Wenn das Eigentumsrecht an einem registrierten Kraftfahrzeug übertragen wird, muss der aktuelle Kraftfahrzeuginhaber am vorgesehenen Ort alle entsprechenden Unterlagen zur Inspektion des Fahrzeugs vorlegen und innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Übergabe des Kraftfahrzeugs eine Umschreibung beantragen.

Die vorzulegenden Unterlagen für eine Umschreibung:

(I) Identitätsnachweis des Kraftfahrzeuginhabers

(II) Im Fall einer Vertretung sind der Identitätsnachweis des Vertreters und die schriftliche Vollmacht des Kfz-Inhabers einzureichen. (Falls die Organisationseinheit in Vertretung, sollte der Identitätsnachweis der dafür zuständigen Person eingereicht werden.)

(III) Registrierungsbescheinigung des Kraftfahrzeugs;

(IV) Fahrzeugschein;

(V) Kfz-Kennzeichen;

(VI) Nachweis über den Ursprung der Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug;

(VII) Für Kraftfahrzeuge unter Zollaufsicht ist auch die „Bescheinigung über die Freigabe der Aufsicht von Fahrzeugen unter der Zollaufsicht der Volksrepublik China“ oder eine vom Zoll genehmigte Übertragungsbescheinigung vorzulegen;

(VIII) Wenn das Eigentumsrecht eines Kraftfahrzeuges der Botschaften (Konsulate) auf eine Behörde, eine Firma, eine Einrichtung oder eine Person übertragen wird, die nicht die Botschaft (das Konsulat) ist, ist auch eine Steuerzahlungsbestätigung oder eine Steuerbefreiungsbescheinigung für das Fahrzeug vorzulegen;

(IX) Für Kraftfahrzeuge, die die Gültigkeitsdauer der Inspektion überschritten haben, sind auch eine Bescheinigung über die bestandene sicherheitstechnischen Inspektion, eine Bescheinigung über die Steuerzahlung oder -befreiung von Fahrzeugen und Schiffen sowie eine Bescheinigung über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge vorzulegen;

(X) Wenn Klein- und Minibus in einer Stadt umgeschrieben werden, muss auch die Mitteilung der Stadt über die Zuteilung für Klein- oder Minibus oder die Bestätigung der aktuellen Zuteilung eingereicht werden;

(XI) Wird ein Kraftfahrzeug in Beijing umgeschrieben, ist auch die Kraftfahrzeugakte einzureichen.

Bearbeitungsprozess

Bearbeitung und Überprüfung -- Werden die Anforderungen erfüllt, lassen sich die abgegebenen Unterlagen sammeln und speichern bzw. ins System eingeben -- Herstellung, Ausstellung bzw. Erteilung der Kfz-Bescheinigung.

Standorte

(I) Kraftfahrzeuge, die einer Botschaft (eines Konsulats), der Personen oder Organisationen außerhalb des chinesischen Festlandes gehören, sollten sich an das Fahrzeugverwaltungsbüro wenden. Motorräder, Fahrzeuge mit einem KFZ-Kennzeichen von JING-A , die nach Umschreibung als Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, technischen Rettungswagen dienen, sollten sich an die Shenghua-Inspektionswerkstatt und an die Gebrauchtwagenhänlder wie Shenghua, Huaxiang, Beichen Yayuncun, Xinfadi, Shunyi zur Inspektion wenden. (Fahrzeuge, deren Rechnungen aus den vier Gebrauchtwagenhändler ausgestellt werden, sollten beim entsprechenden Händler Inspektion durchführen lassen.) Nach einer bestandenen Inspektion sollte beim Fahrzeugverwaltungsbüro eine Umschreibung beantragt werden; Diejenigen, die schon den „Aufenthaltsausweis für Einwohner Hongkong, Macao und Taiwan“ beantragt haben, können sich für ihre Umschreibung ihrer Fahrzeuge an einer Zwergstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros wenden;

(II) Für die anderen Fahrzeuge kann man sich an eine beliebige Zwergstelle des Fahrzeugverwaltungsbüros vom Büro für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing wenden;

(III) Gebrauchte Kraftfahrzeuge, die in Gebrauchtwagenhändler wie Beijing, Yayuncun Beichen, Chengxin, Xinfadi, gehandelt werden, sollten sich für eine Umschreibung an das Fahrzeugverwaltungsbüro des jeweiligen Gebrauchtwagenhändlers wenden.

