Bei Bearbeitung der nachstehenden Änderungen können Sie einen Antrag auf die Eintragung der Kfz-Änderung stellen:
(I) Änderung der Farbe der Kfz-Karosserie.
(II) Austausch des Motors.
(III) Austausch der Karosserie oder des Fahrgestells.
(IV) Austausch des Fahrzeugs aufgrund der Qualitätsprobleme.
(V) Die Umwandlung eines Nutzkraftfahrzeugs in ein nicht kommerzielles Kraftfahrzeug oder umgekehrt.
(VI) Bei Verlegung des Wohnsitz vom Kraftfahrzeug-Eigentümer aus der Stadt oder in die Gerichtsbarkeit der Stadt.
(VI) Handelt es sich bei dem Eigentümer des Kraftfahrzeugs um zwei oder mehr Personen, muss der Name der eingetragenen Eigentümer in den Namen der anderen Eigentümer geändert werden.
(VIII) Bei Antragstellung des Austausches von Kraftfahrzeugkennzeichen zwei nicht kommerzieller Fahrzeugen desselben Kennzeichentyps, die auf den Namen desselben Kraftfahrzeuginhabers ausgestellt sind.
(I) Bei Beantragung auf die Änderung der Farbe der Kfz-Karosserie, den Austausch des Motors, den Austausch der Karosserie oder des Fahrgestells muss der Eigentümer oder der Beauftragten des Kraftfahrzeugs innerhalb von zehn Tagen nach der Änderung die Unterlagen wie folgt vorlegen und das Fahrzeug überprüfen lassen.
1. Identitätsnachweis des Kraftfahrzeuginhabers;
2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden);
3. Eintragungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;
4. Fahrzeugschein für Kraftfahrzeuge;
5. Kommt es während des Zeitraums des Diebstahls eine Änderung der Motornummer, der Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) oder der Karosseriefarbe des Kraftfahrzeugs vor, weshalb der Fahrzeuginhaber eine Änderung beantragt, hat er eine Bescheinigung über die technische Begutachtung, die bestätigt, dass es sich bei dem identifizierten und dem gestohlenen Kraftfahrzeug um dasselbe Fahrzeug handelt, oder er hat eine Rückgabebescheinigung der Behörden für öffentliche Sicherheit vorzulegen;
6. Bei Ersatz des Motors, der Karosserie oder des Fahrgestells ist auch eine Bescheinigung über die technische Überprüfung der Sicherheit des Kraftfahrzeugs vorzulegen.
(II) Bei Austausch des ganzen Fahrzeugs mit Prototypennummer aufgrund der Qualitätsprobleme des Herstellers sollte der Eigentümer oder der Beauftragte des Kraftfahrzeugs innerhalb von zehn Tagen nach dem Austausch die Unterlagen wie folgt vorlegen und das Fahrzeug überprüfen lassen:
1. Identitätsnachweis des Kraftfahrzeuginhabers;
2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden);
3. Eintragungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;
4. Fahrzeugschein für Kraftfahrzeuge;
5. Die Übereinstimmungsbescheinigung des gesamten Kraftfahrzeugs oder die Einfuhrbescheinigung des eingeführten Kraftfahrzeugs;
6. Gehört das Fahrzeug nicht zu einem Modell, das von der nationalen Behörde für Kraftfahrzeugprodukte als von der Kontrolle ausgenommen gekennzeichnet ist, ist auch eine Bescheinigung über die technische Überprüfung der Sicherheit des Kraftfahrzeugs vorzulegen;
7. Wird die Farbe der Karosserie geändert, müssen zwei Standardfotos des Kraftfahrzeugs nach dem Austausch des gesamten Fahrzeugs vorgelegt werden.
(III) Für Beantragung der Umwandlung eines Nutzkraftfahrzeugs in ein privates Kraftfahrzeug oder der Umwandlung eines privaten Kraftfahrzeugs in ein Nutzkraftfahrzeugs sollte der Eigentümer oder der Beauftragte des Kraftfahrzeugs nach der Änderung die Unterlagen wie folgt vorlegen und das Fahrzeug überprüfen lassen:
1. Identitätsnachweis des Kraftfahrzeuginhabers;
2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden);
3. Eintragungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;
4. Fahrzeugschein für Kraftfahrzeuge;
5. Nachweis der Änderung des Antragsgegenstandes. Handelt es sich um keinen spezialisierten Schulbus, der mit dem Logo des Schulbusses besprüht und beklebt wurde, sollte auch die Genehmigung für den Einsatz von Schulbussen, genehmigt von der Volksregierung auf oder über der Bezirksebene, überprüft werden.
