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Wenn einer der folgenden Fälle eintritt, können Sie die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs beantragen:

(I) Das eingetragene Kraftfahrzeug erfüllt den nationalen obligatorischen Verschrottungsstandard;

(II) Das Kraftfahrzeug wurde wegen Naturkatastrophen, Brände oder Verkehrsunfälle zerstört;

(III) Das Kraftfahrzeug wird aus bestimmten Gründen nicht in China verwendet;

(IV) Das Kraftfahrzeug wird aufgrund von Qualitätsproblemen zurückgeschickt.

(I) Bei der Kfz-Abmeldungseintragung aufgrund der Verschrottung oder der Zerlegung sind die nachstehenden Dokumente vorzulegen:

1. Registrierungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;

2. Fahrzeugschein;

3. Kfz-Kennzeichen;

4. Duplikat der „Bescheinigung für Rückgewinnung der verschrotteten Kraftfahrzeuge“.

(II) Bei der Kfz-Abmeldungsregistrierung aufgrund des Verlusts sind die nachstehenden Dokumente vorzulegen:

1. Der Identitätsnachweis des Kfz-Inhabers;

2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Besitzers einzureichen. (Falls eine Einrichtung in Vertretung ist, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden.);

3. Registrierungsbescheinigung der Kraftfahrzeuge;

4. Fahrzeugschein;

5. Falls die Kraftfahrzeuge wegen Brände oder Verkehrsunfälle zerstört wurden, ist die Bescheinigung für die Kfz-Zerstörung vorzulegen.

(III) Bei der Kfz-Abmeldungsregistrierung aufgrund der Qualitätsprobleme sind die nachstehenden Dokumente vorzulegen:

1. Der Identitätsnachweis des Kfz-Inhabers;

2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Besitzers einzureichen. (Falls eine Einrichtung in Vertretung ist, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden.);

3. Registrierungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;

4. Fahrzeugschein;

5. Kfz-Kennzeichen;

6. Die Bescheinigung für Rückgabe, die vom Kfz-Hersteller oder -Händler ausgestellt wurde.

(II) Wenn das Kraftfahrzeug aus bestimmten Gründen nicht in China betrieben wird, sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:

1. Der Identitätsnachweis des Kfz-Inhabers;

2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Besitzers einzureichen. (Falls eine Einrichtung in Vertretung ist, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden.);

3. Registrierungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;

4. Fahrzeugschein;

5. Kfz-Kennzeichen;

6. Bescheinigung für Ausreise der Kraftfahrzeuge; für Kraftfahrzeuge, die innerhalb der Aufsichtszuständigkeit des Zolls stehen, die Bescheinigung für Ausreise der Kraftfahrzeuge sind die „Bekanntmachung der Volksrepublik China über die Beantragung (Abmeldung) des Kennzeichens für Einreise (Ausreise) der unter der Aufsicht des Zolls der Volksrepublik China stehenden Kraftfahrzeuge“, die von dem Zoll ausgestellt wird.

Bearbeitungsprozess

Antragannahme und Überprüfung -- Werden die Anforderungen erfüllt, lassen sich die relevanten Unterlagen sowie Informationen einsammeln und in das System einspeichern.

Standorte

(I) Im Falle der Erfüllung des nationalen obligatorischen Verschrottungssstandards wird ein Antrag auf die Abmeldungsregistrierung gestellt oder für die Kraftfahrzeuge wird ein Antrag auf die lokale Abmeldungsregistrierung an einem Fremdort gestellt, sie wird bei der zuständigen Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros des Kfz-Rückgewinnungsunternehmens, bei dem der Kfz-Inhaber sein Kraftfahrzeug übergeben hat, durchgeführt;

(II) Bei der Zerstörung des eingetragenen Kraftfahrzeugs ist die Abmeldungsregistrierung bei einer beliebigen Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros durchzuführen;

(III) Für Kraftfahrzeuge von Botschaften (Konsulaten) und der Personen mit dem „Aufenthaltsausweis für Einwohner von Hongkong, Macau oder Taiwan“ sind die Abmeldungsregistrierung bei dem Fahrzeugverwaltungsbüro oder der Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros durchzuführen; Falls die Abmeldungseintragung für die lokalen Kraftfahrzeuge beim Fahrzeugverwaltungsbüro in einer anderen Provinz oder Stadt durchgeführt wurde oder die Abmeldungsregistrierung aus anderen Gründen durchgeführt wurde, ist sie beim Fahrzeugverwaltungsbüro durchzuführen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00-16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Bearbeitungsdauer

Innerhalb von einem Arbeitstag nach der Antragsannahme

Gebühren

Gebührenfrei

Tel.

