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Bei der Erfüllung der nachstehenden Anforderungen können Sie einen Antrag auf die Kfz-Eintragung stellen:

(I) Der Wohnort des Kraftfahrzeuginhabers befindet sich im Verwaltungsbereich von Beijing;

(II) Nachweisunterlagen und Belege zur Kfz-Eintragung erfüllen die Gesetze und Vorschriften, sie sind vollständig und gültig, dürfen aber nicht geändert worden sein, und stimmen mit Nachweisunterlagen und Belegen, die vom Besitzer im Kfz-Herkunftsnachweis vorgelegt werden, überein;

(III) Das Kraftfahrzeug ist nach der Genehmigung der zuständigen Abteilung des Staatsrats für Kraftfahrzeuge hergestellt oder eingeführt;

(IV) Bei der Eintragung von Klein- oder Minibussen ist die gültige Mitteilung für Quotenzuteilung und-aktualisierung für lokale PKWs mitzubringen;

(V) Antragunterlagen sind gemäß den Gesetzen und Vorschriften vorzulegen;

(VI) Das Kraftfahrzeug ist zu prüfen.

(I) Identitätsnachweis des Kfz-Inhabers;

(II) Im Fall einer Beauftragung ist außerdem noch der Identitätsnachweis des Beauftragten vorzulegen. Wenn der Beauftragte eine Einrichtung ist, soll der Identitätsnachweis des Bearbeiters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers vorzulegen;

(III) Kfz-Herkunftsnachweis;

(IV) Qualitätszeugnis für im Inland hergestellte Gesamtkraftfahrzeuge. Wenn das Fahrzeug mit importiertem Chassis montiert ist, soll das Importzertifikat für das Chassis eingereicht werden.;

(V) Der Importzertifikat für eingeführte Kraftfahrzeuge;

(VI) Bescheinigung über die obligatorische Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeugs;

(VII) Bescheinigungen für Steuerzahlung oder Steuerbefreiung für Fahrzeuge und Schiffe. Wenn die elektronische Informationen schon erfolgreich überprüft worden sind, müssen diese Unterlagen nicht mehr vorgelegt werden;

(VIII) Bei der Eintragung von Klein- oder Minibussen ist die gültige Mitteilung für Quotenzuteilung und-aktualisierung für lokale PKWs einzureichen.

(IX) Für Eintragungen eines Motorrads mit einem Beijing-A-Kfz-Kennzeichen soll der Inhaber Nachweisunterlagen über die Abmeldung oder Übertragung von einem Motorrad von demselben Typ mit einem Beijing-A-Kfz-Kennzeichen aus der Beijing vorlegen;

(X) Wenn eine Einrichtung innerhalb des Verwaltungsbereichs vom Büro für Finanzen der Stadt Beijing einen Antrag auf die Pkw-Eintragung vorlegt, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen;

(XI) Weitere Nachweise und Dokumente, die gemäß Gesetzen und Vorschriften bei der Kfz-Eintragung vorzulegen sind.

Bearbeitungsprozess

(I) Der Kfz-Inhaber oder Beauftragte soll die Antragunterlagen, wie das Qualitätszeugnis für im Inland hergestellte Gesamtkraftfahrzeuge, die Einfuhrbescheinigung für das eingeführte Kfz etc. vor; für ein nicht von der Inspektion befreites Kfz ist das Prüfzertifikat für die Kfz-Sicherheit und -Technik vorzulegen, und das Kfz ist am Kfz-Inspektionsort zu prüfen.

(II) Nach der Inspektion legt der Kfz-Inhaber oder -vertreter bei der zuständigen Eintragungsbehörde die Antragunterlagen vor.

Standorte


(I) Inspektionsort für Kraftfahrzeug:

1. Kraftfahrzeuge, Polizeiautos, Feuerwehrautos, Krankenwagen und technische Rettungsfahrzeuge, die von Personen außerhalb des chinesischen Festlandes, Botschaften (Konsulaten) oder Angestellten der chinesischen Botschaften und Konsulate im Ausland mitgebracht werden, sind im Shenghua Kfz-Inspektionsfeld zu prüfen.

2. Weitere Kraftfahrzeuge sind bei einem beliebigen Inspektionsfeld für neue Kraftfahrzeuge zu prüfen; inländische nichtkommerzielle Klein- oder Minibusse, Niedriggeschwindigkeits-LKW und selbstfahrende Maschinen, für deren Inhaber sich die in dem Identitätsnachweis eingetragene Wohnadresse in einem Außenbezirk oder -kreis befindet, können bei einem beliebigen Inspektionsfeld für neue Kraftfahrzeuge im zuständigen Außenbezirk oder -kreis geprüft werden.