(IV) Bei Verlegung des Wohnsitzes des Kfz-Inhabers aus der Stadt sollte der Inhaber oder der Beauftragte des Kraftfahrzeugs nach der Änderung die Unterlagen wie folgt vorlegen und das Fahrzeug überprüfen lassen:
1. Identitätsnachweis des Kraftfahrzeuginhabers;
2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden);
3. Eintragungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;
4. Fahrzeugschein für Kraftfahrzeuge;
5. Kfz-Kennzeichen;
Für das Fahrzeug, die aus der Stadt verlegt wird, die zu Pilot-Städten auf dem Übertragung-Informationsnetz gehört, braucht man das Fahrzeug nicht mehr zur Einsichtnahme vorzulegen. Der Eigentümer oder der Vertreter des Kraftfahrzeugs sollte dem Fahrzeugverwaltungsamt einen Identitätsnachweis des Eigentümers des Kraftfahrzeugs oder, falls er durch einen Vertreter vertreten wird, einen Identitätsnachweis des Vertreters (oder, falls der Vertreter eine juristische Person ist, einen Identitätsnachweis des entsprechenden Vertreters) und eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers des Kraftfahrzeugs vorlegen.
(V) Aufgrund des Einzugs in die Stadt des Kfz-Eigentümers oder der Änderung der Eigentümer von zwei oder mehr Personen sollte das Fahrzeug in die Stadt umgeschrieben werden. Der Fahrzeug-Eigentümer oder -Vertreter kann durch APP „Jaoguan 12123“ dies online beantragen, oder erstmals bei einem der 8 Inspektionsfelder für neue Kraftfahrzeuge wie Shenghua, Tongzhou, Xueyuanlu, Yuegezhuang, Jingshun, Konggang-Fangxing, 7421, Beifang die Abgasemmission prüfen lassen. Nach dem Bestehen kann man beim Fahrzeugverwaltungsamt, Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsamtes, Anmeldungsservicestation der oben genannten 8 Inspektionsfelder für neue Kraftfahrzeuge das Fahrzeug testen und prüfen lassen und umschreiben. Der Inhaber oder der Vertreter des Kraftfahrzeugs sollte die Unterlagen wie folgt vorlegen und Änderungsanmeldung beantragen:
1. Identitätsnachweis des Kraftfahrzeuginhabers;
2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden);
3. Hat das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt der Umschreibung die Gültigkeitsdauer der Inspektion überschritten, sind auch eine Bescheinigung über die Sicherheit und technische Inspektion des Kraftfahrzeugs, eine Bescheinigung über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer oder Steuerbefreiung und eine Bescheinigung über die obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erforderlich.
4. Eintragungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;
5. In Bezug auf Kfz-Akten, die zu Pilot-Transfer-Städten auf dem Übertragung-Informationsnetz gehören, sollten eine Fahrzeugschein und ein Nummernschild vorgelegt werden, es sind hierfür keine Akten erforderlich;
6. Bei der Eintragung für Klein- oder Minibusse ist die Konfiguration der lokalen Kleinbusse oder die gültige Mitteilung für lokale Kleinbus-Konfiguration oder aktualisierte Indikatorbestätigung mitzubringen.
(VI) Handelt es sich bei dem Eigentümer des Kraftfahrzeugs um zwei oder mehr Personen, und muss der Name der eingetragenen Eigentümer in den Namen der anderen Eigentümer geändert werden. Der Inhaber oder der Vertreter sollte die Unterlagen wie folgt vorlegen:
1. Identitätsnachweise des Kfz-Inhabers vor und nach der Änderung;
2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden);
3. Eintragungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;
4. Fahrzeugschein für Kraftfahrzeuge;
5. Eine notariell beglaubigte Bescheinigung, dass das Kraftfahrzeug im Miteigentum steht (im Falle des Miteigentums von Eheleuten ist eine Kopie des Haushaltsregisters oder eine Heiratsurkunde vorzulegen, die die Beziehung zwischen dem Ehemann und der Ehefrau belegt).