Die durch ein Interview registrierten Benutzer von der Verkehrsverwaltungs-App „交管 (Jiaoguan) 12123“ können über diese APP ein Kfz-Kennzeichen auswählen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:30-18:00 Uhr, Samstag und Sonntag 9:00-16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)


Bearbeitungsdauer

Die Registrierung  der Umschreibung in Beijing ist innerhalb eines Werktages zu erledigen, während die Registrierung einer Umschreibung nach oder aus Beijing innerhalb von drei Arbeitstagen zu erledigen ist.

Gebühren

Ein provisorisches Kfz-Kennzeichen wird mit CNY ¥5 berechnet. Die reflektierenden Nummernschilder für Kraftfahrzeug mit CNY ¥100 / Paar, reflektierende Nummernschilder für Motorräder mit CNY ¥35 / Paar, reflektierende Nummernschilder für Anhänger mit CNY ¥50 / Paar, Dreirad-Kfz und reflektierende Nummerschilder für Lastwagen mit niedriger Geschwindigkeit mit CNY ¥40 / Paar. Und die Bearbeitungsgebühr für Führerschein CNY ¥10 / Stück.

Tel.

+86-10-12122

I Antragsanforderungen:

(I) Die Fahrzeuge wurden bereits in Beijing registriert (mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen aus anderen Provinzen und Städten, die in Beijing umgeschrieben wurden);

(II) Der Wohnsitz des Fahrzeughalters befindet sich in Beijing (mit Ausnahme derjenigen, die eine Umschreibung nach einer anderen Stadt beantragen);

(III) Die in anderen Provinzen, Städten und autonomen Regionen registrierten Kraftfahrzeuge, die in Beijing Umschreibung beantragen, sollten den Umweltschutzvorschriften dieser Stadt entsprechen;

(IV) Antragunterlagen vorgelegt gemäß den Gesetzen und Vorschriften;

(V) Für Umschreibung der Klein- und Minibusse (mit Ausnahme derjenigen, die eine Umschreibung zu einer anderen Stadt beantragen) sollte der Fahrzeuginhaber über eine gültige Zuteilungsmitteilung der Stadt oder eine Bestätigung über die aktuelle Zuteilung verfügen.

(VI) Das Kraftfahrzeug ist zu prüfen.

II Fälle, bei denen die Umschreibung nicht gestattet ist:

(I) Die vom Inhaber vorgelegten Nachweise oder Dokumente sind ungültig;

(II) Das Kraftfahrzeug stimmt nicht mit den in den Fahrzeugakten aufgezeichneten Daten überein;

(III) Kraftfahrzeuge, die unter Zollaufsicht stehen, aber vom Zoll die Freigabe oder die Übergabegenehmigung nicht bekamen;

(IV) Kraftfahrzeuge befinden sich noch in einer Pfändung;

(V) Kraftfahrzeuge, die an Verstößen gegen die Straßenverkehrssicherheit oder an Verkehrsunfällen beteiligt waren, die noch nicht geklärt worden sind;

(VI) Nichtdurchführung der technischen Sicherheitsinspektion nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Inspektion;

(VII) Der Ursprungsnachweis wurde geändert oder der im Ursprungsnachweis eingetragene Inhaber des Kraftfahrzeuges stimmt nicht mit dem Personalausweis überein.

