Dieses Merkblatt ist für Familienmitglieder in Beijing (Familienmitglieder sind Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder und Ehepartner von Kindern) von Ausländern sowie minderjährige Kinder von Chinesen aus Übersee und Ausländern mit chinesischer Abstammung in Beijing.

Ein Antragsteller im Alter unter 18 oder über 60 Jahren kann eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von min. 180 Tagen und max. 3 Jahren beantragen (Die Gültigkeit für den minderjährigen Antragsteller darf das Datum, an dem er 18 Jahre alt wird, nicht überschreiten). Andere Personen können eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 180 Tagen und höchstens 2 Jahren beantragen.

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1. Gültiger Reisepass oder andere gültige internationale Reiseausweise.

2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefüllter „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem aktuellen 2-Inch (3.5*5.3cm) biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.

3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben

4. Ausländer, die einen Familienbesuch beantragen, müssen Folgendes einreichen:

(1) Nachweis der Familienbeziehungen oder der Verwandtschaft:

a. Antragsteller, die mit einem Visum (Typ Q1, Q2) müssen ein Schreiben vorlegen, in dem die Beziehung der Familienmitglieder erläutert wird.

b. Antragsteller, die mit einer anderen Art von Visa eingereist sind, müssen Nachweise der Familienbeziehungen oder der Verwandtschaft wie Eheurkunde, Geburtsurkunde (Geburtspapier), notarielle Urkunden sowie entsprechende Nachweise über Familienbeziehungen oder Verwandtschaft vorlegen. (Nachweise über Familienbeziehungen oder Verwandtschaft, die von der zuständigen Abteilung oder einem Notar im Ausland ausgestellt werden, müssen von der chinesischen Botschaft oder dem Konsulat in diesem Land beglaubigt werden).

Zusätzliche Anmerkungen: Sollten die oben genannten Unterlagen nicht vollständig vorliegen, sind alternative Unterlagen auf eigenen Wunsch zum Nachweis vorzulegen. Bei einer erneuten Beantragung und derselben zu besuchenden Person wird der Nachweis der Familienbeziehungen oder der Verwandtschaft nicht mehr benötigt.

(2) Identitätsdokumente der zu besuchenden Person und Aufenthaltsdokumente des tatsächlichen Aufenthaltsortes für mehr als sechs Monate.

a. Ausweis von chinesischen Festland-Ansässigen: der Beijinger Hukou (oder Aufenthaltskarte, Aufenthaltsausweis, Arbeits-Aufenthaltsausweis) und Personalausweis.

b. Ausweis von Übersee-Chinesen: Chinesischer Reisepass und unbefristeter Aufenthaltsausweis, Anmeldeformular für eine temporäre Unterkunft für eine Wohndauer länger als 6 Monate.

c. Ausweis von Hongkong/Macao-Ansässigen: Passierschein zum chinesischen Festland für Hongkong/Macao-Ansässige, Anmeldeformular für eine temporäre Unterkunft für eine Wohndauer länger als 6 Monate oder Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige.

d. Ausweis von Taiwan-Ansässigen: Passierschein zum chinesischen Festland für Taiwan-Ansässige, Anmeldeformular für eine temporäre Unterkunft für eine Wohndauer länger als 6 Monate oder Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige.

e. Ausweis von Ausländern: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer.

5.  Ausländer, die eine Pflegeunterbringung beantragen, müssen Folgendes vorlegen:

(1) Eine Kopie der Geburtsurkunde (Geburtspapier) des Kindes in der Pflegefamilie.

(2) Eine Kopie des Reisepasses der ausländischen Eltern. Falls ein oder beide Elternteil/e Chinese/n ist/sind, eine Kopie der ausländischen Daueraufenthaltsgenehmigung.

(3) Schriftliche Vollmacht der Eltern des Pflegekindes, in der eindeutig auf das beauftragte Pflegekind oder die Vormundschaft sowie die Pflegedauer hingewiesen wird.

