Kfz-Inhaber, die das Kfz verpfändet oder bereits den Antrag auf die Eintragung des Pfandrechts gestellt haben, sollten bei der Entwertung des Pfandrechts die Löschung des Pfandrechts beantragen. Um diesen Antrag zu stellen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1. Das Kfz ist bereits in Beijing angemeldet.

2. Es sind in den Gesetzen und Vorschriften festgelegte Antragsunterlagen einzureichen.

3. Der Kfz-Besitzer und der Pfandrechtsgläubiger sollten den Antrag gemeinsam stellen.

4. Der vom Volksgericht ernannte Insolvenzverwalter (Liquidationsorganisation) und der Pfandrechtsgläubiger können gemeinsam den Antrag auf die Löschung des Pfandrechts stellen.

Die einzureichenden Unterlagen zur Eintragung des Pfandrechts

1. Die Identitätsnachweise des Kfz-Besitzers und des Pfandrechtsgläubigers. Handelt es sich beim Pfandrechtsgläubiger um eine Geschäftsbank oder einen Automobil-Finanzdienstleister, kann nach der Archivierung eine Kopie der Geschäftslizenz des Pfandrechtsgläubigers mit dem offiziellen Siegel der Geschäftsbank oder des Automobil-Finanzdienstleisters eingereicht werden.

2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden.) 

3. Die Kfz-Registrierungsbescheinigung.

4. Der Hauptvertrag und der Pfandvertrag, die der Kfz-Inhaber und der Pfandrechtsbegläubiger rechtmäßig abschließen und mit dem elektronischen Siegel versehen werden können.

Die einzureichenden Unterlagen zur Löschung des Pfandrechts

1. Die Identitätsnachweise des Kfz-Inhabers und des Pfandrechtsgläubigers. (Handelt es sich beim Pfandrechtsgläubiger um eine Geschäftsbank oder einen Automobil-Finanzdienstleister, kann nach der Archivierung eine Kopie der Geschäftslizenz des Pfandrechtsgläubigers mit dem offiziellen bzw. elektronischen Siegel der Geschäftsbank oder des Automobil-Finanzdienstleisters eingereicht werden.)

2. Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Besitzers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung ist, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden.) 

3. Die Kfz-Registrierungsbescheinigung.

4. Bei der durch das Volksgericht geschlichteten, entschiedenen oder verurteilten Löschung des Pfandrechts ist neben den vom Volksgericht ausgestellten und bereits in Kraft getretenen schriftlichen „Schlichtung“, „Entscheidung“, oder „Urteil“ noch die entsprechende „Benachrichtigung der Unterstützung bei der Durchsetzung“ einzureichen. 

5. Handelt es sich bei dem Pfandrechtgläubiger um eine Organisationseinheit, die bereits abgemeldet ist, sollten die Abmeldebescheinigung dieser Organisationseinheit (Diese Bescheinigung lässt sich von der Behörde für Industrie und Handel ausstellen) und Nachweise, dass der Pfandgeber schon den Kredit abbezahlt hat, vorlegt werden.  

6. Zum Beantragen der Löschung des Pfandrechts bezüglich des Kraftfahrzeugs im Besitz vom Insolvenzunternehmen durch den vom Volksgericht ernannten Insolvenzverwalter sind folgende Unterlagen erforderlich:

(1) Das vom Volksgericht ausgestellte „Zivilurteil“, nachdem es den Insolvenzfall angenommen hat.

(2) Die „Entscheidung“, dass das Volksgericht den Insolvenzverwalter ernennt.

(3) Die Vollmacht des Insolvenzverwalters.

(4) Den Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person.

7. Zum Beantragen der Löschung des Pfandrechts bezüglich des Kraftfahrzeugs im Besitz vom Insolvenzunternehmen durch die vom Volksgericht ernannte Liquidationsorganisation sind folgende Unterlagen erforderlich:

(1) Das vom Volksgericht ausgestellte „Zivilurteil“, nachdem es den Zwangsliquidationsfall angenommen hat.