(VIII) Die Fahrzeuge, deren Nutzungsdauer weniger als ein Jahr als die in den „Vorschriften über die obligatorische Verschrottung von Kraftfahrzeugen“ angegebene Lebensdauer betragen;

(IX) Die Fahrzeuge, die vom Volksgerichtshof, der Volksstaatsanwaltschaft oder der Vollstreckungsbehörde gemäß den Gesetzen konfisziert oder beschlagnahmt wurden;

(X) Die gestohlenen bzw. entwendeten Fahrzeuge;

(XI) Für Umschreibung von Klein- und Minibusse verfügt der Inhaber über keine gültige Zuteilungsmitteilung der Stadt oder keine Bestätigung über die aktuelle Zuteilung.

(XII) Andere Fälle, die nicht den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften entsprechen.

III Bedeutungen der nachstehenden Wörter:

(I) Der Kfz-Inhaber bezieht sich auf eine Einzelperson oder eine Einrichtung, eine Organisationseinheit, die das Kraftfahrzeug besitzt.

1. Einzelpersonen beziehen sich auf Einwohner und Militärangehörige (einschließlich der bewaffneten Polizisten) des chinesischen Festlands, Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao sowie Taiwans, Überseechinesen und Ausländer.

2. Einrichtungen und Organisationseinheiten beziehen sich auf Behörden, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, soziale Organisationen sowie ausländische Botschaften, Konsulate, geschäftsführende Organe und Vertretungen internationaler Organisationen in China.

(II) Identitätsnachweis bezieht sich auf:

1. Der Identitätsnachweis einer Behörde, einer Firma, einer öffentlichen Einrichtung, einer gesellschaftlichen Organisation ist ihre „Organisationscode-Zertifikate“ oder die mit dem einheitlichen Sozialkredit-Code versehenen Ausweisdokumenten oder die mit dem amtlichen Siegel versehene Vollmacht des Unternehmens in Verbindung mit dem Identitätsnachweis des Bevollmächtigten. Wenn der Inhaber eines Kraftfahrzeugs eine interne Abteilung einer Einrichtungen, Organisationseinheit ist und die Anforderungen für die Erlangung des „Organisationscode-Zertifikates“ nicht erfüllt werden, kann das „Organisationscode-Zertifikat“ seines Übergeordneten als Identitätsnachweis des Fahrzeuginhabers verwendet werden. 

2. Die Bescheinigungen, die von ausländischen Botschaften und Konsulaten in China, den geschäftsführenden Organen und den Vertretungen  internationaler Organisationen in China ausgestellt worden sind, gelten als Identitätsnachweise.

3. Der Identitätsnachweis für Einwohner ist der „Personalausweis” oder der „vorläufige Personalausweis”. Für die inländischen Einwohner, die in einem vorläufigen Wohnsitz leben, ist der Identitätsnachweis der „Personalausweis“ oder „provisorischer Personalausweis“ sowie die von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellten Wohnsitz- bzw. provisorische Wohnsitzbescheinigungen.

4. Der Identitätsnachweis des Militärpersonals (einschließlich der bewaffneten Volkspolizei) ist der „Personalausweis” oder der „vorläufige Personalausweis”. Vor der Antragstellung des „Personalausweises” bezieht sich der Identitätsnachweis des Militärpersonals auf die gültigen militärischen Ausweise wie z.B. den von der zuständigen Behörde ausgestellten „Offizierausweis”, „Zivilkaderausweis”, „Soldatenausweis”, „Ausweis für ausscheidende Veteranen“, „Pensionierungsausweis” und die von der Behörde oberhalb des Regimentsniveaus ausgestellte Wohnsitzbescheinigung.

5. Der Identitätsnachweis für Einwohner der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao ist der „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige”. Antragsteller, die den „Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige” noch nicht beantragt haben, können stattdessen den „Passierschein zum chinesischem Festland für Hongkong/Macao-Ansässige” (das „Ausweis für die Rückkehr von Landsleuten aus Hongkong und Macao”), den „Personalausweis” der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao und die von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellte „Aufenthaltsbescheinigung” oder „Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung” als Identitätsnachweis benutzen.

