Für den Ersatz (Erneuerung) oder die Beantragung der Kfz-Registrierungsbescheinigung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kraftfahrzeug ist in Beijing angemeldet; Das Kfz entspricht den nationalen obligatorischen Verschrottungsanforderungen nicht oder überschreitet deren Anforderungen; Einreichung der durch Gesetze und Vorschriften vorgeschriebenen Antragsunterlagen; Übergabe bzw. Kontrolle des Kraftfahrzeugs; Kraftfahrzeuginhaber, die als natürliche Personen den Ersatz der „Kfz-Registrierungsbescheinigung“ beantragen, sollten persönlich anwesend sein. Es ist nicht möglich, eine andere Person mit dem Antrag zu bevollmächtigen. Wenn der Inhaber eines Kraftfahrzeugs aufgrund von Tod, Ausreise, schwerer Krankheiten bzw. Behinderungen sowie höherer Gewalt nicht anwesend sein kann, sollte er entsprechende Nachweise vorlegen und in diesen Fällen eine andere Person bevollmächtigen.
1. Der Identitätsnachweis des Kfz-Inhabers;
2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Wenn eine Einrichtung in Vertretung ist, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden.)
3. Kfz-Inhaber, die als natürliche Personen den Ersatz der „Kfz-Registrierungsbescheinigung“ beantragen, sollten persönlich anwesend sein. Es ist nicht möglich, eine andere Person mit dem Antrag zu beauftragen. Wenn der Besitzer eines Kraftfahrzeugs aufgrund von Tod, Ausreise, schwerer Krankheiten bzw. Behinderungen sowie höherer Gewalt nicht anwesend sein kann, sollte er entsprechende Nachweise vorlegen.
(4) Wird ein angemeldetes Kraftfahrzeug von der Verwaltungsbehörde gesetzmäßig beschlagnahmt und versteigert, wird die Eigentumsübertragung des Kfz von einer Schiedsinstitution gemäß dem Gesetz entschieden oder von einem Volksgericht vermittelt, entschieden bzw. verurteilt. Stellt der ursprüngliche Kfz-Inhaber dem jetzigen Inhaber in diesem Fall keine Kfz-Registrierungsbescheinigung zur Verfügung, muss der jetzige Kfz- Inhaber beim Antrag auf den Ersatz der Kfz-Registrierungsbescheinigung und gleichzeitig bei der Kfz-Ummeldung noch den von einer Verwaltungsbehörde, einer Schiedsinstitution oder einem Volksgericht ausgestellte Nachweis (Original) für die Nichterlangung der Zulassungsbescheinigung oder die von einem Volksgericht ausgestellte „Benachrichtigung der Unterstützung bei der Durchsetzung“ vorlegen.
5. Wer den Umtausch der Kfz-Zulassungsbescheinigung beantragt, sollte die ursprüngliche Zulassungsbescheinigung zurückgeben.
Bearbeitungsprozess
Kontrolle und Überprüfung des Kraftfahrzeugs -- Bearbeitung und Überprüfung -- Werden die Anforderungen erfüllt, lassen sich relevante Unterlagen sowie Informationen einsammeln und einspeichern -- Herstellung bzw. Ausstellung der Kfz-Registrierungsbescheinigung
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00-16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
Standorte
1. Orte zum Erstantrag auf die Kfz-Registrierungsbescheinigung:
1. Kraftfahrzeuge von Botschaften (Konsulaten) und der Personen und Organisationen außerhalb des chinesischen Festlandes können zuerst an einem der folgenden Orte überprüft werden und anschließend lässt sich der Antrag bei dem Fahrzeugverwaltungsbüro stellen:
Eine beliebige Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüroes; Shenghua-Inspektionsstation; Huaxiang-Gebrauchtfahrzeugmarkt; Beichenyashi-Gebrauchtfahrzeugmarkt; Xinfadi-Gebrauchtfahrzeugmarkt; Gebrauchtfahrzeugmarkt (Shunyi-Marktsegment)
2. Für Antragsteller, die bereits den „Aufenthaltsausweis für die Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan“ erhalten haben, können deren Kraftfahrzeuge zuerst an einem der folgenden Orte überprüft werden und anschließend lässt sich der Antrag beim Fahrzeugverwaltungsbüro oder dessen Zweigstelle stellen:
Eine beliebige Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros; Shenghua-Inspektionsstation; Huaxiang-Gebrauchtfahrzeugmarkt; Beichenyashi-Gebrauchtfahrzeugmarkt; Xinfadi-Gebrauchtfahrzeugmarkt; Gebrauchtfahrzeugmarkt (Shunyi-Marktsegment)
3. Sonstige Kraftfahrzeuge können zuerst an einem der folgenden Orte überprüft werden und anschließend lässt sich der Antrag stellen:
6 Zweigstellen des Fahrzeugverwaltungsbüros; Huaxiang-Gebrauchtfahrzeugmarkt; Beichenyashi-Gebrauchtfahrzeugmarkt; Xinfadi-Gebrauchtfahrzeugmarkt; Gebrauchtfahrzeugmarkt (Shunyi-Marktsegment)
2. Orte zum Ersatz (Erneuerung) der Kfz-Registrierungsbescheinigung
1. Für die Kraftfahrzeuge von Botschaften (Konsulaten) und der Personen und Organisationen außerhalb des chinesischen Festlandes kann man sich an das Fahrzeugverwaltungsbüro wenden.
2. Antragsteller, die bereits den „Aufenthaltsausweis für die Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan“ erhalten haben, können sich mit ihren Kraftfahrzeugen an das Fahrzeugverwaltungsbüro oder dessen Zweigstelle wenden.
3. Für die Kraftfahrzeuge von Unternehmen mit Auslandskapital oder einer Geschäftsstelle von ihnen in Beijing und sonstige Kraftfahrzeuge kann man sich an eine beliebige Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros oder das Schalter von dem Fahrzeugverwaltungsbüros am Gebrauchtfahrzeugmarkt wenden.
Gebühren
Für die Kfz-Registrierungsbescheinigung wird CNY ¥10 pro Bescheinigung berechnet.
Tel.
+86-10-12122