Unter einem der folgenden Umständen können Sie einen Kraftfahrzeugschein für die vorübergehende Einreise beantragen:

(I) Kraftfahrzeuge, die vorübergehend für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten in China eingereist sind;

(II) Ausländische Kraftfahrzeuge, die mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Behörden vorübergehend in China einreisen, um an organisierten Touren, Wettbewerben und anderer Austauschsveranstaltung teilzunehmen;

(III) Ausländische Kraftfahrzeuge, die vorübergehend in China eingereist sind und sich nur in einer bestimmten Entfernung zum Grenzgebiet bewegen.

(I) Liegt die von einer zuständigen Behörde im Ausland ausgestellte Zulassungsbescheinigung für ein Kraftfahrzeug nicht in chinesischer Sprache vor, ist auch eine chinesische Übersetzung vorzulegen.

(II) Eine von den chinesischen Zollbehörden usw. ausgestellte Bescheinigung, die die Einreise von Kraftfahrzeugen nach China erlaubt.

(III) Wird die Bescheinigung über die technische Überprüfung der Sicherheit des Kraftfahrzeugs von einer zuständigen Behörde im Ausland ausgestellt, ist auch eine chinesische Übersetzung vorzulegen; Für nicht-kommerzielle kleine oder kleinste Personenkraftwagen mit weniger als sieben Sitzplätzen (ausgenommen sieben Sitzplätze), oder Motorräder,die seit weniger als sechs Jahren mit einem ausländischen Kfz-Kennzeichen, mit einer von einer zuständigen Behörde im Ausland ausgestellten Eintragungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge, einer Kfz-Einreisebescheinigung und einer chinesischen Bescheinigung über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung, die vor Ablauf der Frist für die vorübergehende Einreise zugelassen ist, ist die chinesische Übersetzung nach Vorlage des Kraftfahrzeugs zur Inspektion ausgenommen.

(IV) Bescheinigung über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung in China, die vor Ablauf der Frist für die vorübergehende Einreise zugelassen ist.

(V) Personen, die vorübergehend in China einreisen, um an organisierten Wettbewerben und anderen Austauschsveranstaltungen teilzunehmen, sollten ebenfalls eine von den zuständigen chinesischen Behörden ausgestellte Bescheinigung vorlegen.

(VI) Organisiert ein Reisebüro die chinesische Reise des Ausländers mit seinem eigenen Transportmittel, sind die von den zuständigen Behörden im Ausland ausgestellte Kfz-Zulassungsbescheinigung und der Reiseplan des Reisebüros vorzulegen.

Bearbeitungsprozess

Bearbeitung und Überprüfung -- Werden die Anforderungen erfüllt, lassen sich die vorgelegten Unterlagen sowie Informationen einsammeln und in das System einspeichern -- Herstellung, Ausstellung des Fahrzeugkennzeichens für die vorübergehende Einreise

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00-16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Standorte

Fahrzeugverwaltungsbüro oder Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüro der Verkehrsverwaltungsbüro vom Büro für öffentliche Sicherheit Beijing

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung ist innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Datum der Annahme abgeschlossen.

Gebühren

Die Nummernschilder für Fahrzeuge mit vorübergehender Einreise und Motorräder mit vorübergehender Einreise werden mit CNY ¥10 / Stück berechnet.

Tel.

+86-10-12122