6. Der Identitätsnachweis für Einwohner Taiwans ist der „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige”. Antragsteller, die den „Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige” noch nicht beantragt haben, können stattdessen der von den Behörden für öffentlichen Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Passierschein zum chinesischem Festland für Taiwan-Ansässige” mit der Gültigkeitsdauer für mehr als 6 Monaten oder den vom Außenministerium überprüften und ausgestellten „Reiseausweis der Volksrepublik China” und die von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellte „Aufenthaltsbescheinigung” oder „Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung” als Identitätsnachweis benutzen.

7. Der Identitätsnachweis für Auslandschinesen ist der „Reisepass der Volksrepublik China” bzw. die von den Behörden für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Aufenthaltsbescheinigung” oder „Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung”.

8. Der Identitätsnachweisfür Ausländers ist der bei seiner Einreise gültige Reisepass oder die anderen Reisedokumente, das gültige Visum oder die Aufenthaltserlaubnis mit einer Aufenthaltsdauer für mehr als 6 Monaten sowie die von den Behörden für öffentliche Sicherheit überprüfte und ausgestellte „Bescheinigung der Unterkunftsregistrierung”.

9. Der Identitätsnachweis für Personal ausländischer Botschaften, Konsulate und Vertretungen internationaler Organisationen in China ist der vom Außenministerium überprüfte und ausgestellte gültige Identitätsausweis.

(III) Wohnsitz bezieht sich auf:

1. Der Sitz einer Firma, einer Behörde, einer Einrichtung usw. bezieht sich auf ihren Hauptsitz;

2. Der Wohnsitz einer Privatperson ist die Adresse, die auf ihrem Ausweis vermerkt ist. Der vorläufige Wohnsitz eines inländischen Einwohners ist die Anschrift, die auf der von den Behörden für öffentliche Sicherheit ausgestellten „Wohnsitzbescheinigung“ oder „vorläufigen Wohnsitzbescheinigung“ vermerkt ist.

(IV) Ursprungsnachweis für Kraftfahrzeug bezieht sich auf:

1. Der Ursprungsnachweis eines gekauften Fahrzeuges bezieht sich auf eine Rechnung des Gebrauchtwagens;

2. Als Ursprungsnachweis für Kraftfahrzeuge, die durch Mediation, Beschluss oder Urteil des Volksgerichts übertragen werden, gelten die vom Volksgericht ausgestellte rechtskräftige „Vermittlungsvereinbarung“, „Beschluss“ oder „Urteil“ sowie entsprechende „Vollstreckungsmitteilung“;

3. Als Ursprungsnachweis für Kraftfahrzeuge, die durch Schiedsspruch der Schiedsstelle übertragen werden, gilt der „Schiedsspruch“ sowie die vom Volksgericht ausgestellte „Vollstreckungsmitteilung“;

4. Als Ursprungsnachweis für Kraftfahrzeuge, die aufgrund von Erbschaft, Schenkung, Gewinn, Scheidung oder zum Zwecke der Tilgung einer Schuld den Eigentümer wechseln, gelten entsprechende Unterlagen bezüglich einer Erbschaft, einer Schenkung, eines Gewinns, einer Scheidung nach Vereinbarung, einer Schuldenregelung nach Vereinbarung sowie eine von einem Notar ausgestellte „Notarurkunde“;

5. Als Ursprungsnachweis für Kraftfahrzeuge, die an der Umstrukturierung des Vermögens oder am Erwerb von Vermögen beteiligt sind, gilt das Genehmigungdokument der für die Vermögensverwaltung zuständigen Behörde.

6. Für zugelassene Kraftfahrzeuge, die von Behörden, Einrichtungen, Unternehmen und sozialen Organisationen gekauft und an ihren Untergeordneten zugeteilt wurden, ist der Ursprungsnachweis die von den Behörden, Einrichtungen, Unternehmen und sozialen Organisationen ausgestellte Zuteilungsbescheinigung. Bei Kraftfahrzeugen, die von einem Übergeordneten zurückgerufen oder seinem Untergeordneten zugeteilt werden, ist der Ursprungsnachweis die vom Übergeordneten ausgestellte Zuteilungsbescheinigung.