(VII) Bei Antragstellung des Austausches von Kraftfahrzeugkennzeichen zwei privater Fahrzeugen desselben Kennzeichentyps, die auf den Namen desselben Kraftfahrzeuginhabers registriert sind, sollte der Inhaber oder der Vertreter die Unterlagen wie folgt vorlegen:
1. Identitätsnachweis des Kraftfahrzeuginhabers;
2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden);
3. Eintragungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;
4. Fahrzeugschein für Kraftfahrzeuge;
5. Kfz-Kennzeichen.
(VIII) Wird der Wohnsitz des Inhabers von einem zugelassen Kraftfahrzeug in die Stadt verlegt oder wird der Name des Kraftfahrzeuginhabers (Einheitsname) oder werden die Kontaktinformationen geändert, muss der Inhaber eine Änderung der Eintragung beantragen.
1. Wird der Wohnsitz des Kfz-Inhabers in der Stadt verlegt, der Name des Kraftfahrzeuginhabers (Einheitsname), die Bezeichnung oder Nummer des Identitätsnachweis des Kfz-Inhabers geändert, sollte der Inhaber oder der Vertreter die Unterlagen wie folgt vorlegen:
(1) Identitätsnachweis des Kraftfahrzeuginhabers;
(2) Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden.);
(3) Eintragungsbescheinigung des Kraftfahrzeugs;
(4) Fahrzeugschein des Kraftfahrzeugs;
(5) Änderungsnachweis entsprechender Angelegenheiten.
2. Bei Änderung der Kontaktdaten des Kfz-Inhabers sollte der Inhaber oder der Vertreter des Kraftfahrzeugs die Unterlagen wie folgt vorlegen:
(1) Identitätsnachweis des Kraftfahrzeuginhabers;
(2) Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden.)
(IX) Bei Unlesbarkeit oder Beschädigung der Motornummer und des Fahrzeugidentifikationscodes durch Abnutzung, Rost und Unfall kann man bei der Fahrzeugverwaltung die Eintragung beantragen. Der Inhaber oder der Vertreter des Kraftfahrzeugs sollte die Unterlagen wie folgt vorlegen:
1. Der Identitätsnachweis des Kfz-Inhabers;
2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden);
3. Eintragungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;
4. Fahrzeugschein des Kraftfahrzeugs.
Bei der Nachrüstung des zugelassenen Kraftfahrzeugs mit Manövrierhilfen für körperbehinderte Menschen kann man bei der Fahrzeugverwaltung die Eintragung beantragen. Der Inhaber oder der Vertreter des Kraftfahrzeugs sollte die Unterlagen wie folgt vorlegen und das Kraftfahrzeug überprüfen lassen:
1. Der Identitätsnachweis des Kfz-Inhabers;
2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden);
3. Eintragungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;
4. Fahrzeugschein für Kraftfahrzeuge;
5. Qualifikationsbescheinigung über Nachrüstung der Manövrierhilfe;
6. Bescheinigung über die technische Überprüfung der Sicherheit des Kraftfahrzeugs.
(XI) Beim Abbau der Manövrierhilfe für körperbehinderte Menschen für das zugelassene Kraftfahrzeug kann man bei der Fahrzeugverwaltung die Eintragung beantragen. Der Inhaber oder der Vertreter des Kraftfahrzeugs sollte die Unterlagen wie folgt vorlegen und das Kraftfahrzeug überprüfen lassen:
1. Der Identitätsnachweis des Kfz-Inhabers;
2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden);
3. Eintragungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge;
4. Fahrzeugschein des Kraftfahrzeugs.
Bearbeitungsprozess
Bearbeitung und Überprüfung -- Falls erforderlich, das Fahrzeug testen und prüfen lassen -- Werden die Anforderungen erfüllt, lassen sich die abgegebenen Unterlagen sowie Informationen einsammeln und in das System einspeichern -- Herstellung, Ausstellung bzw. Erneuerung des Scheins.