3. Inländische Motorräder, für die ein Antrag auf die Eintragung eins Beijing-A-Kfz-Kennzeichens gestellt wird, sind bei dem Kfz-Inspektionsfeld Shenghua, Beifang, Xueyuanlu oder Jingshun zu prüfen; inländische Motorräder, für die ein Antrag auf die Eintragung eins Beijing-B-Kfz-Kennzeichens gestellt wird, sind bei dem Kfz-Inspektionsfeld Tongzhou, Liangxiang, Beifang, Jingshun, Konggang Fangxing, Huairou, Pinggu, Pinggu Kaichao, Fuduoxin oder Miyun zu prüfen.

Eingeführte Motorräder sind bei dem Kfz-Inspektionsfeld Shenghua, Tongzhou, Fengtai Maschinenreparatur Fabrik, Yuegezhuang, Beifang oder Jingshun zu prüfen.

4. Die Kraftfahrzeuge, deren Eintragung bei einem Servicezentrum für Kfz-Eintragung durchgeführt wird, können bei einem beliebigen Inspektionsfeld für neue Kraftfahrzeuge geprüft werden.

5. Die Kraftfahrzeuge, die beim 4S-Kfz-Laden überprüft werden und deren Kfz-Kennzeichen von ihr ausgestellt werden, sind die Eintragungen beim 4S-Kfz-Laden-Servicezentrum für Ausstellung des KFZ-Kennzeichens zu prüfen;

(II) Eintragungsort

1. Die Kraftfahrzeuge der Botschaften (Konsulate) und der Personen außerhalb des chinesischen Festlandes ist die Eintragung beim Fahrzeugverwaltungsbüro einzutragen. Kraftfahrzeuge, die von Angestellten der chinesischen Botschaften und Konsulate im Ausland mitgebracht werden, Motorräder, Polizeiautos, Feuerwehrautos, Krankenwagen und technische Rettungsfahrzeuge sind beim Fahrzeugverwaltungsbüro einzutragen;

2. Die Kraftfahrzeuge der Personen mit dem „Aufenthaltsausweis für Einwohner von Hongkong, Macau oder Taiwan“ sind bei dem Fahrzeugverwaltungsbüro oder der Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros einzutragen;

3. Für inländische Motorräder, Dreiradfahrzeuge, Niedriggeschwindigkeits-LKW und selbstfahrende Maschinen mit Peking-B-Kfz-Kennzeichen, für deren Besitzer sich die in dem Identitätsnachweis eingetragene Wohnadresse in einem Außenbezirk oder -kreis befindet, können die Eintragungen bei einer beliebigen Zweigstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros im Außenbezirk oder -kreis durchgeführt werden;

4. Für weitere Kraftfahrzeuge können die Eintragungen bei einem beliebigen Inspektionsfeld für neue Kraftfahrzeuge durchgeführt werden. Darunter können die Eintragungen für nicht-kommerzielle inländische Klein- und Kleinst-Personenkraftwagen bei einem Inspektionsfeld für Fahrzeugverwaltung oder einer anderen Stelle für Ausstellung des KFZ-Kennzeichens (ausschließlich Daxing und Changping) durchgeführt werden. Für neue Fahrzeuge, die bereits geprüft aber noch nicht eingetragen wurden, ist die Eintragung bei der Stelle für Ausstellung des KFZ-Kennzeichens am Inspektionsort durchzuführen;

5. Für Fahrzeuge, die beim 4S-Kfz-Laden geprüft werden, ist die Eintragung beim 4S-Kfz-Laden-Servicezentrum für Ausstellung des KFZ-Kennzeichens durchzuführen;

6. Die durch ein Interview registrierten Benutzer der Verkehrsverwaltungs-App „交管 (Jiaoguan) 12123“ können durch diese App ein Kfz-Kennzeichen auswählen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00-16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Bearbeitungsdauer

Ab dem Datum der Antragsannahme sind die Eintragungen für inländische Kraftfahrzeuge innerhalb eines Arbeitstags fertig durchzuführen; die Eintragungen für ausländische Kraftfahrzeuge sind innerhalb von zwei Arbeitstagen fertig durchzuführen.

Tel.

+86-10-12122

Gebühren

Ein vorläufiges Kfz-Kennzeichen wird mit CNY ¥5, ein Paar vom reflektierenden Kfz-Kennzeichen wird mit  CNY ¥100 / Paar, ein Paar vom reflektierenden Motorrad-Kennzeichen wird mit  CNY ¥35 / Paar, ein Paar vom reflektierenden Anhänger-Kennzeichen wird mit  CNY ¥50 / Paar, ein Paar vom reflektierenden Kennzeichen für Dreiradfahrzeuge und Niedriggeschwindigkeits-LKW wird mit CNY ¥40 / Paar berechnet. Und die Gebühr für den Kfz-Führerschein und für die Kfz-Eintragungsurkunde beträgt jeweils  CNY ¥10 / Exemplar.