(2) Die „Entscheidung“, dass das Volksgericht die Liquidationsorganisation ernennt.

(3) Die Vollmacht der Liquidationsorganisation.

(4) Den Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person.

Bearbeitungsprozess

Antragsannahme und Überprüfung -- Werden die Anforderung erfüllt, lassen sich die relevanten Unterlagen sowie Informationen einsammeln und in das System einspeichern. Vermerk und Ausstellung der Kfz-Registrierungsbescheinigung.

Standorte

1. Für Kraftfahrzeuge von Botschaften (Konsulaten) und Personen sowie Organisationen außerhalb des chinesischen Festlandes kann man sich an das Fahrzeugverwaltungsbüro wenden. Antragsteller, die bereits den „Aufenthaltsausweis für die Einwohner von Hongkong, Macao und Taiwan“ erhalten haben, können sich zudem ebenfalls an die Zweigstellen der Fahrzeugverwaltungsbüro wenden.

2. Für sonstige Kraftfahrzeuge kann man sich an eine beliebige Zweigstelle der Fahrzeugverwaltungsbüro wenden.

3. Insolvenzunternehmen können bei dem „Servicezentrum für städtische Angelegenheiten“ den Antrag auf die Löschung des Pfandrechts stellen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00-16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Bearbeitungsdauer

Innerhalb eines Arbeitstags nach dem Datum der Antragsannahme

Gebühren

Gebührenfrei

Tel.

+86-10-12122

I Unter folgenden Umständen wird der Antrag auf Ein- und Austragung des Pfandrechts abgelehnt:

(I) Die vom Inhaber vorgelegten Nachweise oder Dokumente sind ungültig.

(II) Das Kraftfahrzeug erfüllt den staatlichen obligatorischen Verschrottungsstandard. (Kraftfahrzeuge zur Löschung des Pfandrechts ausgeschlossen)

(III) Das Kraftfahrzeug wird vom Volksgericht, der Volksstaatsanwaltschaft, der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörde rechtmäßig gepfändet bzw. beschlagnahmt. 

(IV) Das Fahrzeug wurde gestohlen oder entwendet.

(V) Kraftfahrzeuge, die unter Zollaufsicht stehen, aber vom Zoll die Freigabe oder die Übergabegenehmigung nicht bekamen .

(VI) Sonstige Umstände, die den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften nicht entsprechen.

II Bedeutungen der nachstehenden Wörter:

(I) Der Kfz-Inhaberr bezieht sich auf eine Einzelperson oder eine Einrichtung, eine Organisationseinheit, die das Kraftfahrzeug besitzt.

1. Unter Einzelperson versteht man Einwohner und Militärpersonal (einschließlich der bewaffneten Polizei) auf dem chinesischen Festland, Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao sowie Taiwans, Überseechinesen und Ausländer.

2. Unter Einheit versteht man Behörden, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen und ausländische Botschaften, Konsulate, geschäftsführende Organe und Vertretungen internationaler Organisationen in China.

(II) Identitätsnachweis bezieht sich auf:

1. Der Identitätsnachweis einer Behörde, Firma, öffentlichen Einrichtung und einer gesellschaftlichen Organisation bezieht sich auf entweder das „ Zertifikat des Organisationscodes“ oder die mit dem einheitlichen Sozialkredit-Code versehenen Ausweisdokumenten oder eine mit dem amtlichen Siegel versehene Vollmacht des Unternehmens in Verbindung mit dem Identitätsnachweis des Bevollmächtigten. Wenn der Inhaber eines Kraftfahrzeugs eine interne Abteilung einer Einheit ist und die Anforderungen für die Erlangung des „Zertifikats des Organisationscodes“ nicht erfüllt werden, kann das „Zertifikat des Organisationscodes“ seines Übergeordneten als Identitätnachweis des Fahrzeuginhabers verwendet werden. Wenn es zur Abmeldung, zum Widerruf oder zur Insolvenz von den obengenannten Einheiten kommt und für deren Fahrzeuge ein Antrag auf den Ersatz (Erneuerung) des Kfz-Zulassungsscheins, der Kfz-Kennzeichen und des Fahrzeugscheins gestellt wird, ist der Identitätsnachweis von den abgemeldeten Unternehmen die von der Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel ausgestellte Abmeldebescheinigung; der Identitätsnachweis von den widerrufenen Behörden, öffentlichen Einrichtungen und sozialen Organisationen ist die von der dafür zuständigen Behörde auf höherer Ebene ausgestellte relevante Bescheinigung; der Identitätsnachweis von den bankrotten Unternehmen ist die von der rechtmäßig gegründeten Liquidationsinstitution ausgestellte relevante Bescheinigung.