Standorte
(I) Eintragungsort für Änderung:
1. Für Kraftfahrzeuge, die einer Botschaft (einem Konsulat) und der Personen und Organisationen außerhalb des chinesischen Festlandes gehören, sollte man sich an das Fahrzeugverwaltungsamt wenden. Antragsteller, die schon den „Aufenthaltsausweis für Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan“ beantragt haben, können sich für ihre Umschreibung ihrer Fahrzeuge an einer Zwergstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros wenden. Für Fahrzeuge, die aufgrund von Qualitätsproblemen ersetzt werden sollten, die nach Umschreibung als Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, technischen Rettungswagen dienen oder bei Verlegung des Wohnsitz vom Kraftfahrzeug-Eigentümer aus der Stadt sollte man dies beim Fahrzeugverwaltungsbüro zur Bearbeitung beantragen, sich an die Shenghua-Inspektionswerkstatt zur Inspektion wenden, Kfz-Akten beim Fahrzeugverwaltungsbüro extrahieren. Antragsteller, die für Änderung der Adresse in die Pilot-Stadt auf dem Informationsnetzwerk umschreiben, können sich direkt an das Fahrzeugverwaltungsbüro wenden und eine Änderungsanmeldung beantragen ohne Überprüfung des Fahrzeugs sowie Aktenvorlegung.
2. Für Fahrzeuge von ausländisch investierten Unternehmen oder Vertretungen der ausländisch investierten Unternehmen oder sonstiger Fahrzeuge kann man eine Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros zum Bearbeitungsantrag beliebig auswählen. Für inländische Motorräder, Dreiradfahrzeuge, Niedriggeschwindigkeits-LKW und selbstfahrende Maschinen mit Beijing-B-Kfz-Kennzeichen und die in der Registrierung eingetragene Wohnadresse auf den Identitätsnachweisen, die besagen, dass sich der Inhaber in einem Außenbezirk oder -kreis befindt, können die Eintragungen bei einer beliebigenFahrzeugverwaltungsstation im Außenbezirk oder -kreis durchgeführt werden.
3. Handelt es sich bei dem Eigentümer des Kraftfahrzeugs um zwei oder mehr Personen, und muss der Name der eingetragenen Eigentümer in den Namen der anderen Eigentümer geändert werden, sollte man die Unterlagen durch App „Beijing Jiaojing“(Beijing Verkehrspolizei) im Voraus einreichen und einen Termin zur Bearbeitung vereinbaren.
(II) Eintragungsort für Änderung:
1. Für die Kraftfahrzeuge der Botschaften (Konsulate) und der Personen und Organisationen außerhalb des chinesischen Festlandes ist die Eintragung beim Fahrzeugverwaltungsbüro zu bearbeiten;
2. Die Kraftfahrzeuge der Personen mit dem „Aufenthaltsausweis für Einwohner von Hongkong, Macau oder Taiwan“ sind beim Fahrzeugverwaltungsbüro oder bei der Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros einzutragen;
3. Für Fahrzeuge von ausländisch investierten Unternehmen oder Vertretungen der ausländisch investierten Unternehmen oder sonstiger Fahrzeuge kann man eine Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros zum Bearbeitungsantrag beliebig auswählen. Für inländische Motorräder, Dreiradfahrzeuge, Niedriggeschwindigkeits-LKW und selbstfahrende Maschinen mit Beijing-B-Kfz-Kennzeichen und die in der Registrierung eingetragene Wohnadresse auf den Identitätsnachweisen, die besagen, dass sich der Inhaber in einem Außenbezirk oder -kreis befindt, können die Eintragungen bei einer beliebigen Fahrzeugverwaltungsstation im Außenbezirk oder -kreis durchgeführt werden.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00-16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
Bearbeitungsdauer
(I) Bei Beantragung auf die Änderung der Farbe der Kfz-Karosserie, den Austausch des Motors, den Austausch der Karosserie oder des Fahrgestellss, die Änderung der Nutzungsart, Austausch des Fahrzeugs aufgrund von Qualitätsproblemen, die Änderung der Registrierung des Miteigentümers und des Wohnsitzes des Kfz-Eigentümers in der Stadt oder des Namens des Kfz-Eigentümers (Einheitsname), die Änderung der Eintragung von Kontaktinformationen ist die Eintragung innerhalb von einem Arbeitstag ab dem Datum der Annahme abzuschließen.