(4) Schreiben zur Entgegennahme des Auftrags des Auftragnehmers

(5) Der Hukou des Beauftragten (oder Aufenthaltskarte, Aufenthaltsausweis, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis) sowie Personalausweis.

6. Antragsteller ab 18 Jahren, die eine Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von min. 1 Jahr beantragen, müssen die von der Abteilung für Einfuhr-Ausfuhrkontrolle und Quarantäne in China ausgestellte „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ einreichen. Die „Prüfbescheinigung zur Aufzeichnung über die ärztliche Untersuchung von Ausländern“ ist ab der Ausstellung 6 Monate gültig.

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Ab Entgegennahme wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel innerhalb von 7 Arbeitstagen fertiggestellt.

Gebühren

Die Gebühren für die ausländische Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von weniger als 1 Jahr betragen CNY ¥400 (pro Antragsteller).

Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 1 Jahr (einschließlich 1 Jahr) bis zu 3 Jahren betragen CNY ¥800 (pro Antragsteller).

Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von 3 Jahren (einschließlich 3 Jahre) bis zu 5 Jahren betragen CNY ¥1000 (pro Antragsteller).

Standorte und Öffnungszeiten

1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Adresse: Andingmen Dong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße)【东城区安定门东大街2号(二环路北小街桥东南侧)】

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

Adresse: Hof 22, Shuangyushu Beili A, Bezirk Haidian(海淀区双榆树北里甲22号院)

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw. ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: 1. und 2. Etage, Gebäude 304, BEZ IT PARK, Jiuxianqiaobei Straße A-10, Bezirk Chaoyang(朝阳区酒仙桥北路甲10号电子城IT产业园304楼1-2层)

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00Uhr

4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit“ bzw. ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung von Innovationen und Entwicklung Beijings“ erfüllen, bzw. Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: 1. und 2. Etage, Bürogebäude 3, Tianzhudong-Straße 3, Bezirk Shunyi(顺义区天柱东路甲3号办公楼1-2层)

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Guchengnanli A-3, Bezirk Shijingshan(石景山区古城南里甲3号)

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-12:00 Uhr; 13:30-17:30 Uhr

6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing

(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Adresse: Beiguan-Straße 19, Yongshun Gemeinde, Bezirk Tongzhou(通州区永顺镇北关大街19号)

Öffnungszeiten: montags-samstags 9:00-17:00 Uhr

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1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen. Antragsteller, die unter 16 oder über 60 Jahre alt und krankheitsbedingt verhindert sind, können die einladende Person, eigene Familienangehörige oder eine Dienstleistungsagentur (gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten) bevollmächtigen. Wenn die Einreise- und Ausreiseverwaltung eine persönliche Vorsprache fordert, müssen Antragsteller diese wahrnehmen.

2. Alle Unterlagen müssen im Original und als Kopien vorgelegt werden.

3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.

4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller können erst dann einen Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.

5. Antragsteller unter 18 Jahre müssen für die erste Beantragung Unterlagen wie die eigene Geburtsurkunde (Geburtspapier), die Reisepässe und die ausländische unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Eltern etc. zur Verifizierung der Staatsangehörigkeit einreichen.

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1. Wenn ein Ausländer mit gültigem Visum nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte, muss der Inhaber den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen ab der Einreise stellen.

2. Sollte der in China ansässige Ausländer die Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, muss er den Antrag mindestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit seiner Aufenthaltserlaubnis stellen.

3. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig auf dem chinesischen Festland aufhalten.

4. Für Änderungen von Anmeldungsinformationen der Aufenthaltserlaubnis und Geburtsregistration von Ausländern (einschließlich: Vor- und Nachname, Geschlecht und Geburtsdatum des Inhabers, Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer, Ausstellungsdatum/-ort, Dokumentennummer des Reisepasses oder eines anderen internationalen Reisedokuments) muss der Dokumenteninhaber die Änderung innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Änderung der Anmeldungsinformationen bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts beantragen.

5. Die Einreise- und Ausreiseverwaltungen der Organe für öffentliche Sicherheit können durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.

6. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.

Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.