Wenn chinesischstämmige Ausländer sich für Funktionäre der Bereiche Wissenschaft, Bildung, Kultur und Kunst, Gesundheitswesen in Beijing aufhalten, kann eine Verlängerung oder Erneuerung des Visums wie folgt beantragt werden.

1. Gültiger Reisepass oder andere internationale Reiseausweise

2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/unbefristete Aufenthaltserlaubnisfür Ausländer“, versehen mit einem 2-Inch (3.5*5.3cm)aktuellen biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.

3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.

4. Unterlagen zur Überprüfung der Personalien der chinesischstämmigen Ausländer:

a. Wenn der Antragsteller früher die chinesische Staatsangehörigkeit besaß, soll er eines der relevanten Dokumente wie den Personalausweis, den Hukou, den chinesischen Reisepass oder die vom Ministerium für öffentliche Sicherheit ausgestellte Bescheinigung über den Verzicht auf die Staatsbürgerschaft vorlegen. 

b. Wenn ein oder beide Elternteile des Antragstellers chinesischstämmige Ausländer ist/sind, müssen die im Absatz a genannten Dokumente des ausländischen Elternteils und die Geburtsurkunde des Antragstellers eingereicht werden.

c. Wenn ein oder beide Elternteile des Antragstellers chinesische Staatsbürger ist/sind, müssen der Personalausweis des chinesischen Elternteils und die Geburtsurkunde des Antragstellers eingereicht werden.

5. Die Gewerbelizenz des einladenden Unternehmens/Geschäftspartners in Beijing oder das Registrierungszertifikat von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen.

Diese werden für eine wiederholte Beantragung und bei demselben Einladenden nicht mehr benötigt.

6. Ein Einladungsschreiben vom einladenden Unternehmen/Geschäftspartner mit Angaben zu Details des Aufenthalts des Antragstellers in Beijing. Die Angaben sollen umfassend, ausführlichen und inhaltlich korrekt sein.

Standorte

1. Einreise- und Ausreisestelle des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Andingmen Dong-Straße 2, Bezirk Dongcheng (an der südöstlichen Seite der Beixiaojie Brücke, Erhuan-Straße)

2. Servicezentrum für Ausländer von Zhongguancun der Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Shuangyushu Beili A Hof 22, Bezirk Haidian, Beijing

3. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Chaoyang des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: 1. und 2. Etage, Gebäude 304, BEZ IT Park, Jiuxianqiaobei Straße A 10, Bezirk Chaoyang, Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Chaoyang, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für Öffentliche Sicherheit“ bzw.  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Chaoyang, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung Innovation und Entwicklung Beijing“ erfüllen, bzw. nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen. )

4. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shunyi des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: 1. und 2.Etagen, Gebäude 3, Tianzhudong-Straße 3, Bezirk Shunyi, Beijing

(Nur für ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst in der Vorbildzone von Shunyi, die die Bedingungen der „10 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung des umfassenden Pilotprogramms für den Ausbau der Dienstleistungsbranche in Beijing durch das Ministerium für Öffentliche Sicherheit“ bzw.  ausländische Mitarbeiter von Unternehmen bzw. vom öffentlichen Dienst im Bezirk Shunyi, die die Bedingungen der „20 Einreise- und Ausreiserichtlinien zur Unterstützung Innovation und Entwicklung Beijing“ erfüllen, bzw. nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen. )

5. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Guchengnanli A-3, Bezirk Shijingshan, Beijing 

(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

6. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Tongzhou des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: Beiguan-Straße 19, Yongshun Gemeinde, Bezirk Tongzhou, Beijing 

(Nur für Ausländer, die die Voraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, zum Studium, zum Familiennachzug oder zu privaten Angelegenheiten erfüllen.)

Öffnungszeiten

1. Bei den obengenannten Dienststellen außer der Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: montags – samstags 09.00-17.00

2. Einreise- und Ausreisestelle für Ausländer der Zweigstelle im Bezirk Shijingshan des Büros für öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing: montags – samstags 09.00-12.00; 13.30-17.30

Für gesetzliche Feiertage gelten separate Regelungen.

Tel. für Anfragen: +86-10-84020101 

Tel. für Aufsicht: +86-10-84015300

  • Gültigkeit
  • Hinweise
  • Rechtliche Hinweise

1. Für eine Verlängerung des F-Visums kann ein Aufenthalt bis max. 180 Tage beantragt werden.

2. Für eine Erneuerung des F-Visums kann ein Multi-Entry-Visum mit Geltungsdauer bis zu 5 Jahre und Aufenthaltsdauer bis max. 180 Tage beantragt werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer des neu erteilten Visums beträgt ab dem letzten Einreisetag max. 1 Jahr.

1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen. Antragsteller, die unter 16 Jahre alt oder über 60 Jahre alt und krankheitsbedingt verhindert oder vom Staat benötigte hochqualifizierte Fachkräfte bzw. dringend benötigte Spezialisten sind, können die einladende Organisation oder eine Dienstleistungsagentur (gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten) bevollmächtigen. Wenn die Einreise- und Ausreiseverwaltung eine persönliche Vorsprache auffordert, müssen Antragsteller diese wahrnehmen.

2. Alle Unterlagen müssen im Original und Kopie vorgelegt werden.

3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.

4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller sollen erst dann den Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist.

5. Antragsteller unter 18 Jahre müssen für die erste Beantragung Unterlagen wie die eigene Geburtsurkunde (Geburtspapier), die Reisepässe und die ausländische unbefristete Aufenthaltserlaubnisder Eltern etc. zur Verifizierung der Staatsangehörigkeit einreichen.

1. Ausländer, die eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen, müssen zumindest 7 Tage vor dem Fristende des Visums den Antrag bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts stellen.

2. Die Geltungsdauer des erteilten Visums des Antragstellers darf die des Reisepasses oder eines anderen internationalen Reisedokuments nicht überschreiten.

3. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig im Festland China aufenthalten.

4. Die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit kann durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.

5. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.