Wenn ein Kfz-Kraftfahrzeugführer insgesamt 12 Punkte für Verstöße gegen die Straßenverkehrssicherheit im Probezeitraum angesammelt hat, wird seine entsprechende Fahrberechtigung im Probezeitraum annulliert werden. Wenn die annullierte Fahrberechtigung nicht zur höchsten zulässigen Fahrzeugtypen gehört und die Umstände für die Annullierung der höchsten zulässigen Fahrzeugtypen erfüllt sind, wird auch der Führerschein der höchsten zulässigen Fahrzeugtypen annulliert. Kraftfahrzeugführer, der eine Erweiterung seiner zulässigen Fahrzeugtypen beantragt hat und insgesamt 12 Punkte für Verstöße gegen die Straßenverkehrssicherheit im Probezeitraum angesammelt hat, wird vom Fahrzeugverwaltungsbüro benachrichtigt, innerhalb von 30 Tagen den Führerschein umzutauschen.

Beantragen die Kraftfahrzeugführer innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung nicht, den Probe-Führerschein zu annullieren und den neuen Führerschein umzutauschen, wird der Probe-Führerschein durch öffentliche Bekanntmachung des Fahrzeugverwaltungsbüros annulliert werden.

(I) Der Identitätsnachweis des Kfz-Führers. Im Fall einer Vertretung ist außerdem noch der Identitätsnachweis des Vertreters vorzulegen. Liegt auf dem Antragsformular keine Unterschrift des Auftraggebers vor, kann eine Vollmacht separat eingereicht werden.

(II) Kfz-Führerschein.

(III) Zwei aktuelle Fotos vom Kraftfahrzeugführer. (Fotoanforderungen: Biometrische farbige Oberkörper-Fotos des Antragstellers mit geraden Seiten und weißem Hintergrund, die innerhalb der vergangenen 6 Monate vor der Beantragung des Kraftfahrzeugführerscheins aufgenommen wurden, wobei sie das gesamte Gesicht ohne Kopfbedeckung zeigen muss. Der Antragsteller darf keine Uniform tragen. Das Porträt muss klar, kontrastreich, mit natürlichem Gesichtsausdruck und ohne offensichtliche Verzerrungen sein. Die Größe des Fotos beträgt 32 mm × 22 mm, die einem Inch entspricht, die Kopfbreite muss 14 mm bis 16 mm betragen und die Kopflänge 19 mm bis 22 mm.)

Bearbeitungsprozess

Antragsannahme und Überprüfung -- Werden die Anforderungen erfüllt, lassen sich die abgegebenen Unterlagen sowie Informationen einsammeln und in das System einspeichern -- Herstellung, Ausstellung bzw. Erneuerung des Kfz-Führerscheins.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb eines Arbeitstages

Standorte

(I) Ausländer und Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan, welche ihren Namen, ihre Nationalität oder ihre Ausweise geändert haben sowie diplomatisches Personal müssen sich beim Fahrzeugverwaltungsbüro die Beantragung durchführen. Andere Ausländer und Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan können die Beantragung bei dem Fahrzeugverwaltungsbüro oder einer Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros durchführen.

(II) Andere Personen können zur Bearbeitung eine Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros, Fahrzeugverwaltungsstation von Verkehrsdezernat und -brigade beliebig auswählen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00-16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Tel.

+86-10-12122

Gebühren

CNY ¥10 pro Führerschein werden als Herstellungskosten erhoben.

Die Bedeutungen des „Identitätsnachweises“

(I) Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“.

(II) Der Identitätsnachweis für aktive Soldaten (einschließlich der bewaffneten Volkspolizei) ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“. Vor dem Beantragen des „Personalausweises“ dienen die von der zuständigen Militärabteilung überprüften und ausgestellten „Offiziersausweis“, „Zivildienstausweis“, „Soldatenausweis“, „Pensionierungsausweis“ und die von der Truppenabteilung

(III) Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“. Diejenigen, die den „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ oder den vom Außenministerium überprüften und ausgestellten „Reiseausweis der Volksrepublik China“ zum Zeitpunkt der Einreise und den „Personalausweis der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao“ sowie die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“ als Identitätsnachweis benutzen.

(IV) Der Identitätsnachweis für Einwohner von Taiwan ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“. Diejenigen, die den „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüften und ausgestellten „Passierschein zum chinesischem Festland für Taiwan-Ansässige“ mit der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren oder den vom Außenministerium überprüften und ausgestellten „Reiseausweis der Volksrepublik China“ und die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“ als Nachweise benutzen.

(V) Der Identitätsnachweis für Überseechinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China“ zusammen mit der von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüften und ausgestellten „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“.

(VI) Der Identitätsnachweis für Ausländer ist der Reisepass oder andere Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise, ein gültiges Visum oder ein Aufenthaltsausweis mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 3 Monaten sowie die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“. Der Identitätsnachweis für Ausländer, mit unbefristetem Aufenthaltsrecht ist die „Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“.

(VII) Der Identitätsnachweis für Personal ausländischer Botschaften, Konsulate in China sowie der Vertretungen internationaler Organisationen in China ist der vom Außenministerium überprüfte und ausgestellte gültige Identitätsausweis.