7. Für die Kraftfahrzeuge, die gestohlenen und entwendeten und von den Behörden der öffentlichen Sicherheit aufgeklärt worden sind sowie den Schaden des ursprünglichen Kfz-Besitzer bereits reguliert worden sind, ist der Ursprungsnachweis die „Bescheinigung über die Übertragung von Rechten und Interessen“.

IV Sonstige Regelungen

(I) Bei der Registrierung eines Transfers ist der derzeitige Kfz-Eigentümer eine Arbeitseinheit und liegt der Wohnort nicht im Zuständigkeitsbereich des Fahrzeugverwaltungsbüros, sollte ihre „Organisationscode-Zertifikate“ oder die mit dem einheitlichen Sozialkredit-Code versehenen Ausweisdokumenten oder die mit dem amtlichen Siegel versehene Vollmacht des Unternehmens in Verbindung mit dem Identitätsnachweis des Bevollmächtigten als Nachweis der Identität des Kfz-Eigentümers vorgelegt werden.

(II) Die zur Eintragung beantragten Kraftfahrzeuge sollten die nationalen und lokalen Normen für Umweltschutz erfüllen. Mit Ausnahme von Straßenbahnen, selbstfahrenden Maschinen auf Rädern und Anhängern.

Für den Antrag auf Eintragung von Motorrädern für Beijing-A-Kennzeichen ist ein Nachweis über die Annullierung oder Austragung des Fahrzeugs vorzulegen.

Stellt ein Unternehmen innerhalb der Kontrolle des Finanzamts der Stadt Beijing einen Antrag auf Eintragungen oder Transfer eines Personkraftwagens, ist die Bescheinigung des Verkehrskontrollebüros vorzulegen.

(III) Wird ein aus der Stadt ausgetragenes Kraftfahrzeug aufgrund der Nichteinhaltung der am eingetragenem Ort gesetzlich festgelegten lokalen Schadstoffemissionsnormen zurückgegeben, so ist es mit einer Bescheinigung der Fahrzeugverwaltung am eingetragenem Ort anzunehmen und die diesbezüglichen Datei- und Computerinformationen wiederherzustellen.

(IV) Hat der ursprüngliche Kfz-Eigentümer dem gegenwärtigen Kfz-Eigentümer bei der gesetzlichen Beschlagnahme und Versteigerung durch ein Volksgericht, eine Volksanwaltschaft oder eine Strafverfolgungsbehörde oder bei einem gesetzlichen Schiedsspruch durch eine Schiedsstelle oder bei der Vermittlung, der Entscheidung oder dem Urteil über die Übertragung des Kfz-Eigentums durch ein Volksgericht keinen Kfz-Kennzeichenschein, kein Nummernschild oder keinen Führerschein vorgelegt bekommen, sollte der gegenwärtige Kfz-Eigentümer bei der Registrierung der Übertragung die vom Volksgericht ausgestellte „Mitteilung über die Unterstützung bei der Vollstreckung “ oder die von der Volksanwaltschaft oder der Verwaltungsstrafverfolgungsbehörde ausgestellte Bescheinigung die Umregistrierung beantragen und einen Ersatz-Kfz-Zulassungsschein erhalten.

(V) Nach der Eintragung für Kfz-Übertragung oder -Abmeldung kann der früheren Kfz-Inhaber bei der Kfz-Eintragung einen Antrag auf die Benutzung des früheren Kfz-Kennzeichens stellen. Jedoch sind die nachstehenden Bedingungen zu erfüllen:

1. Ein Antrag ist innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragungs- oder der Abmeldungseintragung zu stellen;

2. Der Kfz-Inhaber besitzt das frühere Kraftfahrzeug für mindestens 1 Jahr;

3. Die Verstöße gegen die Straßenverkehrssicherheit oder die Verkehrsunfälle, die sich auf das frühere Kraftfahrzeug beziehen, wurden schon fertig behandelt.