Sie können eine Verlängerung des C-Visums beantragen, wenn Sie:
-Crew-Mitglieder an Bord eines internationalen Zuges sind;
-Crew-Mitglieder an Bord eines internationalen Flugzeuges sind;
-Crew-Mitglieder an Bord eines internationalen Schiffs bzw. dessen mitreisenden Familienangehörigen sind;
-Fahrzeugführer im internationalen Transportwesen sind.
1. Gültiger Reisepass oder andere gültige internationale Reiseausweise
2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem aktuellen 2-Inch (3.5*5.3cm)biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.
3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.
4. Ein Einladungsschreiben der zuständigen Regierungsbehörde oberhalb der Landkreisebene in Beijing oder eines Unternehmens für zivilen Luft-/Schienen-/Straßen-/Hafentransport mit Angaben zu Details des Aufenthalts des Antragsstellers in China. Die Angaben müssen umfassend, ausführlich und inhaltlich korrekt sein.
1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing; Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing; Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstellen in den Bezirken Chaoyang, Shunyi und Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: montags - samstags 09:00-17:00;
2. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: montags - samstags 09:00-12:00; 13:30-17:30
Für gesetzliche Feiertage gelten separate Regelungen.
Tel. für Anfragen: +86-10-84020101
Tel. für Aufsicht: +86-10-84015300
1. Für eine Verlängerung kann ein Aufenthalt bis max. 30 Tage beantragt werden.
2. Die Verlängerung eines aktuellen Visums gilt nur für die letzte Einreise und hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Einreisen oder die Geltungsdauer des Originalvisums. Die Gesamtverlängerung darf die ursprüngliche Aufenthaltsdauer des Originalvisums nicht überschreiten.
1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen.
2. Alle Unterlagen müssen im Original und als Kopien vorgelegt werden.
3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen chinesische Übersetzungen vorliegen.
4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller können erst dann einen Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.
5. Antragsteller unter 18 Jahren müssen für die erste Beantragung Unterlagen wie die eigene Geburtsurkunde (Geburtspapier), die Reisepässe und die ausländische unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Eltern etc. zur Verifizierung der Staatsangehörigkeit einreichen.
1. Ausländer, die eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen, müssen spätestens 7 Tage vor dem Fristende des Visums den Antrag bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts stellen.
2. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig auf dem chinesischen Festland aufhalten.
3. Die Einreise- und Ausreiseverwaltungen der Organe für öffentliche Sicherheit können durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.
4. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.
Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.