(II) Die Eintragung einer Wohnsitzverlegung des Kraftfahrzeuginhabers, der aus- oder in den Zuständigkeitsbereich der Kfz-Zulassungsstelle aus- bzw. einzieht, ist innerhalb von drei Arbeitstagen ab dem Datum der Annahme abzuschließen.
Gebühren
Ein provisorisches KFZ-Kennzeichen wird mit CNY ¥5 berechnet. Die reflektierenden Nummernschilder für Kraftfahrzeug mit CNY ¥100 / Paar, reflektierende Nummernschilder für Motorräder mit CNY ¥35 / Paar, reflektierende Nummernschilder für Anhänger mit CNY ¥50 / Paar, und reflektierende Nummerschilder für Dreirad-Kfz und Lastwagen mit niedriger Geschwindigkeit mit CNY ¥40 / Paar. Die Bearbeitungsgebühr für Fahrzeugschein CNY ¥10 / Stück. Die Kfz-Eintragungsbescheinigung CNY ¥10 / Stück.
Tel.
+86-10-12122
I Antragsanforderungen:
(I) Die Fahrzeuge wurden bereits in der Stadt eingetragen (mit Ausnahme davon, dass der Wohnsitz des Kfz-Inhabers in diese Stadt verlegt wurde);
(II) Die Antragdokumente sind gemäß den Gesetzen und Vorschriften vorzulegen;
(III) Kraftfahrzeug zur Einsichtnahme vorlegen (mit Ausnahme davon, dass die Eintragung des Miteigentümers und Nummerkennzeichen ausgetauscht wurden).
II Fälle, in denen die Änderungseintragung nicht akzeptiert ist:
(I) Die vom Inhaber oder vom Vertreter vorgelegten Nachweise oder Dokumente sind ungültig;
(II) Das Kraftfahrzeug erfüllt den nationalen Obligatorischen Verschrottungsstandard;
(III) Die gestohlenen bzw. entwendeten Fahrzeuge;
(IV) Bei Änderung der Marke, des Modells und des Motortyps eines Kraftfahrzeugs mit Ausnahme von Motoren, die von der für Kraftfahrzeuge zuständigen Produktbehörde unter dem Staatsrat für den optionalen Einbau zugelassen wurden;
(V) Bei Änderung des Aussehens und der relevanten technischen Daten eines zugelassenen Kraftfahrzeugs, sofern durch Gesetze, Verordnungen und nationale verbindliche Normen nichts anderes vorgesehen ist;
(VI) Bei Verlegung des Eigentümer-Wohnsitzes aus der Stadt, existieren noch Fälle, die noch nicht fertig behandelt wurden, wie Verstöße gegen die Straßenverkehrssicherheit oder die Verkehrsunfälle bezüglich des Kraftfahrzeuges;
(VII) Die Abgasemissionen der in der Stadt eingetragene Kraftfahrzeuge entsprechen den Umweltstandards der Stadt nicht;
(VIII) Bei der Verlegung des Inhabers von Klein- oder Minibussen in die Stadt kann die Konfiguration der lokalen Kleinbusse oder die gültige Mitteilung für lokale Kleinbus-Konfiguration oder aktualisierte Indikatorbestätigung nicht mitgebracht werden;
(IX) Die Fahrzeuge, deren Nutzungsdauer ein Jahr weniger (einschließlich ein Jahr) als die in den „Vorschriften über die obligatorische Verschrottung von Kraftfahrzeugen“ angegebene Lebensdauer betragen, für diese sind Änderungen in der Art der Nutzung des Kraftfahrzeugs und der Verlegung des Wohnsitzes des Kraftfahrzeughalters aus der Stadt nicht einzutragen;
(X) Die Fahrzeuge, die von dem Volksgericht, der Volksstaatsanwaltschaft oder der Vollstreckungsbehörde gemäß den Gesetzen konfisziert oder beschlagnahmt werden;
(XI) Für Kfz-Kennzeichenschildern, die bereits einen Antrag auf Austausch miteinander gestellt haben und innerhalb eines Jahres erneut einen Antrag auf Austausch miteinander stellen;
(XII) Sonstige Fälle, die den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften nicht entsprechen.