+86-10-12122

I Antragsanforderungen:

(I) Die Fahrzeuge wurden bereits in Beijing registriert;

(II) Das Kraftfahrzeug erfüllt die Anforderungen für die Abmeldung;

(III) Die Antragdokumente sind gemäß den Gesetzen und Vorschriften vorzulegen;

II Fälle, in denen die Abmeldungsregistrierung nicht akzeptiert ist:

(I) Die vom Inhaber vorgelegten Nachweise oder Dokumente sind ungültig;

(II) Die Fahrzeuge, die von dem Volksgericht, der Volksstaatsanwaltschaft oder der Vollstreckungsbehörde gemäß den Gesetzen konfisziert oder beschlagnahmt wurden;

(III) Die gestohlenen bzw. entwendeten Fahrzeuge;

(IV) Die Informationen des Kraftfahrzeugs stimmen nicht mit der Dokumentation des Kraftfahrzeugs überein;

(V) Die Kraftfahrzeuge befinden sich noch in der Pfändung;

(VI) Die zollamtliche Überwachung des Kraftfahrzeugs wurde nicht freigegeben;

(VII) Andere Fälle, die den Gesetzen oder den Verwaltungsvorschriften nicht entsprechen.

III Bedeutungen der nachstehenden Wörter:

(I) Der Kfz-Inhaberr bezieht sich auf eine Einzelperson oder eine Einrichtung, eine Organisationseinheit, die das Kraftfahrzeug besitzt

1. Unter Einzelperson versteht man Einwohner und Militärpersonal (einschließlich der bewaffneten Polizei) auf dem chinesischen Festland, Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao sowie Taiwans, Überseechinesen und Ausländer.;

2. Unter Einheit versteht man Behörden, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen und ausländische Botschaften, Konsulate, geschäftsführende Organe und Vertretungen internationaler Organisationen in China.

(II) Identitätsnachweis bezieht sich auf:

1. Der Identitätsnachweis einer Behörde, Firma, öffentlichen Einrichtung und einer gesellschaftlichen Organisation bezieht sich auf entweder das „ Zertifikat des Organisationscodes“ oder die mit dem einheitlichen Sozialkredit-Code versehenen Ausweisdokumenten oder eine mit dem amtlichen Siegel versehene Vollmacht des Unternehmens in Verbindung mit dem Identitätsnachweis des Bevollmächtigten. Wenn der Inhaber eines Kraftfahrzeugs eine interne Abteilung einer Einheit ist und die Anforderungen für die Erlangung des „Zertifikats des Organisationscodes“ nicht erfüllt werden, kann das „Zertifikat des Organisationscodes“ seines Übergeordneten als Identitätnachweis des Fahrzeuginhabers verwendet werden. Wenn es zur Abmeldung, zum Widerruf oder zur Insolvenz von den obengenannten Einheiten kommt und für deren Fahrzeuge ein Antrag auf den Ersatz (Erneuerung) des Kfz-Zulassungsscheins, der Kfz-Kennzeichen und des Fahrzeugscheins gestellt wird, ist der Identitätsnachweis von den abgemeldeten Unternehmen die von der Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel ausgestellte Abmeldebescheinigung; der Identitätsnachweis von den widerrufenen Behörden, öffentlichen Einrichtungen und sozialen Organisationen ist die von der dafür zuständigen Behörde auf höherer Ebene ausgestellte relevante Bescheinigung; der Identitätsnachweis von den bankrotten Unternehmen ist die von der rechtmäßig gegründeten Liquidationsinstitution ausgestellte relevante Bescheinigung.

2. Die Bescheinigungen, die von den ausländischen Botschaften und Konsulaten, den geschäftsführenden Organen und den Vertretungen internationaler Organisationen in China ausgestellt worden sind, gelten als ihre Identitätsnachweise;

3. Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“.

4. Der Identitätsnachweis des Militärpersonals (einschließlich der bewaffneten Volkspolizei) ist der „Personalausweis” oder der „vorläufige Personalausweis”. Vor der Antragstellung des „Personalausweises” dienen die von der zuständigen Militärabteilung überprüften und ausgestellten „Offiziersausweis“, „Zivildienstausweis“, „Soldatenausweis“, „Pensionierungsausweis“ und die von der Truppenabteilung oberhalb der Regimentsstufe ausgestellte Wohnsitzbescheinigung als Identitätsnachweis.

5. Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“. Antragsteller, die die „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ (das „Ausweis für die Rückkehr von Landsleuten aus Hongkong und Macao“), den „Personalausweis” der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao sowie die von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellte „Aufenthaltsbescheinigung“oder „Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung“ als Identitätsnachweis benutzen.

6. Der Identitätsnachweis für Einwohner Taiwans ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“. Antragsteller, die den „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den von den Behörden für öffentlichen Sicherheit überprüften und ausgestellten „Passierschein zum chinesischen Festland für Taiwan-Ansässige“ mit der Gültigkeitsdauer für mehr als 6 Monaten oder den vom Außenministerium überprüften und ausgestellten „Reiseausweis der Volksrepublik China“ und die von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellte „Aufenthaltsbescheinigung“ oder „Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung“ als Identitätsnachweis benutzen.

7. Der Identitätsnachweis für Überseechinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China“ und die von den Behörden für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Aufenthaltsbescheinigung“ oder „Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung“.

8. Der Identitätsnachweis für Ausländer ist der gültige Reisepass oder andere Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise, ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Aufenthaltsdauer für mehr als 6 Monaten sowie die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“.

9. Der Identitätsnachweis für Persona ausländischer Botschaften, Konsulate und der Vertretungen internationaler Organisationen in China ist der vom Außenministerium überprüfte und ausgestellte gültige Identitätsausweis.

(III) Zerstörungsnachweis für Kraftfahrzeuge

1. Die Bescheinigung für den Kfz-Verlust aufgrund eines Brandes, die von der Feuerwehr der Behörde für öffentliche Sicherheit auf oder über der Kreisebene ausgestellt ist, gilt als den Nachweis für die Kfz-Zerstörung aufgrund eines Brandes

2. Die Bescheinigung für den Kfz-Verlust aufgrund eines Verkehrsunfalls, die von zuständiger Abteilung für Verkehrsverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit auf oder über der Kreisebene ausgestellt ist, gilt als den Nachweis für die Kfz-Zerstörung aufgrund eines Verkehrsunfalls.

IV Gesetze und Vorschriften

Regelungen zur Abmeldungsregistrierung der an einem Fremdort zerlegten Kraftfahrzeuge

(I) Ist ein in Beijing registiertes Kraftfahrzeug, das aufgrund eines Verkehrsunfalls oder aus anderen Gründen beschädigt wurde und nicht in der Lage ist, an die Kraftfahrzeugrecyclingunternehmen in Beijing zum Verschrotten abzugeben, kann der Inhaber des Fahrzeuges das beschädigte Auto dem Kraftfahrzeug-Recyclingunternehmen in der Stadt, wo sich das Fahrzeug befindet, geben. Bestätigt das Recyclingunternehmen das Verschrotten des Autos, erstellt es dem Inhaber „Bescheinigung über verschrottetes Auto“ und sendet die Registrierungsbescheinigung des Autos, das KFZ-Kennzeichen sowie das Fahrzeugschein an das Fahrzeugverwaltungsbüro in der Stadt, wo das Kraftfahrzeug verschrottet wird. Der Fahrzeuginhaber kann sich für eine Abmeldebescheinigung an das Fahrzeugverwaltungsbüro wenden. 

(II) Ist ein in anderen Provinzen oder Städten registiertes Kraftfahrzeug, das aufgrund eines Verkehrsunfalls oder aus anderen Gründen beschädigt wurde und nicht in der Lage ist, an das die Kraftfahrzeug-Recyclingunternehmen zum Verschrotten abzugeben, kann der Inhaber des Fahrzeuges das beschädigte Auto dem Kraftfahrzeug-Recyclingunternehmen in Beijing geben. Bestätigt das Recyclingunternehmen das Verschrotten des Autos, erstellt es dem Inhaber „Bescheinigung über verschrottetes Auto“ und sendet die Registrierungsbescheinigung des Autos, das KFZ-Kennzeichen sowie das Fahrzeugschein an das Fahrzeugverwaltungsbüro, das das Unternehmen angeschlossen ist. Der Fahrzeuginhaber kann sich für eine Abmeldung an das Fahrzeugverwaltungsbüro, wo das Kraftfahrzeug registiert ist, wenden.