwindigkeit oder für ein dreirädriges Kraftfahrzeug besitzen. Dabei hat der Antragsteller innerhalb der letzten drei Bewertungszeiträume vor der Antragstellung weniger als 12 Punkte angesammelt.

2. Antragsteller, die eine Erweiterung der Fahrerlaubnis um den Fahrzeugtyp eines Zugfahrzeugs beantragen, müssen seit mehr als drei Jahren einen Führerschein für einen mittelgroßen Personenkraftwagen oder einen großen LKW, oder seit mehr als ein Jahr einen Führerschein für einen großen Personenkraftwagen besitzen. Dabei hat der Antragsteller innerhalb der letzten drei Bewertungszeiträume vor der Antragstellung weniger als 12 Punkte angesammelt.

3. Antragsteller, die eine Erweiterung der Fahrerlaubnis um den Fahrzeugtyp eines großen Personenkraftwagens beantragen, müssen seit mehr als fünf Jahren einen Führerschein für einen Stadtbus, einen mittelgroßen Personenkraftwagen oder einen großen LKW besitzen, oder seit mehr als zwei Jahren einen Führerschein für ein Zugfahrzeug besitzen. Dabei hat der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Bewertungszeiträume vor der Antragstellung weniger als 12 Punkte angesammelt.

4. Antragsteller, die sich momentan in einer Vollzeit-Fahrausbildung befinden und bereits den Führerschein für ein Kleinwagen besitzen und in dem laufenden Jahr sowie im letzten Bewertungszeitraum vor der Antragstellung nicht mehr als 12 Punkte angesammelt, können die Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Fahrzeugtypen eines großen Personenkraftwagens oder eines Zugfahrzeugs beantragen.

Hinweis: Wenn ein Kraftfahrzeugfahrer nach dem Entzug und Herabstufung seiner Fahrerlaubnis der höchsten Klasse die Erweiterung um die erloschene Fahrzeugtypen beantragt, so darf er weder in diesem Jahr noch im Vorbewertungszeitraum einen Punktestand von 12 Punkten erreicht haben und auch nicht in einem Verkehrsunfall mit Todesfällen verwickelt gewesen sein, den er zu mehr als 50% selbst zu verantworten hat.