III Unter einem der folgenden Umstände kann der Kfz-Inhaber das Nummernschild ändern, ohne die Änderung eintragen zu lassen, vorausgesetzt, dass die Änderung die Sicherheit und die Identifizierung des Nummernschildes nicht beeinträchtigt.
(I) Beim Einbau von Vorrichtungen zur Vermeidung von Frontal- und Heckkollisionen an kleinen und kleinsten Personenkraftwagen;
(II) Beim Einbau von Windschutzscheiben, Wassertanks, Werkzeugkästen, Ersatzradträgern usw. an Lastkraftwagen;
(III) Beim Einbau von Innendekoration usw. an Kraftfahrzeugen;
(IV) Beim Aufsprühen oder Aufkleben von Schildern oder bei Autowerbung auf Kraftfahrzeugkarosserie. Beim Aufsprühen oder Aufkleben von Schildern oder bei Autowerbung auf Kraftfahrzeugkarosserie sind die folgenden Bestimmungen zu beachten:
1. Das Aufsprühen und das Aufkleben von Werbung auf die Karosserie muss von der Outdoor-Werbung-Verwaltung Beijing genehmigt werden, ohne Genehmigung ist keine Werbung auf der Karosserie erlaubt.
2. Werden Kennzeichnungen auf die Außenseite der Karosserie gesprüht und aufgeklebt (mit Ausnahme der Fensterscheibe, der Front- und Heckscheibe), dürfen folgende Inhalte gesprüht und aufgeklebt werden: Name der Einheit, Logo, Telefonnummer, Adresse und Webseite. Die gesprühte Schrift sollte korrekt sein, die Größe der Schrift darf nicht größer als 10% der Höhe des Autos sein; die Farbfläche der Schrift und der Kennzeichnung darf nicht größer als 1/3 der Farbfläche der Karosserie sein; die Gesamtfarbe der Karosserie darf nicht verändert werden; die Farbe der Karosserie, die im Original-Führerschein und im Original-Kraftfahrzeugschein eingetragen ist, muss unverändert bleiben.
3. Schwere, mittelschwere Lastkraftwagen und ihre Anhänger sollten im Heck mit einer Nummernschildschrift in der gleichen Schriftart gesprüht werden, dessen Größe 2,5-fach der Größe der Nummernschildschrift betragen sollte, die Schriftfarbe sollte sich von der Farbe der Aufbaufarbe abheben; Lieferwagen und geschlossene Lieferwagen sollten auf beiden Seiten des Aufbaus mit entsprechendem einheitlichen Schriftzug „Lieferwagen oder geschlossene Lieferwagen“ besprüht werden; große Lastkraftwagen und große Personenkraftwagen sollten auf beiden Seiten der Türen mit dem Wortlaut der Tonnage und der Anzahl der Passagiere besprüht werden, die Schriftart sollte korrekt sein, die Schriftfarbe sollte sich von der Farbe der Aufbaufarbe abheben.
IV Bedeutungen der nachstehenden Wörter:
(I) Der Kfz-Inhaberr bezieht sich auf eine Einzelperson oder eine Einrichtung, eine Organisationseinheit, die das Kraftfahrzeug besitzt.
1. Unter Einzelperson versteht man Einwohner und Militärpersonal (einschließlich der bewaffneten Polizei) auf dem chinesischen Festland, Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao sowie Taiwans, Überseechinesen und Ausländer.
2. Unter Einheit versteht man Behörden, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen und ausländische Botschaften, Konsulate, geschäftsführende Organe und Vertretungen internationaler Organisationen in China.
