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Familienangehörige von chinesischen Staatsbürgern in Beijing oder Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in China für einen kurzfristigen Besuch. Familienangehörige beziehen sich auf Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder und Ehegatten der Kinder.

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1. Gültiger Reisepass oder andere internationale Reiseausweise

2. Mit schwarzer Tinte vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Visum/Aufenthaltserlaubnis/unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“, versehen mit einem 2-Inch (3.5*5.3cm) aktuellen biometrischen Farbfoto (volles Gesicht, ohne Kopfbedeckungen) mit weißem Hintergrund.

3. Der Antragsteller muss zuvor seine Unterkunftsregistrierung entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder bei einem Hotel der Stadt abgeschlossen haben.

4. Nachweis der Familienbeziehungen oder der Verwandtschaft

(1) Antragsteller, die mit einem Q2-Visum eingereist sind, müssen den Nachweis der Familienbeziehungen oder der Verwandtschaft wie Eheurkunde, Geburtsurkunde(Geburtspapier), Adoptionsurkunde, notarielle Urkunde etc. einreichen.

(2) Bei Antragstellern, die nicht mit einem Q2-Visum eingereist sind und auf die Erneuerung des Q2-Visums beantragen, muss der Nachweis der Familienbeziehungenoder der Verwandtschaft, wie Eheurkunde, Geburtsurkunde (Geburtspapier), Adoptionsurkunde, notarielle Urkunde, die von den zuständigen   ausländischen Behörden oder Notariaten ausgestellt ist, durch die chinesische konsularische Vertretung im Lande der Ausstellung des Nachweises legalisiert werden.

Zusätzliche Anmerkungen: sollten die oben genannten Unterlagen nicht vollständig vorliegen, sind alternative Unterlagen auf eigenen Wunsch zum Nachweis vorzulegen. Bei einer erneuten Beantragung und derselben zu besuchenden Person wird der Nachweis  Familienbeziehungen oder der Verwandtschaft nicht mehr benötigt.

5. Ausweis der zu besuchenden Person

(1) Ausweis von chinesischen Festland-Ansässigen: das Beijinger Hukou (oder Aufenthaltskarte, Aufenthaltsausweis, Arbeit-Aufenthaltsausweis) und Personalausweis.

(2) Ausweis von Übersee-Chinesen: Chinesischer Reisepass und unbefristeter Aufenthaltsausweis, Anmeldeformular für temporäre Unterkunft für eine Wohndauer länger als 6 Monate 

(3) Ausweis von Hongkong/Macao-Ansässigen: Passierschein nach Chinesischem Festland für Hongkong/Macao-Ansässige, Anmeldeformular für temporäre Unterkunft für eine Wohndauer länger als 6 Monate oder Aufenthaltsausweis für Hongkong/Macao-Ansässige

(4) Ausweis von Taiwan-Ansässigen: Passierschein nach Chinesischem Festland für Taiwan-Ansässige, Anmeldeformular für temporäre Unterkunft für eine Wohndauer länger als 6 Monate oder Aufenthaltsausweis für Taiwan-Ansässige.

(5) Ausweis von Ausländern: unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ausländer

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1. Für eine Verlängerung des Q2-Visums kann ein Aufenthalt bis max. 180 Tage beantragt werden. 

2. Für eine Erneuerung des Q2-Visums kann ein Null-/Single-/Double-/Multi-Entry Visum mit Geltungsdauer bis zu 1 Jahr und Aufenthaltsdauer bis max. 180 Tage beantragt werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer des neu erteilten Visums beträgt ab dem letzten Einreisetag max. 1 Jahr.

3. Die Verlängerung eines aktuellen Visums gilt nur für die letzte Einreise und hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Einreisen oder die Geltungsdauer des Originalvisums. Die Gesamtverlängerung darf die ursprüngliche Aufenthaltsdauer des Originalvisums nicht überschreiten.

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1. Antragsteller müssen persönlich vorsprechen. Antragsteller, die unter 16 Jahre alt oder über 60 Jahre alt und krankheitsbedingt verhindert sind, können die einladende Person, eigene Familienangehörige oder eine Dienstleistungsagentur (gegen Vorlage einer Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten) bevollmächtigen. Wenn die Einreise- und Ausreiseverwaltung eine persönliche Vorsprache auffordert, müssen Antragsteller diese wahrnehmen.

2. Alle Unterlagen müssen im Original und in Kopie vorgelegt werden. 

3. Für fremdsprachige Unterlagen ausschließlich englischer Unterlagen müssen die chinesischen Übersetzungen vorliegen.

4. Die von der Einwohnerregistrierung abzumeldenden Antragsteller sollen erst dann den Antrag stellen, wenn die Abmeldung erfolgt ist. 

5. Antragsteller unter 18 Jahre müssen für die erste Beantragung Unterlagen wie die eigene Geburtsurkunde, die Reisepässe und die ausländische unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Eltern etc. zur Verifizierung der Staatsangehörigkeit einreichen.

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1. Ausländer, die eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen, müssen zumindest 7 Tage vor dem Fristende des Visums den Antrag bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung derOrgane für öffentliche Sicherheit der lokalen Regierungsbehörde oberhalb der Landeskreisebene des Aufenthaltsorts stellen.

2. Während des Zeitraums, in dem der Reisepass oder ein anderes Reisedokument des Antragstellers verwahrt wird, kann sich der Antragsteller mit der Empfangsbestätigung des Antrags rechtmäßig im Festland China aufenthalten.

3. Die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für öffentliche Sicherheit kann durch persönliche Vorsprachen, telefonische Anfragen, Ermittlungen vor Ort etc. die Echtheit der Aufenthaltsverhältnisse prüfen.

4. Die Entscheidung für eine Ablehnung des Antrags auf Verlängerung, Erneuerung und Ersetzung des Visums, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Verlängerung des Aufenthalts durch die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Organe für Öffentliche Sicherheit versteht sich als endgültig.

Das Recht zur Auslegung dieses Merkblattes liegt in der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Beijing.