I Fälle, in denen die Eintragung nicht akzeptiert ist:

(I) Die vom Inhaber vorgelegten Nachweise oder Dokumente sind ungültig;

(II) Der Kfz-Ursprungsnachweis wurde geändert oder der im Kfz-Ursprungsnachweis eingetragene Kfz-Inhaber stimmt nicht mit seinem Identitätsnachweis überein.

(III) Die vom Kfz-Inhaber vorgelegten Nachweise oder Dokumente stimmen nicht mit dem Kraftfahrzeug überein;

(IV) Die Kraftfahrzeuge sind nicht gemäß der Genehmigung der zuständigen Abteilung für Kraftfahrzeuge des Staatsrats hergestellt worden oder sind nicht gemäß der Genehmigung der zuständigen Abteilung für Kraftfahrzeuge eingeführt worden;

(V) Technische Kfz-Daten entsprechen nicht den von der zuständigen Abteilung für Kraftfahrzeuge des Staatsrats bekanntgemachten Daten für Kraftfahrzeuge;

(VI) Kfz-Typ, -Motornummer, -Identitätscode oder technische Kfz-Daten entsprechen nicht den nationalen Normen für Sicherheit und Technik;

(VII) Das Kraftfahrzeug erfüllt den nationalen obligatorischen Verschrottungsstandard;

(VIII) Das Kraftfahrzeug wurde vom Volksgericht, der Volksstaatsanwaltschaft oder der Vollstreckungsbehörde gemäß den Gesetzen konfisziert oder beschlagnahmt;

(IX) Die gestohlenen bzw. entwendeten Fahrzeuge;

(X) Für Eintragungen eines Motorrads mit einem Beijing-A-Kfz-Kennzeichen kann der Inhaber die Bescheinigung für die Abmeldung und die Umschreibung aus dieser Stadt für ein ähnliches Motorrad mit einem Beijing-A-Kfz-Kennzeichen nicht vorlegen;

(XI) Für Motorräder zur Beantragung eines Beijing-B-Kfz-Kennzeichens muss die in der Legitimation eingetragene Wohnadresse zu einem der sechs Bezirke in Beijing gehören;

(XII) Für Umschreibung der Klein- und Kleinstbusse verfügt der Inhaber über keine gültige Zuteilungsmitteilung der Stadt oder keine Bestätigung über die aktuelle Zuteilung;

(XIII) Andere Fälle, die den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften nicht entsprechen.

II Weitere Regelungen

(I) Bei Eigentumsübertragung eines nicht eingetragenen Kraftfahrzeugs ist seine originale Rechnung, d.h. die national einheitliche Verkaufsrechnung oder die vom ausländischen Verkaufsunternehmen ausgestellte Rechnung vorzulegen. Im Falle der Eigentumsübertragung eines Kraftfahrzeugs gemäß der Vermittlung, der Entscheidung und dem Urteil des Volksgerichts ist es unnötig, die originale Kfz-Rechnung vorzulegen.

(II) Legt man für die noch nicht eingetragenen inländischen Kraftfahrzeuge, die gemäß dem Gesetz festgenommen, beschlagnahmt und versteigert wurden, keine Bescheinigung über die Fabrikqualifikation vor, kann man dies mit einer von der Justiz- oder Verwaltungsbehörde ausgestellte Bescheinigung ersetzen.

(III) Die zur Eintragung beantragten Kraftfahrzeuge ausschließlich der selbstfahrenden Maschinen oder der Anhänger erfüllen die nationalen und lokalen Normen für Umweltschutz.

Wenn ein Unternehmen einen Antrag auf die PKW-Eintragung vorlegt, sind die vom lokalen Amt für Transportverwaltung ausgestellten Bescheinigungen vorzulegen.

Bei der Eintragung eines Polizeiautos ist die Genehmigung vom Minsterium für öffentliche Sicherheit oder vom Büro für öffentliche Sicherheit vorzulegen; bei der Eintragung eines Feuerwehrautos, eines Krankenwagens oder eines technischen Rettungsfahrzeugs ist die Genehmigung für Sonderfahrzeuge vorzulegen.

Bei der Eintragung eines automatischen Kleinpersonenkraftwagens, der mit Manövrierhilfen für körperbehinderte Menschen ausgestattet ist, ist das Qualitätszeugnis für die Ausrüstung von Manövrierhilfen vorzulegen.

(IV) Nach der Kfz-Umschreibung oder -Abmeldung kann der frühere Kfz-Inhaber bei der Kfz-Eintragung einen Antrag auf die Benutzung des früheren Kfz-Kennzeichens stellen. Jedoch sind die nachstehenden Bedingungen zu erfüllen:

1. Ein Antrag ist innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragungs- oder der Abmeldungseintragung zu stellen;

2. Der Kfz-Inhaber besitzt das frühere Kraftfahrzeug für mindestens 1 Jahr;

3. Die Verstöße gegen die Straßenverkehrssicherheit oder die Verkehrsunfälle, die sich auf das frühere Kraftfahrzeug beziehen, wurden schon fertig geklärt.