(II) Identitätsnachweis bezieht sich auf:
1. Der Identitätsnachweis einer Behörde, Firma, öffentlichen Einrichtung und einer gesellschaftlichen Organisation bezieht sich auf entweder das „ Zertifikat des Organisationscodes“ oder die mit dem einheitlichen Sozialkredit-Code versehenen Ausweisdokumenten oder eine mit dem amtlichen Siegel versehene Vollmacht des Unternehmens in Verbindung mit dem Identitätsnachweis des Bevollmächtigten. Wenn der Inhaber eines Kraftfahrzeugs eine interne Abteilung einer Einheit ist und die Anforderungen für die Erlangung des „Zertifikats des Organisationscodes“ nicht erfüllt werden, kann das „Zertifikat des Organisationscodes“ seines Übergeordneten als Identitätnachweis des Fahrzeuginhabers verwendet werden. Wenn es zur Abmeldung, zum Widerruf oder zur Insolvenz von den obengenannten Einheiten kommt und für deren Fahrzeuge ein Antrag auf den Ersatz (Erneuerung) des Kfz-Zulassungsscheins, der Kfz-Kennzeichen und des Fahrzeugscheins gestellt wird, ist der Identitätsnachweis von den abgemeldeten Unternehmen die von der Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel ausgestellte Abmeldebescheinigung; der Identitätsnachweis von den widerrufenen Behörden, öffentlichen Einrichtungen und sozialen Organisationen ist die von der dafür zuständigen Behörde auf höherer Ebene ausgestellte relevante Bescheinigung; der Identitätsnachweis von den bankrotten Unternehmen ist die von der rechtmäßig gegründeten Liquidationsinstitution ausgestellte relevante Bescheinigung.
2. Die Bescheinigungen, die von den ausländischen Botschaften und Konsulaten, den geschäftsführenden Organen und den Vertretungen internationaler Organisationen in China ausgestellt worden sind, gelten als ihre Identitätsnachweise;
3. Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“.
4. Der Identitätsnachweis des Militärpersonals (einschließlich der bewaffneten Volkspolizei) ist der „Personalausweis” oder der „vorläufige Personalausweis”. Vor der Antragstellung des „Personalausweises” dienen die von der zuständigen Militärabteilung überprüften und ausgestellten „Offiziersausweis“, „Zivildienstausweis“, „Soldatenausweis“, „Pensionierungsausweis“ und die von der Truppenabteilung oberhalb der Regimentsstufe ausgestellte Wohnsitzbescheinigung als Identitätsnachweis.
5. Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“. Antragsteller, die die „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ (das „Ausweis für die Rückkehr von Landsleuten aus Hongkong und Macao“), den „Personalausweis” der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao sowie die von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellte „Aufenthaltsbescheinigung“oder „Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung“ als Identitätsnachweis benutzen.
6. Der Identitätsnachweis für Einwohner Taiwans ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“. Antragsteller, die den „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den von den Behörden für öffentlichen Sicherheit überprüften und ausgestellten „Passierschein zum chinesischen Festland für Taiwan-Ansässige“ mit der Gültigkeitsdauer für mehr als 6 Monaten oder den vom Außenministerium überprüften und ausgestellten „Reiseausweis der Volksrepublik China“ und die von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellte „Aufenthaltsbescheinigung“ oder „Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung“ als Identitätsnachweis benutzen.
7. Der Identitätsnachweis für Überseechinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China“ und die von den Behörden für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Aufenthaltsbescheinigung“ oder „Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung“.
8. Der Identitätsnachweis für Ausländer ist der gültige Reisepass oder andere Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise, ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Aufenthaltsdauer für mehr als 6 Monaten sowie die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“.
9. Der Identitätsnachweis für Persona ausländischer Botschaften, Konsulate und der Vertretungen internationaler Organisationen in China ist der vom Außenministerium überprüfte und ausgestellte gültige Identitätsausweis.
(III) Wohnsitz bezieht sich auf:
1. Der Sitz einer Firma, einer Behörde, einer Einrichtung usw. bezieht sich auf ihren Hauptsitz;
2. Der Wohnsitz einer Privatperson ist die Adresse, die auf ihrem Ausweis vermerkt ist. Der vorläufige Wohnsitz eines inländischen Bürgers ist die Anschrift, die auf der von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Wohnsitzbescheinigung“ oder „vorläufigen Wohnsitzbescheinigung“ vermerkt ist.