Ausländer, die in Beijing Haushaltsdienstleistungen erbringen, bei hochrangigen, innovativen und unternehmerischen ausländischen Talenten sowie hochqualifizierten Talenten aus Hongkong und Macao beschäftigt sind, denen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis erteilt wurde.
1. Gültiger Reisepass oder andere gültige internationale Reiseausweise der Haushaltshilfe aus dem Ausland.
2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefülltes „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem aktuellen 2-Inch (3.5*5.3cm) biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.
3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.
4. Unterlagen des Arbeitgebers:
(1) Gültige Reisedokumente: Ausländische hochqualifizierte Talente als Arbeitgeber müssen einen gültigen Reisepass oder andere internationale Reisedokumente, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine in Beijing ausgestellte Arbeitsaufenthaltserlaubnis vorlegen. Hochqualifizierte Talente aus Sonderverwaltungszone Hongkong oder Macao müssen einen Hongkong- oder Macao-Personalausweis sowie die „Passierschein nach Chinesischem Festland für Hongkong/Macao-Ansässige“ vorlegen.
(2) Weitere Nachweise des Arbeitgebers:
a. Das von der Organisationsabteilung des Zentralkomitees der KPC,dem Ministerium für Humanressourcen und soziale Sicherheit, der Staatsverwaltung für Angelegenheiten von auswärtigen Experten, der Organisationsabteilung des Parteikomitees der Stadt Beijing oder dem Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit Beijing oder das Büro für Angelegenheiten von auswärtigen Experten der Stadt Beijing ausgestellte „Bestätigungsschreiben für ausländische hochqualifizierte Fachkräfte“.
b. Arbeitsvertrag und Garantiebrief für hochqualifizierte Fachkräfte von Unternehmen, die von dem Ausschuss für Wissenschaft und Technik der Stadt Beijing anerkannt sind.
5. Bewerbungsschreiben des Arbeitgebers.
6. Arbeitsvertrag.
7. Finanzgarantie (Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug unter dem Namen des Arbeitgebers mit einem Saldo von mindestens CNY ¥100.000 in China).
8. Gültige persönliche Unfallversicherung für ausländische Haushaltshilfe in China.
9. Antragsteller ab 18 Jahren, der die Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von min. 1 Jahr beantragt, muss die von Abteilung für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne in China ausgestellte „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer“ einreichen. „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer“ ist ab der Ausstellung 6 Monate gültig.
1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.
Adresse: Andingmen Dong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße).
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.
Adresse: Hof 22, Shuangyushu Beili A, Bezirk Haidian
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle in Bezirk Chaoyang des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.
(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für Öffentliche Sicherheit“ bzw. ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung Innovation und Entwicklung Beijing“ erfüllen, bzw. nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: 1. und 2. Etagen, Gebäude 304, BEZ IT PARK, Jiuxianqiaobei Straße A-10, Bezirk Chaoyang, Beijing
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle in Bezirk Shunyi des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.
(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für Öffentliche Sicherheit“ bzw. ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung Innovation und Entwicklung Beijing“ erfüllen, bzw. nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: Bürogebäude 3, Tianzhudong-Straße A, 1. und 2. Etagen, Bezirk Shunyi, Beijing
Öffnungszeiten: montags.-samstag. 9:00-17:00 Uhr
5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle in Bezirk Shijingshan des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.
(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: Gu Cheng Nan Li A-3, Bezirk Shijingshan
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00—12:00 Uhr; 13:30—17:30 Uhr.
6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle in Bezirk Tongzhou des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.
(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)
Adresse: Beiguan-Straße 19, Yongshun Gemeinde, Bezirk Tongzhou, Beijing
Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr
Ab Entgegennahme ist die Aufenthaltserlaubnis in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstage fertigzustellen.
Die Gebühren für die ausländische Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von weniger als 1 Jahr betragen in Höhe von CNY ¥400 (pro Antragsteller).
Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) bis zu 3 Jahren betragen CNY ¥800 (pro Antragsteller).
Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 3 Jahren (einschließlich 3 Jahre) bis zu 5 Jahren betragen CNY ¥1000 (pro Antragsteller).
1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen.
2. Alle Unterlagen müssen im Original und Kopie vorgelegt werden.
3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.
4. Die von der Haushaltregistrierung abzumeldenden Antragsteller sollen erst dann den Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.
1. Wenn ein Ausländer mit gültiges Visum nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, muss der Inhaber ab der Einreise innerhalb von 30 Tage den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis stellen.
2. Sollte der in China ansässigen Ausländer die Gültigkeit seine Aufenthaltserlaubnisse verlängern lassen, muss er dieses mindestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit seine Aufenthaltserlaubnisse den Antrag stellen.
3. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers aufbewahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig in China aufhalten.
4. Für Änderung von Anmeldungsinformationen der Aufenthaltserlaubnis und Geburtsregistration von Ausländern (einschließlich: Vor- und Nachname, Geschlecht und Geburtsdatum des Inhabers, Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer, Ausstellungsdatum /-ort, Dokumentennummer des Reisepasses oder des anderen internationalen Reisedokuments.) muss der Dokumenteninhaber innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Änderung der Anmeldungsinformationen bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für Öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts die Erledigung der Änderung beantragen.
5. Bei Entlassung, Änderung des Arbeitsorts oder Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften für Ein- und Ausreise, Tod und Verschwinden des Ausländers soll dessen Arbeitgeber rechtzeitig dem Einreise- und Ausreiseverwaltungsorgane informieren.
6. Die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit kann durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.
7. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.
Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.