2. Die Bescheinigungen, die von den ausländischen Botschaften und Konsulaten, den geschäftsführenden Organen und den Vertretungen internationaler Organisationen in China ausgestellt worden sind, gelten als ihre Identitätsnachweise;

3. Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis“ oder der „vorläufige Personalausweis“.

4. Der Identitätsnachweis des Militärpersonals (einschließlich der bewaffneten Volkspolizei) ist der „Personalausweis” oder der „vorläufige Personalausweis”. Vor der Antragstellung des „Personalausweises” dienen die von der zuständigen Militärabteilung überprüften und ausgestellten „Offiziersausweis“, „Zivildienstausweis“, „Soldatenausweis“, „Pensionierungsausweis“ und die von der Truppenabteilung oberhalb der Regimentsstufe ausgestellte Wohnsitzbescheinigung als Identitätsnachweis.

5. Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“. Antragsteller, die die „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den „Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ (das „Ausweis für die Rückkehr von Landsleuten aus Hongkong und Macao“), den „Personalausweis” der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao sowie die von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellte „Aufenthaltsbescheinigung“oder „Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung“ als Identitätsnachweis benutzen.

6. Der Identitätsnachweis für Einwohner Taiwans ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“. Antragsteller, die den „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige“ noch nicht beantragt haben, können stattdessen den von den Behörden für öffentlichen Sicherheit überprüften und ausgestellten „Passierschein zum chinesischen Festland für Taiwan-Ansässige“ mit der Gültigkeitsdauer für mehr als 6 Monaten oder den vom Außenministerium überprüften und ausgestellten „Reiseausweis der Volksrepublik China“ und die von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellte „Aufenthaltsbescheinigung“ oder „Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung“ als Identitätsnachweis benutzen.

7. Der Identitätsnachweis für Überseechinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China“ und die von den Behörden für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Aufenthaltsbescheinigung“ oder „Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung“.

8. Der Identitätsnachweis für Ausländer ist der gültige Reisepass oder andere Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise, ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Aufenthaltsdauer für mehr als 6 Monaten sowie die von der Behörde für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Unterkunftsregistrierungsbescheinigung“.

9. Der Identitätsnachweis für Persona ausländischer Botschaften, Konsulate und der Vertretungen internationaler Organisationen in China ist der vom Außenministerium überprüfte und ausgestellte gültige Identitätsausweis.

10. Identitätsnachweise des vom Volksgericht benannten Insolvenzverwalters:

(1) Das vom Volksgericht ausgestellte „Zivilurteil“, nachdem es den Insolvenzfall angenommen hat.

(2) Die „Entscheidung“, dass das Volksgericht den Insolvenzverwalter ernennt.

(3) Die Vollmacht des Insolvenzverwalters.

(4) Den Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person.

11. Identitätsnachweise des vom Volksgericht benannten Insolvenzliquidationsteams:

(1) Das vom Volksgericht ausgestellte „Zivilurteil“, nachdem es den Zwangsliquidationsfall angenommen hat.

(2) Die „Entscheidung“, dass das Volksgericht die Liquidationsorganisation ernennt.

(3) Die Vollmacht der Liquidationsorganisation.

(4) Den Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person.