1. Die ausländischen Studenten, die einen Abschluss an Chinas Hochschulen und Universitäten erworben haben, und bereit sind, ein eigenes Unternehmen in Beijing zu gründen.

2. Ausländer, die planen, in Beijing zu investieren oder ein innovatives Unternehmen zu gründen.

1. Gültiger Reisepass oder andere gültige internationale Reiseausweise. 

2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefülltes „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem aktuellen 2-Inch (3.5*5.3cm) biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.

3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben. 

4. Weitere Unterlagen von ausländischen Hochschulabsolventen, die planen in Beijing eigenes Unternehmen zu gründen: 

(1) Bewerbungsschreiben der Bewerber oder ihres Arbeitgebers; 

(2) das Abschlusszertifikat der Hochschuleinrichtungen Chinas;   

(3) Von zuständigen Verwaltungsabteilung der Branche ausgestellte offizielle Dokumente zur Genehmigung einer innovative Existenzgründung 

5. Andere unterstützende Dokumente von ausländischen Hochschulabsolventen in China, die eine Investition oder die Gründung innovativer Unternehmen planen: 

(1) Bewerbungsschreiben des Antragstellers und des Unternehmensplans;  

(2) Einlagenzertifikat oder Kontoauszug einer Bank in China (nicht weniger als 50.000 RMB)  

(3) Eines der folgenden zusätzlichen Dokumente ist vorzulegen:

a. Bescheinigung(en) über geistige Eigentumsrechte oder Patente in China oder im Ausland, die sich im Besitz des Antragstellers befinden (geistige Eigentumsrechte oder Patente im Ausland müssen von örtlichen Botschaften oder Konsulaten Chinas beglaubigt werden)

b. Referenzschreiben der zuständigen Regierungsbehörden über die Investition des Antragstellers in Peking 

c. Einladungsschreiben und Garantieerklärung, ausgestellt von der örtlichen Gastgeberorganisation oder dem Partner. Die Gastgeberorganisation muss eine Steuerbescheinigung des Vorjahres vorlegen. Der Partner in Beijing muss ein Zertifikat ohne strafrechtliche Einträge in China vorlegen (ausgestellt innerhalb der letzten sechs Monate).  

6. Antragsteller ab 18 Jahren, der die Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von min. 1 Jahr beantragt, muss die von Abteilung für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne in China ausgestellte „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer“ einreichen. „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung der Ausländer“ ist ab der Ausstellung 6 Monate gültig.

1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.

Adresse: Andingmen Dong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße).

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.

Adresse: Hof 22, Shuangyushu Beili A, Bezirk Haidian

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle in Bezirk Chaoyang des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing. (Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für Öffentliche Sicherheit“ bzw.  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung Innovation und Entwicklung Beijing“ erfüllen, bzw. nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: 1. und 2. Etagen, Gebäude 304, BEZ IT PARK, Jiuxianqiaobei Straße A-10, Bezirk Chaoyang, Beijing.

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00Uhr

4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle in Bezirk Shunyi des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für Öffentliche Sicherheit“ bzw.  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung Innovation und Entwicklung Beijing“ erfüllen, bzw. nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.) 

Adresse: Bürogebäude 3, Tianzhudong-Straße A, 1. und 2. Etagen, Bezirk Shunyi, Beijing.

Öffnungszeiten: montags.-samstag. 9:00-17:00 Uhr

5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle in Bezirk Shijingshan des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.

(nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Gu Cheng Nan Li A-3, Bezirk Shijingshan.

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00—12:00 Uhr; 13:30—17:30 Uhr

6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle in Bezirk Tongzhou des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing. 

(nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Beiguan-Straße 19, Yongshun Gemeinde, Bezirk Tongzhou, Beijing.

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

  • Zeitraum & Gebühren
  • Hinweise
  • Rechtliche Hinweise

Ab Entgegennahme ist der Aufenthaltserlaubnis in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstage fertigzustellen.

Die Gebühr für eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von weniger als einem Jahr beträgt CNY ¥400 (pro Antragsteller).

Die Gebühr für eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von ein bis drei Jahren (einschließlich 1 Jahr) beträgt CNY ¥800 (pro Antragsteller).

Die Gebühr für eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von drei bis fünf Jahren (einschließlich 3 Jahren) beträgt CNY ¥1.000 (pro Antragsteller).

1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen.

2. Wenn der ausländische Hochschulabsolvent während der Zeit der Unternehmensgründung bei einem Unternehmen in Beijing angestellt ist, kann er/sie eine Aufenthaltsgenehmigung für die Arbeit gemäß den Bestimmungen beantragen.

3. Alle Unterlagen müssen im Original und Kopie vorgelegt werden.

4. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.

5. Die von der Haushaltregistrierung abzumeldenden Antragsteller sollen erst dann den Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.

1. Wenn ein Ausländer mit gültiges Visum nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, muss der Inhaber ab der Einreise innerhalb von 30 Tage den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis stellen.

2. Wenn ein in China wohnender Ausländer seine Aufenthaltsfrist zur Verlängerung beantragt, muss er innerhalb von 30 Tagen ab dem Ablaufdatum der Gültigkeit den Antrag stellen.

3. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers aufbewahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig in China aufhalten.

4. Für Änderung von Anmeldungsinformationen der Aufenthaltserlaubnis und Geburtsregistration von Ausländern (einschließlich: Vor- und Nachname, Geschlecht und Geburtsdatum des Inhabers, Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer, Ausstellungsdatum /-ort, Dokumentennummer des Reisepasses oder des anderen internationalen Reisedokuments.) muss der Dokumenteninhaber innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Änderung der Anmeldungsinformationen bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für Öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts die Erledigung der Änderung beantragen.

5. Bei Entlassung, Änderung des Arbeitsorts oder Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften für Ein- und Ausreise, Tod und Verschwinden des Ausländers soll dessen Arbeitgeber rechtzeitig dem Einreise- und Ausreiseverwaltungsorgane informieren.

6. Die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit kann durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.

7. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.

Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.