Ein Ausländer, der derzeit in Beijing arbeitet, kann auf eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von mindestens 90 Tagen bis maximal 5 Jahren beantragen. Die folgenden Informationen könnten Ihnen helfen:

1. Gültiger Reisepass oder andere gültige internationale Reisenachweise.

2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefüllter „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem aktuellen 2-Inch (3.5*5.3cm) biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.

3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.

4. Antragsteller ab 18 Jahren, die eine Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von min. 1 Jahr beantragen, müssen die von der Abteilung für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne in China ausgestellte „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ einreichen. Die „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ ist ab der Ausstellung 6 Monate gültig.

Wenn die „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ dem Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing oder anderen zuständigen Abteilungen für ausländische Experten beim Antrag auf die Arbeitserlaubnis  eingereicht wurde, ist es unnötig, sie erneut vorzulegen.

Ein Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis muss Folgendes vorlegen:

1. Die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“, die vom Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit Beijing oder einer anderen zuständigen Behörde für ausländische Experten ausgestellt wird;

2. Stellungnahme des Arbeitsgebers zur Zustimmung des Visumsantrags.

Ein Ausländer ohne Arbeitserlaubnis muss Folgendes vorlegen:

1. Das „Meldeschreiben für die Arbeitserlaubnis für Ausländer“, die vom Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit Beijing oder einer anderen zuständigen Behörde für ausländische Experten ausgestellt wird (mit mehr als 90 Arbeitstagen in China);

2. Stellungnahme des Arbeitgebers zur Zustimmung des „Antrags auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“.

Ein Ausländer, der in Beijing an einer Kultur- oder Sportaktivität teilnimmt, muss Folgendes vorlegen: 

1. Die Aufführungsgenehmigung, die von der zuständigen Behörde für Kultur und Sport ausgestellt wird;

2. Betreffende Korrespondenzen und Listen.

Ein Ausländer, der bei einem ausländischen Kulturzentrum arbeitet, muss Folgendes vorlegen:

1. Ein Ausländer mit einem Dienstpass muss die „Bestätigung für das von der Regierung des Entsendestaats zugewiesenen Personals“ vorlegen;

2. Ein Ausländer mit einem gewöhnlichen Reisepass muss die „Bestätigung der Beschäftigung vom ausländischen Kulturzentrum“ und die „Arbeitserlaubnis für Ausländer“ vorlegen.

1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Adresse: Andingmen Dong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße).

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing 

Adresse: Hof 22, Shuangyushu Beili A, Bezirk Haidian

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw.  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: 1. und 2. Etage, Gebäude 304, BEZ IT PARK, Jiuxianqiaobei Straße A-10, Bezirk Chaoyang

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw.  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: 1. und 2. Etage, Bürogebäude 3, Tianzhudong-Straße 3, , Bezirk Shunyi

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Guchengnanli A-3, Bezirk Shijingshan

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-12:00 Uhr; 13:30-17:30 Uhr

6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Beiguan-Straße 19, Yongshun Gemeinde, Bezirk Tongzhou

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

Bitte entrichten Sie die Antragsgebühr und holen Sie die Erlaubnis in der Dienststelle für Visumsanträge ab.

  • Zeitraum und Gebühren
  • Hinweise
  • Rechtliche Hinweise

Ab Entgegennahme wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstagen fertiggestellt.

Die Gebühren für die ausländische Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von weniger als 1 Jahr betragen CNY ¥400 (pro Antragsteller).

Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) bis zu 3 Jahren betragen CNY ¥800 (pro Antragsteller).

Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 3 Jahren (einschließlich 3 Jahre) bis zu 5 Jahren betragen CNY ¥1000 (pro Antragsteller).

1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen. Antragsteller, die über 60 Jahre alt und krankheitsbedingt verhindert oder vom Staat benötigte hochqualifizierte Fachkräfte bzw. dringend benötigte Spezialisten sind, können die einladende Organisation oder eine Dienstleistungsagentur (gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten) bevollmächtigen. Wenn die Einreise- und Ausreiseverwaltung eine persönliche Vorsprache fordert, müssen Antragsteller diese wahrnehmen.

2. Alle Unterlagen müssen im Original und als Kopien vorgelegt werden.

3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.

4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller können erst dann einen Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.

1. Wenn ein Ausländer mit gültigem Visum nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, muss der Inhaber den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen ab der Einreise stellen.

2. Sollte der in China ansässige Ausländer die Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, muss er den Antrag mindestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis stellen.

3. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig auf dem chinesischen Festland aufhalten.

4. Für Änderungen von Anmeldungsinformationen der Aufenthaltserlaubnis und Geburtsregistration von Ausländern (einschließlich: Vor- und Nachname, Geschlecht und Geburtsdatum des Inhabers, Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer, Ausstellungsdatum/-ort, Dokumentennummer des Reisepasses oder eines anderen internationalen Reisedokuments) muss der Dokumenteninhaber die Änderung innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Änderung der Anmeldungsinformationen bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts beantragen.

5. Bei Entlassung, Änderung des Arbeitsorts oder Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften für Ein- und Ausreise, Tod und Verschwinden des Ausländers sollte der Arbeitgeber die Einreise- und Ausreiseverwaltungsorgane zeitnah informieren.

6. Die Einreise- und Ausreiseverwaltungen der Organe für öffentliche Sicherheit können durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.

7. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.

Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.