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Ausländer, die zur Erledigung einer kurzfristigen Arbeitsaufgabe einreisen, sind diejenigen, die aus den nachstehenden Gründen und mit einem Visum (Typ Z) nach China einreisen und sich nicht länger als 90 Tage in China aufhalten. Sie können eine Arbeitserlaubnis mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen beantragen. 

1. Sie arbeiten bei einem inländischen Partner, um eine bestimmte Technik-, Forschungs-, Verwaltungs- und Beratungsarbeit zu erledigen;

2. Sie (einschließlich Trainer und Sportler) nehmen an einem Training einer inländischen Sportorganisation teil.

3. Sie führen Dreharbeiten (einschließlich Werbung und Dokumentarfilm) durch;

4. Sie nehmen an einer Modenschau (einschließlich Automodelle, gedruckte Werbung, etc.) teil;

5. Sie nehmen an einer auswärtigen kommerziellen Aufführung teil;

6. Weitere Fälle, die vom Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit genehmigt werden.

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Ausländer, die das Aufenthaltsverfahren innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise in China erledigen müssen und dessen Registrierungsort der Arbeitseinheit oder Aufführungsort in Beijing ist, müssen bei der Ein- Auswanderungsbehörde mit den folgenden Dokumenten eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis beantragen.

1. Gültiger Reisepass oder andere gültige internationale Reisenachweise.

2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefüllter „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem aktuellen 2-Inch (3.5*5.3cm) biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.

3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.

4. Kunstaufführungsgruppen oder Einzelpersonen, die für kurzfristige kommerzielle Aufführungen nach China einreisen, müssen die von der zuständigen Kulturbehörde ausgestellte Genehmigung (für die Aufführungsgruppen ist die Liste der Schauspieler vorzulegen) und den „Nachweis für kurzfristige Arbeit von Ausländern in China“ vorlegen.

5. Ausländer, die zur Erledigung einer kurzfristigen Arbeit nach China einreisen, müssen das „Meldeschreiben für die Arbeitserlaubnis für Ausländer“, das vom Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit der Stadt Beijing ausgestellt wird, vorlegen (mit nicht mehr als 90 (einschließlich) Arbeitstagen in China).

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Ab Entgegennahme wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstagen fertiggestellt.

Gebühren

Die Gebühren für die ausländische Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von weniger als 1 Jahr betragen CNY ¥400 (pro Antragsteller).

Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) bis zu 3 Jahren betragen CNY ¥800 (pro Antragsteller).

Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 3 Jahren (einschließlich 3 Jahre) bis zu 5 Jahren betragen CNY ¥1000 (pro Antragsteller).

Standorte und Öffnungszeiten

1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Adresse: Andingmen Dong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße).

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Adresse: Hof 22, Shuangyushu Beili A, Bezirk Haidian

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw.  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: 1. und 2. Etage, Gebäude 304, BEZ IT PARK, Jiuxianqiaobei Straße A-10, Bezirk Chaoyang

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw.  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: 1. und 2. Etage, Bürogebäude 3, Tianzhudong-Straße 3, Bezirk Shunyi

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Guchengnanli A-3, Bezirk Shijingshan

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-12:00 Uhr; 13:30-17:30 Uhr

6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Beiguan-Straße 19, Yongshun Gemeinde, Bezirk Tongzhou

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

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1. Beim ersten Antrag muss der Antragsteller persönlich vorsprechen. Antragsteller, die vom Staat benötigte hochqualifizierte Fachkräfte bzw. dringend benötigte Spezialisten sind, können die einladende Organisation oder eine Dienstleistungsagentur (gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten) bevollmächtigen. Wenn die Einreise- und Ausreiseverwaltung eine persönliche Vorsprache fordert, müssen Antragsteller diese wahrnehmen.

2. Wenn sich ein Ausländer, der mit einem Z-Visum eingereist ist, für 30 Tage in China aufhält, darf nur die innerhalb der Genehmigungsfrist zulässige Arbeit in zwei Sprachen im Feld der Visumsanmerkung angegeben werden. Zusätzlich darf sich der Ausländer nur innerhalb der im Z-Visum angegebenen Aufenthaltsfrist in China aufhalten. In diesem Fall ist es unzulässig, das Visum zu verlängern, zu ersetzen oder eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.    

3. Für einen ausländischen Schauspieler mit Aufenthaltserlaubnis, der an einem anderen inländischen Ort an einer Aufführung teilnimmt, ist es unnötig, das Aufenthaltsbeantragungsverfahren erneut durchzuführen.

4. Nachdem ein Ausländer mit dem „Nachweis für kurzfristige Arbeit von Ausländern in China“ die kurzfristige Arbeit abschlossen hat, kann er beim Büro für Humanressourcen und soziale Sicherheit ein Beschäftigungsverfahren beantragen, solange er innerhalb der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis von einem inländischen Arbeitsgeber beschäftigt wird.

5. Wenn ein Ausländer, der aus einem Land, das mit China ein gegenseitiges Visumbefreiungsabkommen abgeschlossen hat, zur Erledigung einer kurzfristigen Arbeit nach China einreist, muss er vor der Einreise den „Nachweis für kurzfristige Arbeit von Ausländern in China“ erhalten und bei der chinesischen Visabehörde im Ausland das Z-Visum beantragen.

6. Alle Unterlagen müssen im Original und als Kopien vorgelegt werden.

7. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.

8. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller können erst dann einen Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.

9. Antragsteller unter 18 Jahren müssen für die erste Beantragung Unterlagen wie die eigene Geburtsurkunde (Geburtspapier), die Reisepässe und die ausländische unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Eltern etc. zur Verifizierung der Staatsangehörigkeit einreichen.

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1. Wenn ein Ausländer mit gültigem Visum nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, muss der Inhaber den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen ab der Einreise stellen.

2. Wenn ein Ausländer seine Visumsdauer verlängert, muss er den Antrag innerhalb von 7 Tagen vor dem Ablauf der auf dem Visum angegebenen Frist bei der zuständigen Verwaltungsbehörde für Ein- und Ausreise des öffentlichen Sicherheitsorgans der örtlichen Volksregierung oberhalb Kreisebene stellen.

3. Sollte der in China ansässige Ausländer die Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, muss er den Antrag mindestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis stellen.

4. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig auf dem chinesischen Festland aufhalten.

5. Die Einreise- und Ausreiseverwaltungen der Organe für öffentliche Sicherheit können durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.

6. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.

Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.